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   BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96   

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BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96 (https://dejure.org/1997,283)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96 (https://dejure.org/1997,283)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96 (https://dejure.org/1997,283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art 103 Abs. 3 GG; § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB; § 334 StGB; § 263 StGB; § 24 StPO
    Strafklageverbrauch bei Erwähnung des Sachverhalts in einer früheren Anklageschrift; Amtsträgereigenschaft eines durch privatrechtlichen Vertrag in die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung eingeschalteten Prüf- und Planungsingenieurs (funktioneller und ...

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch bei Erwähnung des Sachverhalts in einer früheren Anklage - Amtsträgereigenschaft eines durch privatrechtlichen Vertrag in die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe von Werkleistungen durch eine Gebietskörperschaft eingeschalteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der Stadtverwaltung tätigen freiberuflichen Prüfingenieurs

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 96
  • NJW 1997, 3034
  • MDR 1997, 930
  • NVwZ 1997, 1248 (Ls.)
  • NStZ 1997, 540
  • NStZ 1998, 29 (Ls.)
  • StV 1997, 579
  • JR 1998, 71
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Zu diesem Zeitpunkt war es, gestützt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1961 (BGHSt 16, 367), allgemeine Meinung in der Rechtsprechung, daß ein Teilnehmer an einer Ausschreibung, der ein angemessenes Angebot abgibt, nicht schon dadurch einen Betrug oder Betrugsversuch begeht, daß er Mitbewerber veranlaßt, nicht ernst gemeinte, höhere Angebote einzureichen; erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1992 (BGHSt 38, 186) trat insoweit ein Wandel ein.

    Die Revisionen meinen, damit werde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Indizien des Submissionsbetruges (BGHSt 38, 186 ff.; BGH wistra 1994, 346 ff.) überbewertet.

    In Fällen des Submissionsbetruges besteht der Vermögensschaden in einer Differenz zwischen der vom Auftraggeber angenommenen Angebotssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1994, 346, 347).

    Dies kann nur anhand von Indizien festgestellt werden, deren Würdigung in erster Linie Sache des Tatrichters ist (BGHSt 38, 186, 193).

    Dessen Höhe war sodann durch Schätzung unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bestimmen (BGHSt 36, 320, 328; 38, 186, 193).

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben seien, handele der Private als "Amtsträger" im Sinne jener Bestimmung (vgl. BayObLGSt 1995, 110 ff. = NJW 1996, 268, 270 = StV 1997, 182 ff. = wistra 1996, 28 ff. Mit Anm. S. Cramer WiB 1996, 106 ff. und Haft NJW 1996, 238 ff.; LG Frankfurt NStZ-RR 1996, 259 f.; Otto Jura 1997, 47, 49; s. a. Dingeldey NStZ 1984, 504; Traumann, Die Anwendung der Bestechungsdelikte auf die Inhaber privater Ingenieur- und Planungsbüros, 1997 S. 115 ff.).

    Der Ingenieur, der von einer Gebietskörperschaft bei einem Projekt der Daseinsvorsorge eingeschaltet wird, ist deren "Beauftragter" und seine Bestechung, um Wettbewerber zu benachteiligen, erfüllt den Straftatbestand des § 12 Abs. 2 UWG (BayObLG StV 1997, 191, 193; Traumann aaO S. 130 f.).

    In den Tatkomplexen I und II kommt eine Beteiligung an einem Vergehen der Untreue zum Nachteil der Stadt München (BayObLG NJW 1996, 268, 271; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 266 Rdn. 9; krit. Haft NJW 1996, 238; S. Cramer WiB 1996, 108) oder - im Fall II bei den Angeklagten H. und K. - eine solche zum Nachteil der S. AG wegen Auszahlung von 196.000 DM an den Zeugen St. in Betracht; letzterer Vorwurf ist nach § 154 a StPO vorläufig von der Verfolgung ausgenommen worden (Anklageschrift S. 115); einer abschließenden Entscheidung des Senats steht die Möglichkeit entgegen, daß diese Tat nach 154 a Abs. 3 StPO wieder einbezogen wird.

