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   BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09   

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https://dejure.org/2010,326
BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09 (https://dejure.org/2010,326)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09 (https://dejure.org/2010,326)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09 (https://dejure.org/2010,326)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 25 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Fall Bad Reichenhall; fahrlässige Tötung (Sorgfaltswidrigkeit; Mittäterschaft und Nebentäterschaft; restriktiver Täterbegriff); unechtes Unterlassungsdelikt (Garantenstellung: besonderer Rechtsgrund, tatsächliche Übernahme; Quasikausalität und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 222 StGB, § 229 StGB
    Fahrlässige Tötung und Körperverletzung: Verantwortlichkeit eines Bauingenieurs für den Tod und die Verletzung von Personen infolge des Einsturzes des Dachs einer Eissporthalle wegen Unterlassens der pflichtgemäßen "handnahen" Überprüfung der Dachkonstruktion bzw. ...

  • Wolters Kluwer

    Qualifikation der Unterlassung einer sog. "handnahen" Untersuchung einer Dachkonstruktion als Pflichtverletzung i.R.e. fahrlässigen Tötung; Abwägungskriterien für die Zulässigkeit der Gleichstellung von Unterlassen der Schadensabwendung und Herbeiführen des Schadens; ...

  • rewis.io

    Fahrlässige Tötung und Körperverletzung: Verantwortlichkeit eines Bauingenieurs für den Tod und die Verletzung von Personen infolge des Einsturzes des Dachs einer Eissporthalle wegen Unterlassens der pflichtgemäßen "handnahen" Überprüfung der Dachkonstruktion bzw. ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Fahrlässige Tötung und Körperverletzung: Verantwortlichkeit eines Bauingenieurs für den Tod und die Verletzung von Personen infolge des Einsturzes des Dachs einer Eissporthalle wegen Unterlassens der pflichtgemäßen "handnahen" Überprüfung der Dachkonstruktion bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1
    Qualifikation der Unterlassung einer sog. "handnahen" Untersuchung einer Dachkonstruktion als Pflichtverletzung i.R.e. fahrlässigen Tötung; Abwägungskriterien für die Zulässigkeit der Gleichstellung von Unterlassen der Schadensabwendung und Herbeiführen des Schadens; ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 13 Abs. 1
    Qualifikation der Unterlassung einer sog. "handnahen" Untersuchung einer Dachkonstruktion als Pflichtverletzung i.R.e. fahrlässigen Tötung; Abwägungskriterien für die Zulässigkeit der Gleichstellung von Unterlassen der Schadensabwendung und Herbeiführen des Schadens; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Freispruch aufgehoben

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall

  • gea.de (Pressebericht, 12.01.2010)

    Tragödie um Eissporthalle erneut vor Gericht

Besprechungen u.ä. (4)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Halleneinsturz-Fall

    § 15 StGB
    Fahrlässigkeit, Unterlassen, Quasi-Kausalität, Nebentäterschaft

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Allgemeinaussagen in einer Studie

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnungsprobleme beim Zusammenwirken mehrerer fahrlässiger Taten (Prof. Dr. Stephan Stübinger; ZIS 2011, 602)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall: BGH hebt Freispruch des Gutachters auf! (IBR 2010, 597)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Eislaufhalle Bad Reichenhall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1087
  • NStZ 2011, 31
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Danach ist ein Unterlassen dann mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als "quasi-ursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen, wenn dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, wenn also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. vom 4. März 1954 - 3 StR 281/53 - (BGHSt 6, 1, 2); Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 - (BGHSt 43, 381, 397); Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 (BGHSt 37, 106, 126); Urt. vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01 - (BGHSt 48, 77, 93); Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 70; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 13 Rdn. 61; Kudlich in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB § 13 Rdn. 10; Fischer, StGB 57. Aufl. Vor § 13 Rdn. 39 jew. m.w.N.).

    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 - (BGHSt 11, 1); Beschl. vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 - Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - (BGHSt 37, 106, 126 f.); Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99 - (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1); Beschl. vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07 - (BGHSt 52, 159, 164)).

    Die nach den bisherigen Feststellungen vorliegende Situation nacheinander erfolgter Unterlassungen ist nicht mit der auf gleicher Ebene angesiedelten Entscheidung von Kollektivorganen vergleichbar, nichts zu veranlassen, (vgl. dazu BGH, Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - (BGHSt 37, 106) - Lederspray-Fall) bzw. mit kollektivem Untätigbleiben der Mitglieder entsprechender Gremien (vgl. dazu BGH, Urt. vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01 - (BGHSt 48, 77) - Politbüro-Fall).

    Keiner der Beteiligten kann dann seinen Beitrag zu dieser Pflichtverletzung damit in Frage stellen, dass er sich darauf beruft, im Falle seines Widerspruchs wäre er überstimmt worden (BGHSt 37, 106, 129).

    Die Frage, ob die so getroffene Kollegialentscheidung - das kollektive Unterlassen, die kollektive Pflichtwidrigkeit - für den Erfolg kausal war, beantwortet sich auch dann nach den Regeln der hypothetischen Kausalität (vgl. BGHSt 37, 106, 126 f.).

    "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ist nichts anderes als die überkommene Beschreibung des für die richterliche Überzeugung erforderlichen Beweismaßes (vgl. BGH, Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - (BGHSt 37, 106, 127)).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Die Gleichstellung des Unterlassens mit dem aktiven Tun setzt deshalb voraus, dass der Täter als Garant für die Abwendung des Erfolgs einzustehen hat (BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16) m.w.N.).

    Eine strafrechtlich relevante Hinweis- und Aufklärungspflicht im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt deshalb voraus, dass besondere Umstände - wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis, eine ständige Geschäftsverbindung, überlegenes Fachwissen oder generell Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart - vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16); Beschl. vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88; Urt. vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 - (BGHSt 6, 198, 199); Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 22 f.).

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Danach ist ein Unterlassen dann mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als "quasi-ursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen, wenn dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, wenn also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. vom 4. März 1954 - 3 StR 281/53 - (BGHSt 6, 1, 2); Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 - (BGHSt 43, 381, 397); Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 (BGHSt 37, 106, 126); Urt. vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01 - (BGHSt 48, 77, 93); Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 70; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 13 Rdn. 61; Kudlich in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB § 13 Rdn. 10; Fischer, StGB 57. Aufl. Vor § 13 Rdn. 39 jew. m.w.N.).

    Die nach den bisherigen Feststellungen vorliegende Situation nacheinander erfolgter Unterlassungen ist nicht mit der auf gleicher Ebene angesiedelten Entscheidung von Kollektivorganen vergleichbar, nichts zu veranlassen, (vgl. dazu BGH, Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - (BGHSt 37, 106) - Lederspray-Fall) bzw. mit kollektivem Untätigbleiben der Mitglieder entsprechender Gremien (vgl. dazu BGH, Urt. vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01 - (BGHSt 48, 77) - Politbüro-Fall).

  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen -

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Eine strafrechtlich relevante Hinweis- und Aufklärungspflicht im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt deshalb voraus, dass besondere Umstände - wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis, eine ständige Geschäftsverbindung, überlegenes Fachwissen oder generell Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart - vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16); Beschl. vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88; Urt. vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 - (BGHSt 6, 198, 199); Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07

    Verurteilung eines Firmenchefs wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 - (BGHSt 11, 1); Beschl. vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 - Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - (BGHSt 37, 106, 126 f.); Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99 - (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1); Beschl. vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07 - (BGHSt 52, 159, 164)).
  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 - (BGHSt 11, 1); Beschl. vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 - Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - (BGHSt 37, 106, 126 f.); Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99 - (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1); Beschl. vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07 - (BGHSt 52, 159, 164)).
  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Eine strafrechtlich relevante Hinweis- und Aufklärungspflicht im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt deshalb voraus, dass besondere Umstände - wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis, eine ständige Geschäftsverbindung, überlegenes Fachwissen oder generell Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart - vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16); Beschl. vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88; Urt. vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 - (BGHSt 6, 198, 199); Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 - (BGHSt 11, 1); Beschl. vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 - Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - (BGHSt 37, 106, 126 f.); Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99 - (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1); Beschl. vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07 - (BGHSt 52, 159, 164)).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Wenn sich jedoch in der Pflichtwidrigkeit des einen auch die Pflichtwidrigkeit des anderen verwirklicht, kann Nebentäterschaft gegeben sein (vgl. Fischer aaO § 15 Rdn. 16c, vgl. auch BGH, Urt. vom 22. Januar 1953 - 4 StR 417/52 - (BGHSt 4, 20, 21)).
  • BGH, 04.03.1954 - 3 StR 281/53
    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
    Danach ist ein Unterlassen dann mit dem tatbestandsmäßigen Erfolg als "quasi-ursächlich" in Zurechnungsverbindung zu setzen, wenn dieser beim Hinzudenken der gebotenen Handlung entfiele, wenn also die gebotene Handlung den Erfolg verhindert hätte (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. vom 4. März 1954 - 3 StR 281/53 - (BGHSt 6, 1, 2); Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 - (BGHSt 43, 381, 397); Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 (BGHSt 37, 106, 126); Urt. vom 6. November 2002 - 5 StR 281/01 - (BGHSt 48, 77, 93); Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 70; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 13 Rdn. 61; Kudlich in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB § 13 Rdn. 10; Fischer, StGB 57. Aufl. Vor § 13 Rdn. 39 jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Eine Garantenstellung kann sich aus vorhergehendem gefährdenden Tun (Ingerenz), Gesetz, Vertrag oder der Inanspruchnahme von Vertrauen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82, 83 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 58; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 2.16; Hühner, GRUR-Prax 2013, 459, 460 f.).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    (1) Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB erfordert, dass das tatbestandsrelevante Verhalten des Angeklagten den Erfolg verursacht hat, also der Erfolg auf der Fahrlässigkeit beruht (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 3 mwN).

    Hierfür muss - da es sich nicht um die Feststellung realer Kausalzusammenhänge handelt - das Gericht eine hypothetische Erwägung anstellen und sich auf deren Grundlage eine Überzeugung bilden (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 3 mwN; vgl. auch SSW-StGB/Schluckebier, aaO, § 239 Rn. 8 a.E. mwN).

    Ebenso wenig genügt es, dass das Unterlassen der gebotenen Handlung lediglich das Risiko des Erfolgseintritts erhöht hat (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).

    Vielmehr muss sich die alternative Bewertung, der gleiche Erfolg wäre auch bei Vornahme der gebotenen Handlung eingetreten, aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichtet haben, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57, BGHSt 11, 1; vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85, NStZ 1986, 217; vom 25. April 2001 - 1 StR 130/01; vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07, BGHSt 52, 159, 164; Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126 f.; vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).

    Ein Fall des objektiven Ineinandergreifens jeweils individuell rechtswidrigen Verhaltens im Sinn einer Garantengemeinschaft liegt daher nicht vor (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).

  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Der Täter muss rechtlich verpflichtet sein, den deliktischen Erfolg abzuwenden, also eine Garantenstellung innehaben (BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014 mwN; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 57).

    Vielmehr hängt die Entscheidung von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und der Bestimmung des konkreten Verantwortungsbereichs der Beteiligten (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, aaO; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO Rn. 57 f.; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23 ff.; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13 Rn. 14).

    (2) Das Berufungsgericht hat auch keine Umstände festgestellt, die die Annahme rechtfertigten, dass der Beklagte zu 3 - über die ihm gegenüber der O.-Handelsgesellschaft mbH bzw. der Beklagten zu 1 obliegenden Pflichten aus der Organstellung hinaus - weitere Pflichten übernommen hatte, die er nicht nur für diese Gesellschaften als deren Organ zu erfüllen hatte, sondern die ihn aus besonderen Gründen persönlich gegenüber der N. AG trafen und den Schutz ihrer Vermögensinteressen zum Gegenstand hatten (vgl. zur Garantenstellung aus Gewährsübernahme: BGH, Urteile vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2756; vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 59; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 13 Rn. 20).

    Abgesehen davon reichen vertragliche Pflichten aus gegenseitigen Rechtsgeschäften zur Begründung einer Garantenpflicht nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO Rn. 58 mwN).

  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    Vielmehr hängt die Entscheidung letztlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und des Verantwortungsbereichs der Beteiligten (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09 -, Rn. 57 - 58, juris = NJW 2010, 1087 m.w.N.).

    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH NJW 2010, 1087).

  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Vielmehr muss sich diese Möglichkeit aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 63).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2017 - 1 Ws 297/17

    Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung

    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 12.01.2010, Az.: 1 StR 272/09, zitiert nach juris, Rn. 62 und 63, m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2013 - 1 StR 408/12

    Erinnerung gegen die Kostenentscheidung; Kostensätze mehrerer eingelegter

    Gegen das Urteil haben - neben einer weiteren Verfahrensbeteiligten - zu Ungunsten des Angeklagten Sp. die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger D. und R. S., B., Z. und M. Revisionen eingelegt, die dem Senat unter dem Aktenzeichen 1 StR 272/09 zur Entscheidung vorgelegt wurden.

