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   BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18   

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BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18 (https://dejure.org/2019,18957)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - 1 StR 242/18 (https://dejure.org/2019,18957)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 1 StR 242/18 (https://dejure.org/2019,18957)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 20 Abs. 5 EStG, § 39 Abs. 1 AO, § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 AO, § 41 Abs. 2 AO, § 26b EStG, § 25 Abs. 2 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 2, § 149 Abs. 2 Satz 1 aF AO, § 25 Abs. 1, 3 Satz 1 EStG, § 266a StGB, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, § 168 Satz 1 AO, § 41a EStG, Abs. 4 Satz 1, § 168 Satz 2 AO, § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in 20 Fällen sowie wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 174 Fällen; Zurechnung der entnommenen Beträge aus dem Kassenbestand eines Taxibetriebs als verdeckte ...

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in 20 Fällen sowie wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsent...

  • rewis.io

    Einkommenssteuerhinterziehung: Bestimmung des Umfangs der Steuerverkürzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in 20 Fällen sowie wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 174 Fällen; Zurechnung der entnommenen Beträge aus dem Kassenbestand eines Taxibetriebs als verdeckte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung - und die Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und der Umfang der Steuerverkürzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 488
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18

    Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Diese Firma nutzte der Angeklagte nicht lediglich als Mantel; das Betriebsvermögen der GmbH ist vom Privatvermögen des Angeklagten zu trennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 Rn. 9-11; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 26; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18 und vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 32/14

    VGA: Zurechnung und mittelbare vGA

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Zu einem Treuhandverhältnis nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 AO, das eine Zurechnung der Bezüge an den Angeklagten zuließe (vgl. BFH, Urteile vom 19. Juni 2007 - VIII R 54/05 Rn. 14, BFHE 218, 244, 246; vom 21. Oktober 2014 - VIII R 22/11 Rn. 25, BFHE 248, 129, 135 und vom 14. März 2017 - VIII R 32/14 Rn. 20 f.), verhält sich das Urteil nicht.
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    b) Zur Bestimmung des Umfangs der Steuerverkürzungen ist die bei wahrheitsgemäßen Angaben von Gesetzes wegen angefallene Steuer (Soll-Steuer) mit der tatsächlich - infolge der wahrheitswidrigen Angaben zu niedrig - festgesetzten (Ist-Steuer) zu vergleichen; die Differenz aus diesen beiden Ergebnissen ergibt den Hinterziehungsbetrag (BGH, Urteile vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 16 und vom 30. Juli 1985 - 1 StR 284/85 Rn. 19).
  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Diese Firma nutzte der Angeklagte nicht lediglich als Mantel; das Betriebsvermögen der GmbH ist vom Privatvermögen des Angeklagten zu trennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 Rn. 9-11; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 26; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18 und vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10).
  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Letztlich ist den Feststellungen auch nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte und seine Ehefrau die Einkommensteuererklärungen zusammen abgaben (vgl. § 26b EStG) sowie dem Angeklagten etwaige von seiner Ehefrau bezogene und von ihr verschwiegene verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund gemeinsamen Tatplans (§ 25 Abs. 2 StGB) zuzurechnen wären (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 29; BFH, Urteil vom 16. April 2002 - IX R 40/00 Rn. 14, BFHE 198, 66, 70).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Zu einem Treuhandverhältnis nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 AO, das eine Zurechnung der Bezüge an den Angeklagten zuließe (vgl. BFH, Urteile vom 19. Juni 2007 - VIII R 54/05 Rn. 14, BFHE 218, 244, 246; vom 21. Oktober 2014 - VIII R 22/11 Rn. 25, BFHE 248, 129, 135 und vom 14. März 2017 - VIII R 32/14 Rn. 20 f.), verhält sich das Urteil nicht.
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 486/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Begriff des Erlangens;

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Diese Firma nutzte der Angeklagte nicht lediglich als Mantel; das Betriebsvermögen der GmbH ist vom Privatvermögen des Angeklagten zu trennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 Rn. 9-11; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 26; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18 und vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10).
  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Diese Firma nutzte der Angeklagte nicht lediglich als Mantel; das Betriebsvermögen der GmbH ist vom Privatvermögen des Angeklagten zu trennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 Rn. 9-11; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 26; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18 und vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 22/11

