Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.1998

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   BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97   

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BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97 (https://dejure.org/1997,2601)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - 1 StR 230/97 (https://dejure.org/1997,2601)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97 (https://dejure.org/1997,2601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Beteiligung an einem beendeten Austausch von Betäubungsmitteln gegen Geld - Erfordernis der Prüfung von Geldwäsche in Tateiheit mit Begünstigung - Möglichkeit einer Postpendenzfeststellung bei fehlender Nachweisbarkeit einer Beteiligung am unerlaubten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-leipzig.de PDF, S. 31 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Pflichten der Kreditwirtschaft bei der Bekämpfung der Geldwäsche - Das Geldwäschegesetz und seine Umsetzung (Volker Lang)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 359
  • StV 1998, 25
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
    Auf diesen Fall ist das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft folglich beschränkt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3, insofern in BGHSt 36, 167 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97

    Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
    Zwar hat die Beschwerdeführerin entgegen der Vorschrift des § 344 Abs. 1 StPO keinen ausdrücklichen Revisionsantrag gestellt; jedoch ergibt sich das Angriffsziel ihres Rechtsmittels mit hinreichender Deutlichkeit aus der auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revisionsbegründung (vgl. für die Auslegung einer Rechtsmittelschrift nach dem wirklichen Willen auch Senatsurteil vom heutigen Tage - 1 StR 208/97).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
    Ist eine Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel nicht nachweisbar, so kommt eine Postpendenzfeststellung in Frage (vgl. BGH NStZ 1995, 500 [BGH 21.06.1995 - 2 StR 157/95]).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
    Bei dieser Sachlage war das Rauschgiftgeschäft zwischen dem Zeugen B. M. und dem Verdeckten Ermittler mit dem Austausch Betäubungsmittel gegen Geld bereits beendet, da Ware und Entgelt beim Drogenverkauf an den Endverbraucher bereits ausgetauscht waren (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 1 StR 791/96).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Eine Begünstigung kann mit Hehlerei in Tateinheit stehen (s. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359; Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris; kritisch zu § 261 StGB nF Altenhain/Fleckenstein, JZ 2020, 1045, 1046; Jahn, BT-Rechtsausschuss Protokoll-Nr. 19/117, 93, 119 f.).
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Für das Verhältnis von Begünstigungen gemäß § 257 StGB und Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 StGB in der Tatalternative des Verbergens hat er Tateinheit bejaht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 359).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Denn in dem Moment, als der Angeklagte das Geld von D. erhielt, war dessen vorangegangener Betäubungsmittelhandel beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, juris Rn. 6; Weber, BtMG, aaO, § 29 Rn. 628); die Betäubungsmittel waren verkauft, das Geld hatte D. eingenommen.
  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
    a) Es kommt in Betracht, dass der Angeklagte die ihm übergebenen Wertgegenstände durch eine - zu den Taten der Geldwäsche jeweils in Tateinheit stehende (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359) - Begünstigung erlangte (vgl. insoweit auch BT-Drucks. 18/9525, S. 66; BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 16).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

    Durch die Neufassung wird jetzt sichergestellt, daß bei unklarer Täterschaft - im Wege der Postpendenzfeststellung - jedenfalls wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, wenn zumindest deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BGH NStZ 1995, 500; StV 1998, 25, 26).
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

    Handeltreiben ist aber dann nicht mehr möglich, wenn nach der Vorstellung des Beteiligten jedweder Rauschgiftumsatz, zu dem die auf den Erlös gerichteten Bemühungen Bezug haben können, beendet ist ("wenn der Waren und Geldfluß zur Ruhe gekommen ist": BGHSt 43, 163; BGH StV 1995, 641, 642; 1998, 25; NStZ-RR 1998, 25; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Da der Austausch von Ware und Entgelt im vorliegenden Fall noch nicht beendet war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359), belegen die Feststellungen im vorliegenden Fall aber eine Beihilfe der Angeklagten zu dem von ihrem Sohn durchgeführten Betäubungsmittelgeschäft.
  • BGH, 22.04.2009 - 5 StR 48/09

    Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Telefonüberwachung (stark

    Insoweit weist die Revision zu Recht darauf hin, dass bei unklarer Täterschaft im Wege der Postpendenzfeststellung jedenfalls wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, wenn zumindest deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BGH NStZ 1995, 500; StV 1998, 25, 26).
  • OLG Köln, 27.04.1999 - HEs 59/99

    Strafprozeßrecht: Dringender Tatverdacht bei Geldwäsche und Verstößen gegen das

    Insofern kommt bezüglich der Geldwäsche lediglich eine Postpendenzfeststellung in Betracht (BGH NStZ 95, 500; BGH StV 98, 25).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
    Für diese Konstellation gilt die Aussage der Rechtsprechung, daß offene Kaufpreisforderungen von Hintermännern der Beendigung der Tat nicht entgegenstehen (BGH NStZ 1992, 495 f. = StV 1992, 161; StV 1995, 641, 642; s. a. Senat, Urt. vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97).
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