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 234/96

    Begriff des Amtsträgers gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB und Begriff des "für den

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben seien, handele der Private als "Amtsträger" im Sinne jener Bestimmung (vgl. BayObLGSt 1995, 110 ff. = NJW 1996, 268, 270 = StV 1997, 182 ff. = wistra 1996, 28 ff. Mit Anm. S. Cramer WiB 1996, 106 ff. und Haft NJW 1996, 238 ff.; LG Frankfurt NStZ-RR 1996, 259 f.; Otto Jura 1997, 47, 49; s. a. Dingeldey NStZ 1984, 504; Traumann, Die Anwendung der Bestechungsdelikte auf die Inhaber privater Ingenieur- und Planungsbüros, 1997 S. 115 ff.).

    Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift ist eine von der privatrechtlichen Beauftragung zu unterscheidende Bestellung zum Amtsträger erforderlich (BGH StV 1997, 182; BayObLG aaO).

  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    b) Die Verurteilung wegen Geheimnisverrats nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist gleichfalls nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 41, 140 ff.).

    Da dieser nur mit dem eigenen Schutzangebot der Firma S. befaßt war und nach den Feststellungen keine geheimen Informationen der Firma R. (vgl. BGHSt 41, 140 ff.) erhalten hatte, bedurfte dies keiner weiteren Ausführungen.

  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft -

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Der vormalige Rechtszustand, der durch die Entscheidung BGHSt 12, 89 ff. widergespiegelt wird, ist nach dieser Rechtsmeinung deshalb auch heute gültig.

    Er knüpft nach dem Willen des Gesetzgebers an die frühere Rechtslage zur "Beamtenbestechung" nach § 359 StGB a.F. an, die durch eine weite Auslegung des strafrechtlichen Beamtenbegriffs durch die Rechtsprechung gekennzeichnet war (zuletzt BGHSt 12, 89).

  • BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94

    Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Die Revisionen meinen, damit werde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Indizien des Submissionsbetruges (BGHSt 38, 186 ff.; BGH wistra 1994, 346 ff.) überbewertet.

    In Fällen des Submissionsbetruges besteht der Vermögensschaden in einer Differenz zwischen der vom Auftraggeber angenommenen Angebotssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1994, 346, 347).

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH bei Dallinger MDR 1974, 367; BGH StV 1987, 1; BGH Urt. vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - S. 20; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0 § 24 Rdn. 13) ist anerkannt, daß die Vorbefassung mit demselben Sachverhalt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund liefert.

    Für Richter ist es deshalb selbstverständlich, daß sie ihr Urteil nur aufgrund des in dieser Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (BGH Urt. vom 18. Mai 1978 -1 StR 31/78; BGH Urt. vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Eine Ausnahme davon kommt in Betracht (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 21), wenn im Einzelfall die Beschuldigungen derart miteinander verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 26).

    Anders liegt es im Falle einer nur die Tathintergründe oder das Nachtatverhalten erläuternden Schilderung eines zusätzlichen anderen Geschehens; dies führt noch nicht notwendigerweise dazu, daß dieses zusätzlich geschilderte Geschehen auch Gegenstand der früheren Anklage geworden war (vgl. BGHSt 13, 21, 26; BGH NStZ 1996, 563, 564).

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    Zu diesem Zeitpunkt war es, gestützt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1961 (BGHSt 16, 367), allgemeine Meinung in der Rechtsprechung, daß ein Teilnehmer an einer Ausschreibung, der ein angemessenes Angebot abgibt, nicht schon dadurch einen Betrug oder Betrugsversuch begeht, daß er Mitbewerber veranlaßt, nicht ernst gemeinte, höhere Angebote einzureichen; erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1992 (BGHSt 38, 186) trat insoweit ein Wandel ein.