    VGA bei mittelbarer Anteilseignerstellung - Nahestehende Person ist kein

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Zu einem Treuhandverhältnis nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 AO, das eine Zurechnung der Bezüge an den Angeklagten zuließe (vgl. BFH, Urteile vom 19. Juni 2007 - VIII R 54/05 Rn. 14, BFHE 218, 244, 246; vom 21. Oktober 2014 - VIII R 22/11 Rn. 25, BFHE 248, 129, 135 und vom 14. März 2017 - VIII R 32/14 Rn. 20 f.), verhält sich das Urteil nicht.
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00

    Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18
    Letztlich ist den Feststellungen auch nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte und seine Ehefrau die Einkommensteuererklärungen zusammen abgaben (vgl. § 26b EStG) sowie dem Angeklagten etwaige von seiner Ehefrau bezogene und von ihr verschwiegene verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund gemeinsamen Tatplans (§ 25 Abs. 2 StGB) zuzurechnen wären (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 29; BFH, Urteil vom 16. April 2002 - IX R 40/00 Rn. 14, BFHE 198, 66, 70).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

    Eine Einziehungsanordnung wäre insoweit gegen die oHG als Dritteinziehungsbeteiligte (§ 73b StGB) zu richten gewesen (BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 Rn. 9-11; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 26; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10 und vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 15).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    In solchen Fällen sind die Einziehungsanordnungen und die sie sichernden Maßnahmen grundsätzlich gegen die Gesellschaft zu richten (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, BGHR StGB § 73 Erlangtes 24 Rn. 26; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10; vom 3. April 2019 - 5 StR 20/19 Rn. 21; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 15 und vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 Rn. 13 f.; Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 56; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19 Rn. 18, 26-43; Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, BGHR StGB § 73 Erlangtes 15 Rn. 76).
  • BGH, 03.05.2022 - 1 StR 10/22

    Steuerhinterziehung (Reichweite der Steuererklärung eines Ehepartners bei

    Betrifft die Erklärung Einkünfte, die nur von einem Ehegatten erzielt werden, so macht nur derjenige Ehegatte "Angaben", der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht (BFH, Urteil vom 16. April 2002 - IX R 40/00 -, NJW 2002, 2495; ebenso BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 -, Rn. 29; siehe auch Senat, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 -, Rn. 7).
  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19

    Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur

    In solchen Fällen sind die Einziehungsanordnungen und die sie sichernden Maßnahmen gegen die Gesellschaft zu richten (BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 Rn. 9 - 11; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 26; vom 23. Oktober 2018 - 5 StR 185/18; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 10 und vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 15).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der

    a) Die wirtschaftlichen Vorteile aus den Umsatzsteuerersparnissen (§ 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73c Satz 1 StGB: "durch die Tat') erzielte allein die Einziehungsbeteiligte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 15 und vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 15).
  • BGH, 25.11.2020 - 1 StR 392/20

    Steuerhinterziehung (Schätzung der verkürzten Steuer)

    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 - die Verurteilung in den Fällen der Einkommensteuerhinterziehungen für die Veranlagungszeiträume 2010, 2011 und 2012 (Fälle 192 bis 194 der damaligen Urteilsgründe) mitsamt dem Ausspruch über die Gesamtstrafe und die Einziehung einschließlich der zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

    Das Landgericht hat den Umfang der vom Angeklagten bezogenen verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO) rechtsfehlerhaft bestimmt (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 Rn. 11).

  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 275/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Beginn der Verjährung:

    Eine Einziehungsanordnung wäre insoweit gegen die Gesellschaft als Dritteinziehungsbeteiligte (§ 73b StGB) zu richten gewesen (BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 10-16 mwN und vom 8. Mai 2018 - 1 StR 242/18 Rn. 15 mwN; Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 56).
  • BGH, 12.12.2022 - 1 StR 244/22

    Anhörungsrüge

    Den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in der Antragsschrift vom 12. Juli 2022 zur Rechtskraft von 191 Einzelstrafen (Beschluss vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18, dort neben der Beschlussformel insbesondere Rn. 12), zur Gesamtstrafenbildung und zur Erfolglosigkeit der Verfahrensrüge sowie zur rechtsfehlerfreien Anwendung der Vollstreckungslösung war nichts hinzuzufügen, auch nicht mit Blick auf die Gegenerklärung vom 1. August 2022, die nichts Neues enthielt und in diesem Sinne nicht entscheidungserheblich ist.
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