Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4363
BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91 (https://dejure.org/1991,4363)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1991 - 1 StR 242/91 (https://dejure.org/1991,4363)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 1 StR 242/91 (https://dejure.org/1991,4363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Bestehens eines Festnahmerechtes bei bekannten Tätern - Annahme einer Schuldunfähigkeit bei Erinnerungslücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 32/89

    Voraussetzungen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung bei einer

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91
    Allerdings kann, worauf der Vertreter des Generalbundesanwalts in der Hauptverhandlung hingewiesen hat, eine totale, auf das eigentliche Tatgeschehen begrenzte Erinnerungslosigkeit ein Anzeichen einer auf einem Affekt beruhenden Bewußtseinsstörung sein (vgl. BGH StV 1988, 57, 58; BGHR StGB § 20 Affekt 2).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91
    Vor dem Übergang zur Trutzwehr mit dem Messer hatte er deshalb alle anderen Möglichkeiten zur Beseitigung des (möglicherweise) rechtswidrigen Festhaltens auszuschöpfen (BGHSt 24, 356, 359; BGH NStZ 1988, 269).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 207/87

    Mangelnde Erforderlichkeit als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91
    Allerdings kann, worauf der Vertreter des Generalbundesanwalts in der Hauptverhandlung hingewiesen hat, eine totale, auf das eigentliche Tatgeschehen begrenzte Erinnerungslosigkeit ein Anzeichen einer auf einem Affekt beruhenden Bewußtseinsstörung sein (vgl. BGH StV 1988, 57, 58; BGHR StGB § 20 Affekt 2).
  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91
    Vor dem Übergang zur Trutzwehr mit dem Messer hatte er deshalb alle anderen Möglichkeiten zur Beseitigung des (möglicherweise) rechtswidrigen Festhaltens auszuschöpfen (BGHSt 24, 356, 359; BGH NStZ 1988, 269).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht