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   BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79   

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https://dejure.org/1979,1201
BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79 (https://dejure.org/1979,1201)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1979 - 1 StR 324/79 (https://dejure.org/1979,1201)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 (https://dejure.org/1979,1201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei Erlangung von Vorteilen irgendwelcher Art durch den Täter - Vorwurf der fahrlässigen Tötung beim Zusammenwirken von Alkoholisierung und Heroinspritzung - Zumutbarkeit der Kenntnisverschaffung ...

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Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 18
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78

    Auslegung der Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
    Für die Annahme der Eigennützigkeit genügt es aber, daß der Täter Vorteile irgendwelcher Art erlangen will (BGH, Urteil vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78).
  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 554/74

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
    "Tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn vorhersehbar ist" (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54; ebenso Urteile vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 267/70 -, vom 29. April 1975 - 1 StR 554/74 - und vom 31. Januar 1978 - 1 StR 379/77).
  • BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77

    Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
    "Tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn vorhersehbar ist" (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54; ebenso Urteile vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 267/70 -, vom 29. April 1975 - 1 StR 554/74 - und vom 31. Januar 1978 - 1 StR 379/77).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 267/70

    Freispruch von dem Vorwurf der Fahrlässigen Verursachung des Todes und der

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
    "Tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn vorhersehbar ist" (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54; ebenso Urteile vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 267/70 -, vom 29. April 1975 - 1 StR 554/74 - und vom 31. Januar 1978 - 1 StR 379/77).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
    Der Fall BGHSt 7, 112 liegt wesentlich anders; die Erwägungen S. 115 a.a.O. treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu.
  • BGH, 18.05.1954 - 2 StR 139/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
    "Tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn vorhersehbar ist" (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54; ebenso Urteile vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 267/70 -, vom 29. April 1975 - 1 StR 554/74 - und vom 31. Januar 1978 - 1 StR 379/77).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Jedoch entspricht es ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RGSt 9, 166; 64, 291) und dies fortführend des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 1959 - 5 StR 188/59; vom 9. September 1988 - 2 StR 352/88, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 3; vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StGB § 331 Vorteil 1; vgl. zur Eigennutz begründenden sexuellen Gunstgewährung bei § 29 BtMG auch BGH, Urteile vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79; vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, NStZ 1997, 89, 90), dass die Gewährung von Geschlechtsverkehr einen Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte darstellt.
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung

    Die Annahme des Ursachenzusammenhangs wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß Ellen B. sich die zum Tode führende Heroininjektion selbst verabreicht und hierdurch ihren eigenen Tod fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -).

    Auch bei diesem Angeklagten steht der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegen, daß Ellen B. sich die tödliche vom Angeklagten zubereitete Heroindosis selbst injiziert und hierdurch ihren Tod (mit-)verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -).

  • BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81

    Fahrlässige; Tötung; Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Heroin; Alkohol;

    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).

    Tritt nach dem wirklichen Geschehensablauf der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn vorhersehbar ist (BGH Urteil vom 31.7. 1979 a.a.O.).

  • BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen

    Verursacht - wie hier - ein Heroinhändler den Tod eines Heroinabhängigen durch Verkauf und Übergabe von Heroin, so reicht es für die Annahme von Fahrlässigkeit im Sinne des § 222 StGB in der Regel aus, wenn ihm bekannt ist oder er damit rechnen muß, daß der Käufer das Rauschgift injiziert , und wenn er von der Gefährlichkeit des überlassenen Stoffes gewußt hat oder - z.B. durch die eingehenden Darstellungen und Berichte in Presse, Rundfunk und Fernsehen hätte wissen können (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 - Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 -).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

    Der 1. Strafsenat hat in zwei Urteilen vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78 - und 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 - hervorgehoben, eigennützig im Sinne des Handeltreibens betätige sich nicht nur der Täter, der sich vom Streben nach Gewinn leiten lasse, sondern auch, wer Vorteile irgendwelcher Art erwarte, wie etwa eine Belohnung auf sexuellem Gebiet.
  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

    Daß in derartigen Fällen verbotener Heroinabgabe mit tödlichem Ausgang der Gesichtspunkt der bewußten Selbstgefährdung der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH, Urt. vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -;Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 - zuletzt - in dieser Sache - Urt. vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81 = NStZ 1981, 350; JR 1982, 341; MDR 1981, 684; NJW 1981, 2015; Strafverteidiger 1981, 343).
  • BGH, 14.05.1985 - 4 StR 165/85

    Eigennütziger Handel bei Erhalt einer Gegenleistung für die Abgabe von

    Eigennützig handelt dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur der Täter, der vom Streben nach Gewinn geleitet wird, sondern auch derjenige, der sonstige Vorteile irgendwelcher Art erwartet oder sich gewähren läßt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78, 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 undvom 29. Oktober 1980 - 3 StR 323/80; vgl. auch BGH NJW 1980, 1344/1345 m. w. Nachw.).
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