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   BGH, 21.09.1995 - 1 StR 316/95   

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https://dejure.org/1995,4709
BGH, 21.09.1995 - 1 StR 316/95 (https://dejure.org/1995,4709)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1995 - 1 StR 316/95 (https://dejure.org/1995,4709)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1995 - 1 StR 316/95 (https://dejure.org/1995,4709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 87
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus BGH, 21.09.1995 - 1 StR 316/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt in solchem Fall im Hinblick auf § 28 Abs. 2 StGB nur eine Verurteilung nach §§ 259, 27 StGB in Betracht (vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2; BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 450/91

    Anwendbarkeit des qualifizierten Tatbestands der gewerbsmäßigen Hehlerei auf

    Auszug aus BGH, 21.09.1995 - 1 StR 316/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt in solchem Fall im Hinblick auf § 28 Abs. 2 StGB nur eine Verurteilung nach §§ 259, 27 StGB in Betracht (vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2; BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Die vom Angeklagten benannten Patienten handelten weder selbst gewerbsmäßig, noch kann ihnen die Gewerbsmäßigkeit im Handeln des Angeklagten, ein strafschärfendes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB, zugerechnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 StR 193/08 (zu § 260 StGB); BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04 (zu § 152a Abs. 2 StGB); BGH, Beschluss vom 21. September 1995 - 1 StR 316/95 (zu § 243 Abs. 2 StGB); Kudlich in BeckOK-StGB, § 28 Rn. 24).
  • LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 7/20

    Subventionsbetrug durch Beantragung von Corona-Soforthilfen

    Beim Gehilfen ist ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falls nur dann verwirklicht, wenn sich die Teilnahmehandlung selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGH, Beschluss vom 21.09.1995 - 1 StR 316/95).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 188/12

    Betrug; besonders schwerer Fall (Gewerbsmäßigkeit; Beihilfe; Notwendigkeit eines

    Beim Gehilfen ist ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falls nur dann verwirklicht, wenn sich die Teilnahmehandlung selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGH, Beschluss vom 21. September 1995 - 1 StR 316/95, StV 1996, 87).
  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 65/07

    Beweiswürdigung (Beihilfe zum Betrug; nachvollziehbare Darstellung insbesondere

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass - sollten sich die Tatvorwürfe bestätigen - die Annahme eines Regelbeispiels bei einem Gehilfen nur dann in Betracht kommt, wenn sich die Teilnahmehandlungen selbst als besonders schwere Fälle darstellen (BGH StV 1996, 87).
  • LG Köln, 14.04.2016 - 109 KLs 12/15

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug hinsichtlich Umsatzsteuerhinterziehung i.R.d.

    Soweit dem Angeklagten teilweise nur eine Beihilfe vorzuwerfen ist, setzt ferner die Anwendung des Sonderstrafrahmens auch bei Regelbeispielen voraus, dass die Tat des Gehilfen selbst, also seine Beihilfehandlung, einen besonders schweren Fall darstellt (BGH, Beschl. v. 21.09.1995 - 1 StR 316/95, StV 1996, 87; BGH, Beschl. v. 13.09.2007 - 5 StR 65/07, wistra 2007, 461).
  • LG Saarbrücken, 12.03.2010 - 2 KLs 28/09
    Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass der Strafrahmen eines Regelbeispiels bei einem Gehilfen nur dann zugrunde gelegt werden kann, wenn sich die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGH, 1 StR 316/95, Beschluss vom 21.09.1995 [Juris]; BGH, 5 StR 65/07, Beschluss vom 13.09.2007 [Juris]).
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