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   BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70   

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https://dejure.org/1970,6338
BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70 (https://dejure.org/1970,6338)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1970 - 1 StR 225/70 (https://dejure.org/1970,6338)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 225/70 (https://dejure.org/1970,6338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangelhaftigkeit einer Sitzungsniederschrift als unbeachtliche Protokollrüge - Abweichende Ansicht eines neu erkennenden Schwurgerichts von der des Revisionsgerichts - Begehen verbotener Eigenmacht durch gewaltsames Eindringen in eine Werkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70
    Soweit die Revision vortragt, gewisse Erklärungen und Aussagen seien in der Sitzungsniederschrift nicht festgehalten, beschränkt sie sich auf das Vorbringen, die Niederschrift sei mangelhaft; das ist eine unbeachtliche Protokollrüge (BGHSt 7, 162; BGH NJW 1966, 63 Nr. 22; BGHSt 21, 147, 151) [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66].
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70
    Soweit die Revision vortragt, gewisse Erklärungen und Aussagen seien in der Sitzungsniederschrift nicht festgehalten, beschränkt sie sich auf das Vorbringen, die Niederschrift sei mangelhaft; das ist eine unbeachtliche Protokollrüge (BGHSt 7, 162; BGH NJW 1966, 63 Nr. 22; BGHSt 21, 147, 151) [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66].
  • BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66

    Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung

    Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70
    Soweit die Revision vortragt, gewisse Erklärungen und Aussagen seien in der Sitzungsniederschrift nicht festgehalten, beschränkt sie sich auf das Vorbringen, die Niederschrift sei mangelhaft; das ist eine unbeachtliche Protokollrüge (BGHSt 7, 162; BGH NJW 1966, 63 Nr. 22; BGHSt 21, 147, 151) [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66].
  • BGH, 11.11.1969 - 1 StR 439/69

    Vorliegen einer Notwehrlage - Annahme eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs

    Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70
    Das Schwurgericht, an das die Sache durch das erste Revisionsurteil (BGH, Urteil vom 11. November 1969 - 1 StR 439/69) zurückverwiesen worden ist, hat nunmehr den Angeklagten Le. wegen tateinheitlich begangenen versuchten Totschlags in zwei Fällen zur Gefängnisstrafe von drei Jahren neun Monaten, den Angeklagten K. wegen versuchten Totschlags zur Gefängnisstrafe von zwei Jahren drei Monaten verurteilt.
  • RG, 07.02.1908 - VII 466/07

    Verbotene Eigenmacht.

    Auszug aus BGH, 20.10.1970 - 1 StR 225/70
    Daß für die Annahme verbotener Eigenmacht Verschulden nicht notwendig wäre, sondern daß die verbotene Eigenmacht nur objektive Rechtswidrigkeit erfordert (RGZ 67, 387, 389), kann in diesem Zusammenhang außer Betracht bleiben.
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dem Vorbringen in der Revisionsbegründung, ein bestimmter Verfahrensvorgang sei nicht protokolliert worden, regelmäßig nicht die Behauptung zu entnehmen ist, dieser Verfahrensvorgang habe tatsächlich in der Hauptverhandlung auch nicht stattgefunden (vgl. allgemein BGH, Urteile vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162 ff. mwN; vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 225/70; Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; RG, Urteil vom 26. Mai 1914 - II 374/14, RGSt 48, 288, 289 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).
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