    Auch wenn sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 16, 367 nicht allgemeinverbindlich festgelegt hatte, diese Entscheidung für Staatsanwaltschaften nicht zum Schutze des Legalitätsprinzips bindend (vgl. BGHSt 15, 155 ff.) war und die neuere Rechtsprechung auch nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG von der früheren abweicht (zutreffend Kanski, Zur Strafbarkeit von Submissionsabsprachen, Diss. 1996, S. 141 f.), so hat sich doch die Strafverfolgungspraxis bis 1992 an der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert.

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
    b) Auch ein als selbständige prozessuale Tat zu wertendes Geschehen kann aber, wie die Revisionen zu Recht hervorheben, dem Strafklageverbrauch unterliegen, wenn es bereits Gegenstand eines früheren Strafverfahrens war (BGH NStZ 1995, 500; BayObLG …

    In besonderem Maße liegt dies nahe, wenn die vom Anklagesatz hervorgehobene Tat und das zusätzlich geschilderte Geschehen Wahl- oder Postpendenzfeststellungen zulassen (vgl. BGH NStZ 1995, 500).

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

  • LG Frankfurt/Main, 13.05.1996 - 5 12 Qs 14/96
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Feststellung einer

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

  • OLG Bremen, 03.09.1990 - Ws 108/90
  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

  • BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78

    Ablehnungsgesuch gegen einen Vorsitzenden - Annahme der Befangenheit eines

  • KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
  • OLG Frankfurt, 27.01.1994 - 1 Ws 24/94

    Dienstvorrichtungen zu staatlichen Zwecken; Zuständigkeit nach öffentlichem

  • OLG Celle, 29.08.1989 - 1 Ss 174/89
  • BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95

    Verbrechen des Landesverrats - Kein Dauerdelikt - Tatbestandliche

  • OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
  • LG Heidelberg, 09.06.1981 - 4 Ls 164/80 Ns X/81
  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Bestellung im Sinne der genannten Vorschrift keinen förmlichen Bestellungsakt voraus (BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 102 f.; vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 43).
  • EGMR, 16.02.2021 - 1128/17

    Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht

    Dies gilt unter anderem für die Mitwirkung eines Richters in einem früheren Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 233/96, Urteil vom 15. Mai 1997, Rdnrn. 28 und 32-33; 5 StR 485/05, Urteil vom 29 Juni 2006, Rdnr. 20; 2 StR 455/09, Urteil vom 30. Juni 2010, Rdnrn. 23 und 24, und 1 StR 169/15, Urteil vom 3 Dezember 2015, Rdnr. 15).

    Schilderungen der Handlungen erst später angeklagter Dritter in einem früheren Urteil gegen einen Mittäter sind üblicherweise notwendig, um das erforderliche vollständige Bild der Geschehnisse hinsichtlich des Mittäters zu zeichnen (siehe Bundesgerichtshof, 2 StR 653/85, Urteil vom 5. Februar 1986, Rdnr. 5, und 1 StR 233/96, a.a.O., Rdnr. 33-34).

    Für Richter ist es normal, dass sie ihr Urteil zu den jeweiligen Anklagepunkten nur aufgrund des in der entsprechenden Verhandlung gefundenen Beweisergebnisses bilden (siehe Bundesgerichtshof, 2 StR 653/85, a.a.O., Rdnr. 5, und 1 StR 233/96, a.a.O., Rdnrn. 32-33).

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Mit diesem zusätzlichen Kriterium hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in derartigen Fällen allein eine Amtsträgerstellung nicht begründen kann, sondern der Betreffende durch organisatorische Eingliederung in die Behördenstruktur eine vergleichbare Stellung haben muss wie die in § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und b StGB genannten Beamten, Richter oder Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen (vgl. BGHSt 43, 96, 104; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 11 Rdn. 27).
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