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   BGH, 19.08.2020 - 1 StR 248/20   

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https://dejure.org/2020,27614
BGH, 19.08.2020 - 1 StR 248/20 (https://dejure.org/2020,27614)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2020 - 1 StR 248/20 (https://dejure.org/2020,27614)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2020 - 1 StR 248/20 (https://dejure.org/2020,27614)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 24 StGB, § 32 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Fehlerhafte Annahme einer dem Angeklagten vorwerfbaren Provokation der Notwehrlage

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Einschränkung des Notwehrrechts bei vorangegangener verbaler Auseinandersetzung mit wechselseitigen Beleidigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Notwehr: Einschränkung des Notwehrrechts bei vorangegangener verbaler Auseinandersetzung mit wechselseitigen Beleidigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorwerfbare Provokation der Notwehrlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einschränkung des Notwehrrechts bei einer Provokation der Notwehrlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Notwehr bei provoziertem Angriff? Es kommt darauf an!

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 248/20
    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen versuchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 248/20
    Allerdings ist das Notwehrrecht auch in diesen Fällen nur eingeschränkt; ein vollständiger Ausschluss oder eine zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Beschränkung des Notwehrrechts ist damit nicht verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 2 StR 252/17 Rn. 10 mwN).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 9/22

    Dauer der Notwehrlage und Erforderlichkeit gebotener Verteidigung

    Zwar kann eine Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhafter Provokation in Erwägung gezogen werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 03.03.2021 - 4 StR 318/20 = NStZ 2021, 607; 15.12.2020 - 2 StR 140/20 = NStZ-RR 2021, 134 = StV 2021, 420; 19.08.2020 - 1 StR 248/20 = StV 2021, 97).
  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Feststellung im Einzelfall auch bei

    Die Notwehreinschränkung hängt gegebenenfalls davon ab, ob dem Angriff ausgewichen werden oder ob der Handelnde zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 StR 248/20; Senat, Urteil vom 20. November 2019 ? 2 StR 554/18, NStZ 2021, 33, 34 mit Anm. Hauck).
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