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   BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92   

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https://dejure.org/1992,5246
BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92 (https://dejure.org/1992,5246)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1992 - 1 StR 264/92 (https://dejure.org/1992,5246)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 1 StR 264/92 (https://dejure.org/1992,5246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer besonderen Ermächtigung - Einhaltung einer bestimmten Form für die Ermächtigung - Möglichkeit des Führens des Nachweises der Ermächtigung nach Abgabe der Erklärung - Möglichkeit der Rückgängigmachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92
    Der Nachweis der Ermächtigung kann noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden (BGHSt 36, 259, 260/261).
  • BGH, 09.03.2006 - 5 StR 551/05

    Feststellung der wirksamen Rücknahme der Revision (unzulässige

    Dabei lag die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung des Verteidigers durch den Beschwerdeführer, die keiner besonderen Form bedarf (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), vor, wie sich aus dem Schreiben selbst ergibt.

    Die Revisionsrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 46, 257, 258; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6; Senat in StV 2001, 556; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 4 StR 135/03 -).

  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Eine bestimmte Form für diese Ermächtigung ist indes nicht vorgeschrieben; sie kann schriftlich oder mündlich - auch fernmündlich - erteilt werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

    Ihr Nachweis kann noch nach Abgabe der Rücknahmeerklärung geführt werden (BGHSt 36, 259, 260 f.; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), auch durch anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH NJW 1952, 273; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 302 Rdn. 33 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12

    Wirksamkeit der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Revision

    Sie kann auch mündlich erfolgen und braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden ( BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 314/14

    Wirksame Revisionsrücknahme durch den Verteidiger

    Die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung durch den Beschuldigten, die keiner besonderen Form bedarf (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), lag vor, wie sich aus dem Schriftsatz des Verteidigers vom 14. Mai 2014 ergibt.
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19

    Anforderungen an die Ermächtigung zur Rücknahme eines Rechtsmittels (kein

    Es besteht kein Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln, die vor dem Hintergrund des von der Verteidigerin beigebrachten Schreibens an den Mandanten vom 1. November 2018 (Sachakte Band III, S. 31) ein schlüssiges Bild ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2005 3 StR 12/05, NStZ 2005, 583; BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 und vom 14. Mai 1992 1 StR 264/92, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 18.11.2003 - 4 StR 454/03

    Wirksame Rechtsmittelrücknahme durch den Wahlverteidiger (Ermächtigung im Rahmen

    Im übrigen ist durch die anwaltliche Erklärung des Wahlverteidigers belegt, daß der Angeklagte ihn darüber hinaus mündlich (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6) zur Revisionsrücknahme ausdrücklich ermächtigt hat.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2020 - 2 Ss OWi 1347/20

    Voraussetzungen und Befugnis zur Rechtsmittelrücknahme: Unterscheidung zwischen

    Der erforderliche Nachweis der Ermächtigung kann auch noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 1 StR 264/92 -, juris; siehe auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 302 Rn. 33).
  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00

    Wirksame Rücknahme der Revision; Unlautere Einwirkung durch Organe der Justiz;

    Sie kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen oder wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere der Widerruf im Schreiben vom 23. Juni 2000, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 2 Ss 233/16

    Beschränkung des Einspruchs durch Verteidiger nur mit ausdrücklicher Zustimmung

    Die Ermächtigung kann zwar formfrei erteilt werden, dass sie erteilt wurde, muss aber nachgewiesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 1 StR 264/92 -, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 572/09

    Wirksame Rücknahme der Revision durch den Pflichtverteidiger (Falschberatung

  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 26.01.1996 - 2 StR 662/95

    Abweisung einer Revision trotz rechtzeitiger Einlegung wegen unterbliebener

  • OLG Koblenz, 08.02.2007 - 1 Ss 9/07
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