Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.12.2007

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   BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07 (2)   

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https://dejure.org/2007,2553
BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07 (2) (https://dejure.org/2007,2553)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - 1 StR 301/07 (2) (https://dejure.org/2007,2553)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07 (2) (https://dejure.org/2007,2553)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 338 Nr. StPO; § 24 Abs. 2 StPO; § 231b Abs. 2 StPO; § 231a Abs. 2 StPO; § 86 StPO
    Besorgnis der Befangenheit bei Verhandlungsgesprächen außerhalb der Hauptverhandlung mit einem Mitangeklagten, Unterrichtungspflicht nach Abwesenheit des Angeklagten; Augenscheineinnahme und Anwesenheit

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 251 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 35 Abs. 2 StGB
    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 338 Nr. StPO; § 24 Abs. 2 StPO
    Besorgnis der Befangenheit bei Verhandlungsgesprächen außerhalb der Hauptverhandlung mit einem Mitangeklagten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision des Nebenklägers; Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund einer Gesprächsführung außerhalb der Hauptverhandlung mit einem Verteidiger unter Ausschluss der anderen Verfahrensbeteiligten

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer mittäterschaftlichen Zurechnung trotz Abweichung des tatsächlichen Geschehens von dem vereinbarten Tatplan; Konkurrenzverhältnis zwischen Beihilfe zum Mord und Raub mit Todesfolge; Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft; Voraussetzungen des ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Kontaktaufnahme mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung durch einen Richter zwecks Förderung des Verfahrens; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Unterrichtungspflicht gemäß § 231b Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) nach ...

  • Judicialis

    StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 35 Abs. 2; ; StGB § 211; ; StGB § 251; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Befangenheit bei Kontaktaufnahme zum Verteidiger des Mitangeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2
    Sukzessive Mittäterschaft zwischen Vollendung und Beendigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schrebergarten-Fall

    § 211 StGB; § 27 StGB; § 251 StGB; § 249 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Mord; Beihilfe; Hilfeleisten; Raub mit Todesfolge; Mittäterexzess; sukzessive Mittäterschaft

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 229
  • NStZ 2008, 280
  • NStZ-RR 2010, 169
  • NStZ-RR 2010, 70
  • StV 2008, 174
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Einem Richter ist es nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1; BGHSt 42, 46, 47 f.; BGH NStZ 1985, 36, 37 m.w.N.).

    Ob ein Mitangeklagter aus der Fühlungnahme des Gerichts mit dem Verteidiger eines Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung eine Besorgnis der Befangenheit ableiten kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, unter anderem davon, ob er Grund zu der Annahme hat, ein solches Gespräch könne sich zu seinen Ungunsten auswirken (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1).

  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Zeugenbeweis und Augenscheinsbeweis bleiben auch dann selbständige, nach unterschiedlichen Regeln zu erhebende Beweise, wenn sie im Zusammenhang und gleichzeitig erhoben werden (BGH NStZ 1987, 471).

    Die Anwesenheit der Auskunftsperson, die zuvor zum Augenscheinsobjekt gehört wurde, ist dabei nicht unbedingt geboten (vgl. BGH NStZ 1987, 471, 472 m.w.N).

  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Einem Richter ist es nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1; BGHSt 42, 46, 47 f.; BGH NStZ 1985, 36, 37 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Aktenteile, auf die die Verfahrensrüge gestützt wird, müssen in der Revisionsbegründungsschrift im Einzelnen bezeichnet und wörtlich oder inhaltlich wiedergegeben werden (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1992, 29 f.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 28).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Die danach vorgeschriebene Unterrichtung erschöpft sich nicht in dem Zweck, einem Angeklagten die Möglichkeit zu gewähren, seinerseits Fragen an einen Zeugen zu stellen; er muss vielmehr über alles in Kenntnis gesetzt werden, was er wissen muss, um sich sachgerecht verteidigen zu können (vgl. BGHSt 1, 346, 350; 3, 384, 385).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Die danach vorgeschriebene Unterrichtung erschöpft sich nicht in dem Zweck, einem Angeklagten die Möglichkeit zu gewähren, seinerseits Fragen an einen Zeugen zu stellen; er muss vielmehr über alles in Kenntnis gesetzt werden, was er wissen muss, um sich sachgerecht verteidigen zu können (vgl. BGHSt 1, 346, 350; 3, 384, 385).
  • BGH, 04.11.1997 - 4 StR 531/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Im Protokoll muss als wesentliche Förmlichkeit nur die Unterrichtung, nicht aber ihr Inhalt im Einzelnen beurkundet werden (BGH bei Dallinger MDR 1957, 267; BGH StV 1999, 637).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Hierzu gehören auch die in seiner Abwesenheit gestellten Anträge, abgegebenen Erklärungen und die inzwischen ergangenen Beschlüsse (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 5; BGH StV 1993, 570; bei Becker NStZ-RR 2002, 70).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 23/93

    Anordnung der Entfernung des Angeklagten aus dem Gerichtssaal - Vernehmung einer

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Hierzu gehören auch die in seiner Abwesenheit gestellten Anträge, abgegebenen Erklärungen und die inzwischen ergangenen Beschlüsse (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 5; BGH StV 1993, 570; bei Becker NStZ-RR 2002, 70).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    bb) Der Generalbundesanwalt meint auf der Grundlage seiner rechtlichen Bewertung des Tatgeschehens als besonders schwere räuberische Erpressung mit Todesfolge unter Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2007 (1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281 und Walter, NStZ 2008, 548), der Angeklagte A. sei Gehilfe des vorsätzlichen Tötungsdelikts, weil sich "durch das gemeinsame Ausziehen und Ansichnehmen der Kutte des dann zurückgelassenen tödlich Verletzten ... sein Vorsatz sukzessive auf die zum Tod führende Gewalthandlung des Mittäters Sch. erstreckt" habe.
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15

    BGH hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf

    Hat bei einem Raub mit Todesfolge lediglich einer von mehreren Tatbeteiligten den qualifizierenden Erfolg verursacht, so sind die anderen gemäß § 251 StGB nur strafbar, wenn sich ihr zumindest bedingter Vorsatz auf die Gewaltanwendungen erstreckt, durch welche der qualifizierende Erfolg herbeigeführt worden ist, und wenn ihnen in Bezug auf die Todesfolge wenigstens Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist (BGH, Beschluss vom 16. April 1993 - 3 StR 14/93, BGHR StGB § 251 Todesfolge 2; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280).

    Sein Einverständnis bezieht sich dann auf die Gesamttat mit der Folge, dass ihm die gesamte Tat zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 aaO).

  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Sein Einverständnis bezieht sich dann auf die Gesamttat mit der Folge, dass ihm die gesamte Tat zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, NStZ-RR 2014, 73; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 214 Rn. 20).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    c) Das aufgrund der Begründung der beiden Haftbefehle berechtigte Misstrauen der Angeklagten gegen die Unbefangenheit der abgelehnten Richter ist auch nicht - was möglich wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155, 156 mwN) - durch die dienstlichen Erklärungen der abgelehnten Richter ausgeräumt worden.
  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen

    Nur für das, was vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht zu begründen, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 2 StR 594/18, NStZ 2019, 513 Rn. 6; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; Beschluss vom 7. März 2016 ? 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596; Urteil vom 24. April 1952 ? 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 mwN).

    Ein die Mittäterschaft begründender Eintritt kann vor der Vollendung der Tat erfolgen, etwa indem eine auf die Vollendung der geplanten Tat abzielende Handlung in Kenntnis des bisher Geschehenen vorgenommen oder fortgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f. (Wegnahme nach planwidrigem Messereinsatz der Mittäter beim Raub); Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281 mwN (Wegnahme nach planwidrigem tödlichen Angriff des Mittäters auf das Raubopfer)).

  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    So wie ein zunächst berechtigtes Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten gegen die Unbefangenheit eines Richters durch dessen ihm bekannt gemachte dienstliche Äußerung ausgeräumt werden kann mit dem Ergebnis, dass eine auf § 338 Nr. 3 StPO gestützte Rüge erfolglos bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701 und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72), kann eine solche Stellungnahme dazu führen, dass einem schon durch frühere Einzelumstände genährten Misstrauen des Ablehnenden gegen den abgelehnten Richter die Berechtigung nicht mehr abzusprechen ist.
  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 648/18

    Besorgnis der Befangenheit aufgrund von Gesprächen außerhalb der Hauptverhandlung

    a) Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass bei außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gesprächen mit einzelnen Angeklagten unter Ausschluss von Mitangeklagten besondere Zurückhaltung geübt werden muss, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1990 - 3 StR 121/89, BGHSt 37, 99, 103 ff.; vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72, 73).

    c) Das danach berechtigte Misstrauen der Beschwerdeführer, bei dem unter Ausschluss ihrer Verteidiger geführten Gesprächs seien ihnen zum Nachteil gereichende Umstände erörtert worden, ist durch die abgelehnten Richter in der Folge auch nicht ausgeräumt worden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701).

  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    Die Annahme einer auch diese Teile der Haupttat mit umfassenden sukzessiven Beihilfe scheidet aus, weil nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Hilfeleistungen von den früheren Tathandlungen des Haupttäters P. Kenntnis hatte, so dass es insoweit an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123; Murmann, ZJS 2008, 456, 460; Küper, JuS 1986, 862, 866; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596 jeweils zur sukzessiven Mittäterschaft).
  • BGH, 22.05.2013 - 2 StR 14/13

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); Mittäterschaft (Mittäterexzess;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Senat, Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, und vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sowie die darin in Bezug genommenen Unterlagen sind durch wörtliche Zitate oder inhaltliche Wiedergabe, eingefügte Abschriften oder Ablichtungen zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen und, soweit erforderlich, im Einzelnen zu bezeichnen (BGH StV 2008, 174 f.; KK-Kuckein StPO, 6. Aufl., § 344 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13

    Grundsatz des fairen Strafverfahrens und Verständigung (Zulässigkeit getrennt

  • BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11

    Raub: Absicht einer rechtswidrigen Zueignung beim Mittäter

  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16

    Sukzessive Mittäterschaft beim besonders schweren Raub (Kenntnis und Billigung

  • LG Hagen, 29.06.2021 - 46 KLs 31/19
  • BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14

    Keine verantwortungsbegründende Zurechnung im Wege der sog. sukzessiven

  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 133/10

    Verurteilungen wegen des Raubmordes von Sittensen rechtskräftig

  • OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigenschaft als erkennender Richter

  • LG Detmold, 28.02.2020 - 21 KLs 43/19
  • KG, 26.04.2018 - 3 Ws (B) 111/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes

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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07   

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https://dejure.org/2007,45929
BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07 (https://dejure.org/2007,45929)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Dadurch sowie durch das Ansichnehmen der Kfz-Schlüssel aus der Kleidung des dann zurückgelassenen tödlich Verletzten und durch das folgende Entwenden des Fahrzeugs hat sich sein Vorsatz sukzessiv auf die zum Tod führende Gewalthandlung des Mittäters S. erstreckt (vgl. BGH NJW 1998, 3361, 3362; BGH, Beschl. vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06; Fischer, StGB 55. Aufl. § 251 Rdn. 10).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Dadurch sowie durch das Ansichnehmen der Kfz-Schlüssel aus der Kleidung des dann zurückgelassenen tödlich Verletzten und durch das folgende Entwenden des Fahrzeugs hat sich sein Vorsatz sukzessiv auf die zum Tod führende Gewalthandlung des Mittäters S. erstreckt (vgl. BGH NJW 1998, 3361, 3362; BGH, Beschl. vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06; Fischer, StGB 55. Aufl. § 251 Rdn. 10).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    "Nur für das, was schon vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis ... die strafbare Verantwortlichkeit nicht zu begründen" (BGHSt 2, 344, 346).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Der die Mittäterschaft begründende Eintritt ist demnach noch möglich, solange der zunächst allein Handelnde die Tat noch nicht beendet hat, selbst wenn sie strafrechtlich schon vorher vollendet war (BGH JZ 1981, 596).
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