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   BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87   

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https://dejure.org/1987,935
BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87 (https://dejure.org/1987,935)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 1 StR 287/87 (https://dejure.org/1987,935)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 1 StR 287/87 (https://dejure.org/1987,935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der Sache selbst - Erfordernis eines gerechten Verhältnisses von gegen Mittäter verhängten Strafen - Erfordernis der Erläuterung von Unterschieden der Bestrafung - Verhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 435
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 178/79

    Absicht, sich durch wiederholten Handel mit Betäubungsmitteln eine fortlaufende

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
    Zwar muß, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe "aus der Sache" selbst gefunden werden (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 -, bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
    Zwar muß, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe "aus der Sache" selbst gefunden werden (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 -, bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80

    Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, kann aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH StV 1981, 122, 123).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).

    Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

    Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).

  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

    Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht selbst aus der Sache ergeben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

    Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht selbst aus der Sache ergeben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    Doch darf der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen, nicht außer Betracht bleiben (BGH StV 1991, 557; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Wenn auch bei der Aburteilung von mehreren Angeklagten in einem Verfahren für jeden von ihnen die Strafe nach dem von ihm verwirklichten Unrecht "aus der Sache selbst" gefunden werden muss und sich die Prüfung des Revisionsgerichts auf Ermessensfehler beschränkt, kann der Gesichtspunkt, dass die verhängten Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen, nicht außer Betracht bleiben (BGH StV 1981, 122, 123 und StV 1987, 435, 436; SKHorn, StGB, 37. Ergänzungslieferung, § 46 Rdnr. 96 a; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 26. Aufl., § 46 Rdnr. 68).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

    Jedoch muß primär, auch wenn mehrere Beteiligte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe aus der Sache selbst gefunden werden (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH bei Holtz, MDR 1979, 986).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98

    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren;

    Zu der von der Revision aufgeworfenen Frage des Vergleichs der Strafzumessung im vorliegenden Fall mit derjenigen in dem bereits abgeschlossenen Verfahren gegen einen Mittäter weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (BGH NStZ 1991, 581; 1997, 61; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 und Wertungsfehler 23).
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00

    Würdigung von Aussagen einer Vertrauensperson, die durch dessen Führungsperson

    Im vorliegenden Fall hätte zudem ein Eingehen auf die Höhe der Strafen der Mitangeklagten nahegelegen, die trotz erheblich gewichtigerer Tatbeiträge, insbesondere trotz Fortführung des gescheiterten Rauschgiftgeschäfts sowie weiterer Rauschgiftdelikte zu erheblich niedrigeren Freiheitsstrafen verurteilt worden sind (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Zumessungsfehler 1; Wertungsfehler 23).
  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 186/00

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters II

    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, darf aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Zu der von der Revision des Angeklagten B. aufgeworfenen Frage des Vergleichs der Strafzumessung im vorliegenden Fall mit derjenigen in dem bereits abgeschlossenen Verfahren gegen den Zeugen K. weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (BGH bei Holtz MDR 1979, 986; StV 1981, 122, 123; NStZ 1991, 581; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 und Wertungsfehler 23; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96; weitere Nachweise bei Gribbohm a.a.O. Rdn. 45 und G. Schäfer a.a.O. Rdn. 364 ff.).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09

    Strafzumessung (gravierende Unterschiede in der Schuld von Mittätern);

    Es kann aber nicht völlig außer Acht bleiben, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08

    Strafzumessung bei schwerem Raub (minder schwerer Fall; Wertungsfehler bei einer

  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 277/01

    Gesamtstrafenbildung bei Mittäterschaft; Strafzumessung bei Mittäterschaft;

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 575/99

    Unzulässige Berücksichtigung eines Verhaltens, welches nicht zur Überzeugung des

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 239/95

    Gerechtigkeit - Strafzumessung - Betrug - Gewerbe - Bande - Gleichmäßigkeit der

  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat -

  • BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91

    Nachmalige Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit des Täters

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 735/94

    Strafänderung - Strafänderungsgründe - Strafmilderung - Mittäterschaft -

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 334/91
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