    Mangels Beteiligung seiner Mandanten an diesem Revisionsverfahren seien diese nicht Kostenschuldner; hinsichtlich der von seinen Mandanten unter dem Aktenzeichen 1 StR 272/09 geführten Revision gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18. November 2008 fehle es hingegen an einer tauglichen Kostengrundentscheidung des Bundesgerichtshofs.

    Der Kostenansatz ist nicht deshalb unrichtig, weil er nicht unter dem für das erste Revisionsverfahren maßgeblichen Aktenzeichen 1 StR 272/09, sondern unter dem - für die Revision gegen das Urteil vom 27. Oktober 2011 automatisch zu vergebenden - neuen Aktenzeichen 1 StR 408/12 erfolgt ist.

  • BGH, 14.10.2014 - VI ZR 466/13

    Deliktische Haftung durch unterlassene Aufklärung bei Aktienankauf:

    Der Täter muss rechtlich verpflichtet sein, den deliktischen Erfolg abzuwenden, also eine Garantenstellung innehaben (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, BGHZ 194, 26 Rn. 18; BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014 mwN; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 57).

    Vielmehr hängt die Entscheidung von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und der Bestimmung des konkreten Verantwortungsbereichs der Beteiligten (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, aaO; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO Rn. 58; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23 ff.; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 13 Rn. 14).

  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

    Bei einer - wie vorliegend - rechtmäßigen und in der Sache gebotenen Anweisung steht eine solche ohne jeglichen Anhaltspunkt in den Raum gestellte, lediglich denkbare Annahme der Bejahung des erforderlichen Zusammenhangs zwischen dem pflichtwidrigem Tun und dem Erfolg nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087, 1091).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

  • OLG Hamm, 23.11.2020 - 3 RVs 47/20

    Zur Garantenstellung beim Verwenden des Kennzeichens eines verbotenen Vereins

  • BGH, 02.12.2014 - VI ZR 501/13

    Deliktischer Schadensersatzanspruch durch unterlassene Aufklärung beim Erwerb

  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 215/17

    Urteil wegen Mordes durch Unterlassen im Fall "Carrie" rechtskräftig

  • OLG Zweibrücken, 20.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 79/17

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen der Startdurchsage: Beurteilung der

  • LG Braunschweig, 01.06.2017 - 11 O 3683/16

    Fahrzeugkauvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Schadenersatzanspruch

  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

  • FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

  • LG Berlin, 05.05.2020 - 15 O 107/18

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Anwendbarkeit deutschen Rechts; irreführende

  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

  • FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

  • LG Braunschweig, 13.06.2017 - 11 O 3697/16

    Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges und einer

  • LG Frankfurt/Main, 06.03.2019 - 12 O 364/18
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2016 - 1 StR 272/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,519
BGH, 12.01.2016 - 1 StR 272/09 (https://dejure.org/2016,519)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - 1 StR 272/09 (https://dejure.org/2016,519)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 1 StR 272/09 (https://dejure.org/2016,519)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 1 S 1 RVG, § 42 Abs 1 S 4 RVG
    Feststellung der Pauschgebühr des Wahlverteidigers im Revisionsverfahren: Ermessen des Gerichts; Vorbefassung des Wahlverteidigers im Verfahren vor dem Landgericht

  • IWW

    § 42 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 42 Abs. 1 Satz 4 RVG

  • Wolters Kluwer

    Pauschalvergütung statt der gesetzlichen Gebühren eines Wahlverteidigers wegen besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit seiner Tätigkeit im Revisionsverfahren

  • rewis.io

    Feststellung der Pauschgebühr des Wahlverteidigers im Revisionsverfahren: Ermessen des Gerichts; Vorbefassung des Wahlverteidigers im Verfahren vor dem Landgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Pauschalvergütung statt der gesetzlichen Gebühren eines Wahlverteidigers wegen besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit seiner Tätigkeit im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung der Pauschgebühr des Wahlverteidigers im Revisionsverfahren: Ermessen des Gerichts; Vorbefassung des Wahlverteidigers im Verfahren vor dem Landgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einsturz der Eissporthalle: Freispruch aufgehoben

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