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   BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95   

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BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95 (https://dejure.org/1995,6006)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1995 - 1 StR 295/95 (https://dejure.org/1995,6006)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 (https://dejure.org/1995,6006)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.07.1981 - 2 StR 238/81

    Formelle und materielle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95
    Diese Entscheidung des Tatrichters, die vom Revisionsgericht nur in begrenztem Umfang nachprüfbar ist (BGH StV 1981, 621), weist keinen Rechtsfehler auf.

    Doch beruht das angefochtene Urteil nicht auf dieser rechtlich bedenklichen Erwägung der Strafkammer, da sie schon das Fortbestehen eines verbrecherischen Hanges beim Angeklagten rechtsfehlerfrei verneint hat (vgl. BGH StV 1981, 621, 622).

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95
    Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hatte insoweit Erfolg, als von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden war (Urteil des Senats vom 22. Februar 1994 - 1 StR 684/93 - bei Holtz MDR 1994, 761 f. [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95
    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, daß es für die Gefährlichkeitsprognose auf die Verhältnisse zur Zeit der (erneuten) Hauptverhandlung ankommt (vgl. BGHSt 24, 160, 164 sowie BGH NStZ 1985, 261).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95
    Dem Landgericht drängte es sich nicht auf, darüber, daß der Angeklagte unfähig sei, sich in ein soziales System ohne Zwang einzufügen, den Diplom-Psychologen Dr. W. zu vernehmen, den der in der Hauptverhandlung gehörte Sachverständige Dr. V. zugezogen hatte (vgl. auch BGHSt 22, 268, 273).
  • BGH, 25.01.1985 - 3 StR 535/84

    Strafaussetzung - Gesamtwürdigung wesentlicher Ümstände - Doppelberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95
    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, daß es für die Gefährlichkeitsprognose auf die Verhältnisse zur Zeit der (erneuten) Hauptverhandlung ankommt (vgl. BGHSt 24, 160, 164 sowie BGH NStZ 1985, 261).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95
    Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hatte insoweit Erfolg, als von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden war (Urteil des Senats vom 22. Februar 1994 - 1 StR 684/93 - bei Holtz MDR 1994, 761 f. [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Entscheidend ist das Bestehen eines verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (BGH NStZ 1995, 284; StV 1995, 24; BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB kann dabei auch sein, wer willensschwach ist, aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht genügend zu widerstehen vermag und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 - Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 70).
  • BGH, 16.01.2001 - 1 StR 443/00

    Gefährlichkeitsprognose im Rahmen der Sicherungsverwahrung

    Diese Entscheidung des Tatrichters ist (wie jede Prognose) vom Revisionsgericht nur in begrenztem Umfang nachprüfbar (BGH StV 1981, 621; Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95; Lackner/Kühl aaO Rdn. 17).
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