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   BGH, 17.07.2007 - 1 StR 312/07   

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https://dejure.org/2007,5098
BGH, 17.07.2007 - 1 StR 312/07 (https://dejure.org/2007,5098)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2007 - 1 StR 312/07 (https://dejure.org/2007,5098)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 1 StR 312/07 (https://dejure.org/2007,5098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Nichteinschreitens der Ermittlungsbehörden zu einem früheren als dem tatsächlichen Zeitpunkt aus ermittlungstaktischen Erwägungen bei der Strafzumessung; Strafbarkeit der Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Beihilfe nach Sicherstellung der BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 635
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 506/02

    Kein Anspruch auf Strafverfolgung gegen sich selbst aus der EMRK (frühzeitige

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 1 StR 312/07
    Einen Anspruch eines Straftäters darauf, dass die Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten, um seine Taten zu verhindern, gibt es nicht; insbesondere folgt ein solcher Anspruch nicht aus dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 MRK (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 172; Berg StraFo 2007, 74, 75 f.).
  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 1 StR 312/07
    Ergänzend bemerkt der Senat Dass bei der Tat II.2.b der Angeklagte die beiden Beihilfehandlungen - Transport von Geldmitteln aus Großbritannien in die Schweiz sowie Umtausch von Geldmitteln in eine andere Währung - erst nach der Sicherstellung der Betäubungsmittel beging, ohne allerdings hierüber informiert zu sein, hindert seine Strafbarkeit nicht (vgl. BGHR BtMG § 29 Beihilfe 1).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 1 StR 312/07
    Aus dem Urteil ergibt sich hinreichend, dass der Angeklagte durch die Handlungen das auf den Umsatzerfolg zielende, auf einem organisierten Bezugs- und Absatzsystem basierende Verhalten des F. und seiner Mittäter unterstützte (vgl. in diesem Sinne BGHSt 43, 158; BGHR aaO).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Insbesondere folgt ein solcher Anspruch nicht aus dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 Abs. 1 EMRK (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 506/02, NStZ-RR 2003, 172 f.; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 1 StR 312/07, NStZ 2007, 635).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 142/14

    Steuerhinterziehung (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Berücksichtigung

    Damit verkennt das Landgericht, dass ein Anspruch eines Straftäters darauf, dass die Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten, um seine Taten zu verhindern, nicht besteht (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 1 StR 312/07, NStZ 2007, 635; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12, BGHR § 370 Abs. 1 Strafzumessung 23).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Der Beschluss des 1. Strafsenats vom 17. Juli 2007 (NStZ 2007, 635) betrifft eine in ein organisiertes Bezugs- und Absatzsystem eingebettete Beihilfehandlung (worauf sich der 1. Strafsenat ausdrücklich stützt) und damit einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    aa) Insoweit gilt: Ein Straftäter hat keinen Anspruch darauf, dass die Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten, um seine Taten zu verhindern (BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 138; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 107; vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14 Rn. 38, NStZ 2015, 466 f.; Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299, 1301; vom 15. August 2007 - 1 StR 335/07; 11 12 13 vom 17. Juli 2007 - 1 StR 312/07, NStZ 2007, 635; vom 15. Januar 2003 - 1 StR 506/02, NStZ-RR 2003, 172 f.; LK/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 233).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Vollendetes Handeltreiben kommt daher auch dann noch in Betracht, wenn die Dopingmittel zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Beteiligten bereits unter polizeilicher Kontrolle standen, sichergestellt oder beschlagnahmt waren oder gar erst nach der Bestellung beschlagnahmt wurden (Weber BtMG § 29 Rn. 285; Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4 Rn. 86; Münchener Kommentar / Rahlf BtMG § 29 Rn. 369; BGH NJW 2004, 2162; BGH NStZ 2007, 635; BGH NStZ 2010, 522; BGH NStZ-RR 2020, 82; aA BGH NJW 2008, 2276).
  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 335/07

    Recht auf ein faires Verfahren und Strafzumessung (Ermittlungsverhalten und

    Einen Anspruch eines Straftäters darauf, dass die Ermittlungsbehörden so frühzeitig einschreiten, dass seine Taten verhindert werden, gibt es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 1 StR 312/07; NStZ-RR 2003, 172; Berg StraFo 2007, 74, 75 f.).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 29/08

    Steuerhinterziehung (Zigarettenschmuggel; Strafzumessung bei Observation und

    Es handelt sich hierbei um eine zulässige kriminalistische Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden, die den Angeklagten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht entlasten kann (vgl. BGH NStZ 2007, 635).
  • LG Essen, 27.11.2017 - 32 KLs 8/17

    Betrug, Bande, Scheinarbeitsvertrag; Sozialleistungsbetrug; Jobcenter; Irrtum;

    Denn einen Anspruch des Straftäters darauf, dass die Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten, um seine Taten zu verhindern, gibt es nicht; ein solcher folgt insbesondere nicht aus dem Recht auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 Abs. 1 MRK (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 172; BGH, NStZ 2007, 635).
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