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BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Betruges - Rüge der Behandlung von Ablehnungsanträgen wegen Befangenheit eines Richters - Zurückweisung von Ablehnungsanträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 55
Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1801
- StV 1987, 480
- JR 1988, 214
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Eine Verurteilung, die durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet keine Zäsurwirkung (Beibehaltung der bisherigen Auffassung, gegen BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] = StrVert. 87, 389).Eine Verurteilung, die durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet keine Zäsurwirkung (Beibehaltung der bisherigen Auffassung, BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] = NJW 84, 375; gegen BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] = NJW 1986, 440).
Zwar könne mit der dort verhängten Geldstrafe keine Gesamtstrafe mehr gebildet werden, weil die Strafe bezahlt sei, doch entfalte diese Verurteilung dennoch Zäsurwirkung (BGHSt 33, 367, 369) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85], so daß aus der Strafe im Fall II 1 und den Strafen für die nach dem 18. März 1981 begangenen Taten keine Gesamtstrafe gebildet werden könne.
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).
In BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] wird anerkannt, "daß eine Verurteilung, wenn sie nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB ihre Erledigung gefunden hat, nach dem Gesetz nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden kann".
Die in BGHSt 33, 367, 368 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] angestellte Erwägung, durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung solle "ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären", findet sich zwar in mehreren Entscheidungen, hat sich bisher aber, soweit ersichtlich, nur zum Vorteil des Angeklagten ausgewirkt.
Dagegen wirkt sich die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] niedergelegte Auffassung in aller Regel zum Nachteil des Angeklagten aus.
Der Senat hält es im Hinblick auf den Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht für möglich, diese Bestimmung so, wie in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vorgeschlagen, anzuwenden.
Eine solche Lösung - mag sie auch besser geeignet sein, Zufälligkeiten zu vermeiden, die mit der Erledigung von Strafen verknüpft sein können - überschritte die Grenze richterlicher Auslegung (so auch Stree JR 1987, 73, 74, der freilich - insoweit folgt ihm der Senat nicht - den "Warnappell" der früheren Verurteilung berücksichtigt; Maatz NJW 1987, 478, 479 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; wie BGHSt 33, 367 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe S. 175).
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Eine Verurteilung, die durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet keine Zäsurwirkung (Beibehaltung der bisherigen Auffassung, BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] = NJW 84, 375; gegen BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] = NJW 1986, 440).Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).
- BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87
Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).
- BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Daß § 55 StGB durch die Verknüpfung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit der Erledigung der früher erkannten Strafen zu zufälligen Ergebnissen führen kann, hat die Rechtsprechung seit langem erkannt; hierauf beruht das Institut des "Härteausgleichs", der so weit gehen kann, daß - obwohl wegen Verbüßung eine Gesamtstrafe nicht mehr möglich ist - die in § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgesehene Strafobergrenze zu beachten ist (BGHSt 33, 131 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]) oder die durch § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB festgelegte Untergrenze unterschritten wird (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w. Nachw.). - BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84
Strafbarkeit wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tatmehrheit mit …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84). - BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Die Entscheidung BGHSt 7, 180 (Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung) betraf einen Sonderfall. - BGH, 10.07.1985 - 3 StR 124/85
Zäsurwirkung früherer Verurteilungen hinsichtlich späterer Taten bei der …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84). - BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Dennoch sei darauf hingewiesen, daß ein Richter regelmäßig nicht deshalb befangen ist, weil er bereits in einem anderen Verfahren mit demselben Sachverhalt dienstlich befaßt war (BGHSt 21, 334). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Daß § 55 StGB durch die Verknüpfung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit der Erledigung der früher erkannten Strafen zu zufälligen Ergebnissen führen kann, hat die Rechtsprechung seit langem erkannt; hierauf beruht das Institut des "Härteausgleichs", der so weit gehen kann, daß - obwohl wegen Verbüßung eine Gesamtstrafe nicht mehr möglich ist - die in § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgesehene Strafobergrenze zu beachten ist (BGHSt 33, 131 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]) oder die durch § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB festgelegte Untergrenze unterschritten wird (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] m.w. Nachw.). - BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat …
Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84). - BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83
Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
- BGH, 25.08.1987 - 4 StR 367/87
Begriff der lebensgefährdenden Behandlung bei Körperverletzungsdelikten
d) Zur Frage der Bildung einer Gesamtstrafe ist auf die der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85 (= BGHSt 33, 367 ), auf die sich das Landgericht berufen hat, entgegenstehenden Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 - und des 2. Strafsenats vom 6. März 1987 - 2 StR 33/87 - zu verweisen. - BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02
Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit; …
Dabei wird der neue Tatrichter zu prüfen haben, ob die Zäsurwirkung der in die zweite Gesamtstrafe nachträglich einbezogenen Verurteilung vom 15. November 2000 zu einer Geldstrafe durch Bezahlung oder zwischenzeitliche Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe entfallen ist (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2, 3, 5, 7; Senatsbeschluß vom 2. März 1994 - 2 StR 740/93; st. Rspr.).
- BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Denn dieses Urteil würde nur dann seinerseits eine Zäsur begründen und damit eine Gesamtstrafenbildung zwischen der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 1. Dezember 2014 und den Einzelstrafen für die Taten vom 4. August 2014 ausschließen, wenn die dort verhängte Geldstrafe von 50 Tagessätzen noch nicht erledigt ist (s. etwa BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81, NJW 1982, 2080 f.; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193;… Urteile vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85, juris Rn. 6;… vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2; vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3;… Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - 5 StR 644/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 5;… vom 26. Oktober 1988 - 4 StR 472/88, GA 1989, 132, 133; seine gegenteiligen, nicht tragenden Erwägungen im Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367, 369 verfolgt der Senat nicht weiter; s. bereits Senat, Beschluss vom 7. September 1988 - 3 StR 338/88, NStZ 1988, 552). - BGH, 27.03.2019 - 2 StR 450/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung: …
Dem sind die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs mit Rücksicht auf den Gesetzeswortlaut entgegengetreten (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, JR 1988, 214 mit Anm. Bringewat; Senat…, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2; BGH…, Beschluss vom 15. März 1988 - 4 StR 75/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 7; Beschluss vom 26. Oktober 1988 - 4 StR 472/88). - BGH, 13.10.2015 - 2 StR 495/14
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: keine Zäsurwirkung einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt erledigten Vorverurteilungen keine Zäsurwirkung zu (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, NJW 1988, 1801, 1802; Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203; Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 StR 166/14). - BGH, 12.07.2005 - 5 StR 227/05
Gesamtstrafenbildung (Entfallen der Zäsurwirkung bei der Geldstrafe)
Nur dann, wenn eine Verurteilung durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet sie keine Zäsurwirkung mehr (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3). - BGH, 11.11.1988 - 3 StR 335/88
Zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung durch …
Die in der Entscheidung BGHSt 33, 367 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] zum Ausdruck gebrachte Auffassung des Senats zur "Zäsurwirkung" einer früher verhängten Strafe, die zur Zeit der Verurteilung bereits vollstreckt, verjährt oder erlassen (§ 55 StGB) war, liegt jenem Urteil nicht als entscheidungserheblich zugrunde; die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs halten demgegenüber an der bisherigen entgegengesetzten Rechtsprechung fest (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Zäsurwirkung 2, 3, 5 und 7). - BGH, 15.03.1988 - 4 StR 75/88
Voraussetzungen und Wirkung einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)
Danach ist einer im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigten Vorverurteilung eine Zäsurwirkung nicht beizumessen (BGH NJW 1982, 2080, 2081; BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH, Urteile vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 = BGHR StGB § 55 1, 1 Zäsurwirkung 3 …und vom 6. März 1987-2 StR 37/87 = BGHR StGB § 55 1, 1 Zäsurwirkung 2 …sowie Beschluß vom 18. Dezember 1987 - 5 StR 644/87 - zum Abdruck in BGHR vorgesehen). - BGH, 26.06.2014 - 1 StR 166/14
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3) entfaltet eine Verurteilung, die - wie hier diejenige durch den genannten Strafbefehl - durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, keine Zäsurwirkung. - OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung; Unterbleiben …
- BGH, 12.01.1999 - 1 StR 535/98
Unzureichende Beweiswürdigung bei Vorliegen mehrerer Beweisanzeichen
- BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
Gesamtstraffestsetzung - Gesamtstrafenbildung - Frühere Verurteilung - …
- BGH, 11.02.1988 - 4 StR 606/87
Bildung einer Gesamtstrafe aus verschiedenen Einzelstrafen - Zäsurwirkung einer …
- BGH, 30.04.1996 - 1 StR 228/96
Gesamtstrafenfähigkeit mehrerer Strafen - Einbeziehung einer noch nicht verbüßten …
- BGH, 29.05.1990 - 5 StR 197/90
- BGH, 18.12.1987 - 5 StR 644/87
Voraussetzungen und Folgen einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)
- BayObLG, 23.03.1993 - 5St RR 178/92
- BGH, 26.10.1988 - 4 StR 472/88
Zäsurwirkung einer erledigten Vorverurteilung
- OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung eines Härteausgleichs bei …
- BGH, 13.05.1997 - 5 StR 173/97
Zäsurwirkung einer Vorverurteilung
- BGH, 03.07.1990 - 1 StR 287/90
Bildung einer Gesamtstrafe
- BGH, 17.05.1988 - 1 StR 177/88
Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei der Gesamtstrafenbildung
- BGH, 05.11.1987 - 1 StR 559/87
Neubildung von Gesamtstrafen wegen fehlerhaftem Ausspruch über eine Gesamtstrafe
- BGH, 31.03.1998 - 5 StR 62/98
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
- BGH, 01.09.1988 - 4 StR 381/88
Zäsurwirkung eines bereits vollstreckten Strafbefehls für die …
- BGH, 30.07.1991 - 4 StR 324/91
Einbeziehung einer verhängten Strafe in eine Gesamtstrafe
- BGH, 19.05.1988 - 1 StR 203/88
Aufhebung eines Strafausspruchs auf Grund rechtsfehlerhafter Unterlassung der …