Rechtsprechung
   BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32067
BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16 (https://dejure.org/2016,32067)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2016 - 1 StR 232/16 (https://dejure.org/2016,32067)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2016 - 1 StR 232/16 (https://dejure.org/2016,32067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,32067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 341 Abs. 2 StPO; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere Zustellungen); unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft: keine eigenhändige Begehung erforderlich)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Tatbeteiligung bei bloßer Veranlassung des Einfuhrvorgangs

  • IWW

    § 346 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 346 StPO, § 37 Abs. 2 StPO, § 137 Abs. 1 S. 2 StPO, § 146a Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 16, 17 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Revisionsbegründungsfrist nach der zuletzt bewirkten Zustellung bei mehrfacher Zustellung eines Urteils

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Tatbeteiligung bei bloßer Veranlassung des Einfuhrvorgangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Revisionsbegründungsfrist nach der zuletzt bewirkten Zustellung bei mehrfacher Zustellung eines Urteils

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Revisionsbegründungsfrist nach der zuletzt bewirkten Zustellung bei mehrfacher Zustellung eines Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Tatbeteiligung bei bloßer Veranlassung des Einfuhrvorgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Cannabinoide in China bestellt, keine Einfuhr von BtM

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrfache Zustellung des Urteils - und die Fristberechnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - per Internetbestellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafprozessvollmacht für einen Sozietät

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Doppelzustellung vor Fristablauf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StraFo 2012, 158).

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StraFo 2012, 158).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Dies gilt auch dann, wenn die mehreren Zustellungen nicht auf derselben Anordnung beruhen, soweit eine Zustellung nicht erst nach Fristablauf bewirkt wird (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 1 StR 77/68, BGHSt 22, 221 ff.).
  • BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft)

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16).
  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 16/15

    Ausspähen von Daten (Überwinden einer Zugangssicherung: Begriff der

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
    Damit entfallen auch die tateinheitlichen Verurteilungen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Dem vorangehend hatte der Senat mit Beschluss vom 8. September 2016 (1 StR 232/16) auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 19. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben, weil diese den Schuldspruch wegen täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht getragen hatten.
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, und vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04).

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16; und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16).

  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit-)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht nur als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und der die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319 mwN; Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 f.; vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen vorgenannten Merkmalen ist aber wegen der rechtlich gebotenen tatbestandsspezifischen Bewertung der verwirklichten Beteiligungsform der Einfuhrvorgang selbst (siehe bereits BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN sowie BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    Hat der mit den zu beschaffenden Betäubungsmitteln Handel treibende Beteiligte hingegen keinen Einfluss auf den Einfuhrvorgang und wartet er nur darauf, dass der Lieferant ihm die eingeführten Betäubungsmittel bringt, ist er zwar wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und gegebenenfalls wegen Teilnahme an der Einfuhr strafbar, jedoch nicht Mittäter der Einfuhr (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 mwN).
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 316/18

    Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Voraussetzungen:

    Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 Rn. 14).

    d) Soweit der Schuldspruch wegen der Einfuhrdelikte keinen Bestand hat, müssen auch die - für sich betrachtet rechtsfehlerfreien - tateinheitlichen Verurteilungen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 Rn. 18 und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).

  • BGH, 15.05.2019 - 4 StR 591/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Maßstab)

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder keinen Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14; Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 578/16, NStZ-RR 2017, 146 f. mwN).

    Eine Person, die den Einfuhrvorgang zwar veranlasst, aber keinen Einfluss auf dessen Durchführung hat, kann weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr sein (BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632; vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, aaO).

  • BGH, 27.03.2019 - 1 StR 36/19

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: erforderliche

    Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14).

    c) Soweit der Schuldspruch wegen der Einfuhrdelikte keinen Bestand hat, müssen auch die - für sich betrachtet rechtsfehlerfreien - tateinheitlichen Verurteilungen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 18 und vom 21. Juli 2015 - 1 StR 16/15, NStZ 2016, 339, 340).

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 52/19

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: ausreichender Einfluss auf

    Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 Rn. 14).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine

    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bedingt die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zum Maßstab für täterschaftliche Einfuhr BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen) bei beiden Angeklagten sowie der hieran anknüpfenden Einziehungsentscheidung über 49, 98 kg Morphinbase-Zubereitung.
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Im Fall II 1, in dem eine Strafbarkeit wegen täterschaftlicher Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schon daran scheitert, daß der Angeklagte die Betäubungsmittel über das Internet bestellte, ohne irgendeinen Einfluß auf den Liefervorgang zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 08.09.2016 - 1 StR 232/16), kam auch eine Verurteilung wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht in Betracht.
  • BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende

  • BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht