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   BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69   

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https://dejure.org/1969,3463
BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69 (https://dejure.org/1969,3463)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1969 - 1 StR 244/69 (https://dejure.org/1969,3463)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 (https://dejure.org/1969,3463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.1960 - 5 StR 255/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69
    Zwar unterliegt die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird (§ 142 StPO), gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH Urteil vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60); denn das Urteil kann darauf beruhen.

    Insofern liegt es hier wesentlich anders als in dem vom 5. Strafsenat (Urteil vom 19. Juli 1960 a.a.O.) entschiedenen Fall.

  • BGH, 15.01.1964 - 2 StR 502/63

    Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des ursprünglichen Verteidigers - Amtliche

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69
    Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Verteidiger (BGH Urteil vom 15. Januar 1964 - 2 StR 502/63); seine Erklärung, er habe nur zu einem bestimmten Anwalt Vertrauen, genügt also nicht um darzutun, daß die Bestellung eines jeden anderen Anwalts als fehlerhafte Ausübung des Ermessens im Sinne des § 142 StPO anzusehen sei; vielmehr müßte die Revision dazu vortragen, aus welchen besonderen Gründen der Angeklagte gerade zu dem vom Vorsitzenden ausgewählten Verteidiger kein Vertrauensverhältnis gewinnen könne.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69
    Wenn nicht besondere Gründe entgegenstehen, soll deshalb dem Angeklagten der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beigeordnet werden (BVerfGE 9, 36, 38) [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55].
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auch diese dem Urteil vorausgegangene Entscheidung unterliegt gemäß §§ 305, 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger MDR 1969, 904; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70).

    Zwar soll sich der Angeklagte in der Regel eines Anwalts seines Vertrauens bedienen können (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 1, 109, 114; BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - bei Dallinger MDR 1969, 903; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 3. Aufl. Rdn. 82).

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann (Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 , vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 und vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 = NJW 1973, 1985).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

    Die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt und ausgewählt wird, unterliegt gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 904; BGH NJW 1973, 1985; BGH, Urteil vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 - Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 -).
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird, unterliegt gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 und 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger, MDR 1969, 903).
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