Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,115
BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67 (https://dejure.org/1967,115)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1967 - 1 StR 279/67 (https://dejure.org/1967,115)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1967 - 1 StR 279/67 (https://dejure.org/1967,115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 288
  • NJW 1967, 2070
  • MDR 1967, 941
  • JR 1967, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Diesen Fehler können die Beschwerdeführer rügen, obwohl sie in der Hauptverhandlung eine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO nicht beantragt haben (RG JW 1933, 1591 Nr. 12; BGHSt 3, 368, 370).

    Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO begründet die Revision nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (RGSt 9, 69; 58, 253; BGHSt 3, 368, 370; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 412/64 -).

  • RG, 24.09.1883 - 2203/83

    Ist §. 257 Abs. 3 St.P.O. eine Rechtsnorm, deren Verletzung zur Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Es genügt auch, daß sie die Nichterteilung des letzten Wortes an den anwesenden gesetzlichen Vertreter der Angeklagten dargelegt haben; die Ausführungen und die Anträge, die er vorgebracht hätte, wenn ihm das letzte Wort erteilt worden wäre, brauchen die Revisionen nach § 344 Abs. 2 StPO nicht anzugeben (RGSt 9, 69; RG JW 1933, 1591 Nr. 12; vgl. auch BGHSt 10, 202, 207).

    Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO begründet die Revision nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (RGSt 9, 69; 58, 253; BGHSt 3, 368, 370; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 412/64 -).

  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 412/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO begründet die Revision nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (RGSt 9, 69; 58, 253; BGHSt 3, 368, 370; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 412/64 -).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Auszug aus BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Das bedeutet, daß ihm das letzte Wort stets von Amts wegen und nicht etwa nur auf Verlangen zu erteilen ist (RGSt 42, 51, 52; BGHSt 17, 28, 33).
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

    Auszug aus BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Es genügt auch, daß sie die Nichterteilung des letzten Wortes an den anwesenden gesetzlichen Vertreter der Angeklagten dargelegt haben; die Ausführungen und die Anträge, die er vorgebracht hätte, wenn ihm das letzte Wort erteilt worden wäre, brauchen die Revisionen nach § 344 Abs. 2 StPO nicht anzugeben (RGSt 9, 69; RG JW 1933, 1591 Nr. 12; vgl. auch BGHSt 10, 202, 207).
  • RG, 05.11.1908 - I 784/08

    Muß nach dem Schlusse der Beweisaufnahme neben dem Angeklagten auch dem

    Auszug aus BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Das bedeutet, daß ihm das letzte Wort stets von Amts wegen und nicht etwa nur auf Verlangen zu erteilen ist (RGSt 42, 51, 52; BGHSt 17, 28, 33).
  • RG, 04.07.1924 - I 209/24

    1. Muß das Urteil auf Verfahrensbeschwerde aufgehoben werden, wenn über seinen

    Auszug aus BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO begründet die Revision nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (RGSt 9, 69; 58, 253; BGHSt 3, 368, 370; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 412/64 -).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Dass Verstöße gegen die verfahrensrechtlichen Sicherungen der Verständigung nicht den absoluten Revisionsgründen zugeordnet worden sind, steht einer Auslegung des § 337 Abs. 1 StPO nicht entgegen, derzufolge das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen Transparenz- und Dokumentationspflichten - die nach dem Willen des Gesetzgebers gerade zum Kern des dem Verständigungsgesetz zugrunde liegenden Schutzkonzepts gehören - nur in besonderen Ausnahmefällen wird ausschließen können (vgl. zur Verletzung von § 258 Abs. 2 und 3 StPO BGHSt 21, 288 ; 22, 278 ).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen;

    Hinsichtlich der Verurteilung im Fall B II der Urteilsgründe führt der Verfahrensverstoß allerdings nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; 1999, 426).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht