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   BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87   

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https://dejure.org/1987,255
BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87 (https://dejure.org/1987,255)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1987 - 1 StR 242/87 (https://dejure.org/1987,255)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 1 StR 242/87 (https://dejure.org/1987,255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderung der Schuldfähigkeit infolge Drogenkonsums - Hinweispflicht wegen der Verurteilung des Angeklagten aus einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegten Strafgesetz - Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 501
  • MDR 1987, 953
  • NStZ 1988, 191
  • StV 1987, 427
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    Anders als in einem Fall der vorliegenden Art verhält es sich auch, wenn erst in der Hauptverhandlung die - gesetzlich näher umschriebenen - Merkmale eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall hervortreten (für die Annahme, beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln habe der Täter "gewerbsmäßig" gehandelt, vgl. BGH NJW 1980, 714).
  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72

    Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    Hierauf hatten sich der Angeklagte und sein Verteidiger einzurichten (vgl. BGH, Urt. vom 19. Juli 1972 - 2 StR 233/72 - bei Dallinger MDR 1972, 925).
  • BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67

    Revisionsgerichtliche Beanstandung der Mitwirkung eines Bundestagsmitgliedes als

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    Soweit die Strafkammer annimmt, daß die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht eingeschränkt war, ist dieser nicht aus einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegten Strafgesetz verurteilt worden: Die bei Anwendung des § 21 StGB mögliche Milderung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB schafft nicht einen anderen Tatbestand, auf den gemäß § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen werden müßte (BGH, Urt. vom 13. Februar 1968 - 1 StR 613/67 - zu § 51 Abs. 2 StGB aF).
  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 247/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    In gleicher Weise setzt die Anwendung des § 21 StGB in Fällen, in denen die gerichtlich zugelassene Anklage von voller Schuldfähigkeit ausgegangen ist, keinen Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO voraus (vgl. BGH, Urt. vom 29. September 1955 - 4 StR 247/55 - zu § 157 Abs. 1 StGB; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 265 Rdn. 46).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    Der Tatrichter darf derartige Tatsachen als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, nicht aber zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht in freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) den möglichen Schluß nicht ziehen will, weil es ihn im Hinblick auf die gesamte Beweislage für falsch hält; bei dieser Prüfung darf das Gericht weder die Wahrheit der Beweistatsache noch den Wert des angebotenen Beweismittels in Frage stellen, das Beweisthema ist vielmehr in seiner ganzen Tragweite - ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung - zu würdigen (Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 83; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 588 f.; Gollwitzer a.a.O. § 244 Rdn. 222; aus der Rechtsprechung vgl. BGH GA 1964, 77; BGH NStZ 1985, 516; BGH StV 1983, 90, 91).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    Diese Folge ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    In der Regel braucht der Tatrichter nicht in Vorwegerklärungen bekanntzugeben, wie die Beweiswürdigung ausfallen werde (BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, insoweit in BGHSt 30, 131 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81] nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    Der Wegfall eines in der gerichtlich zugelassenen Anklage aufgeführten Milderungsgrundes steht auch nicht dem Hervortreten eines - gesetzlich besonders vorgesehenen - rechtsfolgenverschärfenden Umstandes im Sinne des § 265 Abs. 2 StPO gleich (Hürxthal in KK StPO § 265 Rdn. 14; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 41; vgl. ferner BGH NJW 1955, 31 zu § 157 Abs. 1 StGB; 1959, 996 f. zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH, Urt. vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB).
  • BGH, 10.07.1962 - 5 StR 207/62

    Annahme eines unter mildernden Umständen begangenen Totschlags trotz fehlender

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    Der Wegfall eines in der gerichtlich zugelassenen Anklage aufgeführten Milderungsgrundes steht auch nicht dem Hervortreten eines - gesetzlich besonders vorgesehenen - rechtsfolgenverschärfenden Umstandes im Sinne des § 265 Abs. 2 StPO gleich (Hürxthal in KK StPO § 265 Rdn. 14; Gollwitzer a.a.O. Rdn. 41; vgl. ferner BGH NJW 1955, 31 zu § 157 Abs. 1 StGB; 1959, 996 f. zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH, Urt. vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
    Diese Folge ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NJW 1981, 1221; BGH JR 1987, 206).
  • BGH, 23.11.1982 - 1 StR 698/82

    Voraussetzugnen der fehlerfreien Prüfung der Erheblichkeit unter Beweis

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Tatrichter darf eine mögliche Indiztatsache dann als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall des Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnte, weil das Gericht in seiner freien Beweiswürdigung einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluß aus der Tatsache nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4 und 23 m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten Drogensüchtiger nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveranderung geführt hat, wenn der Täter zur Tatzeit unter starken Entzugserscheinungen litt, wenn ein Drogenabhängiger aus Angst vor Entzugserscheinungen handelte, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hatte und als nahe bevorstehend einschätzte, ferner unter Umständen, wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Rauschs verübt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 7, 8, 12 jew. m.w.N.).
  • OLG München, 22.01.2008 - 4St RR 194/07

    Körperverletzung im Amt; mögliche Amtsträgereigenschaft von Lehrern an einer

    Das Landgericht konnte - wie sich aus Ziff. f seines Ablehnungsbeschlusses entnehmen lässt - der Auffassung sein, dass die Indiztatsachen selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, nicht aber zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht den möglichen Schluss nicht ziehen will, weil es ihn im Hinblick auf die gesamte Beweislage für falsch hält (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2).
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