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   BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93   

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BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93 (https://dejure.org/1993,1445)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1993 - 1 StR 325/93 (https://dejure.org/1993,1445)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1993 - 1 StR 325/93 (https://dejure.org/1993,1445)
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Bankpraktikant

§ 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Mittäterschaft zum Raub - Beseitigung der Mittäterschaft, wenn ein Mittäter nach der Erbringung seines Tatbeitrages eine Willensänderung vornimmt - Voraussetzungen für die Annahme einer Anstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249, § 25 Abs. 2, § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Aufkündigung des Tatentschlusses vor Versuchsbeginn 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 29
  • StV 1994, 16
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93
    mehr beseitigen (BGHSt 28, 346, 348); entfällt mit dieser Willensänderung jedoch ein subjektives Tatbestandsmerkmal, so kann der fortwirkende Tatbeitrag selbst dann nur noch als Beihilfe bewertet werden, wenn das Verhalten des Beteiligten auch vor der Willensänderung als Mittäterschaft zu bewerten.

    Zwar kann grundsätzlich dann, wenn ein Mittäter nach der Erbringung seines Tatbeitrages eine Willensänderung vornimmt, dies eine Mittäterschaft nicht mehr beseitigen (BGHSt 28, 346, 348).

  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 358/89

    Mittäter beim Raub - Zueignungsabsicht - Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93
    Für die Bejahung einer Mittäterschaft beim Raub muß bei dem betreffenden Tatbeteiligten Zueignungsabsicht vorgelegen haben (vgl. BGH StV 1990, 160); fehlt ihm diese, so ist die Bewertung seines Tatbeitrages nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien als Mittäterschaft oder Beihilfe unerheblich.

    Daß die anderen Tatgenossen eines Angeklagten von dieser Absicht geleitet werden, genügt hierzu nicht (vgl. BGH StV 1990, 160; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 249 Rdn. 11; Cramer a.a.O. § 25 Rdn. 83 jew. m.w.Nachw.).

  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 665/92

    Erfordernis der Prüfung eines entschuldigenden Notstandes bei vor Tatbegehung

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93
    Vielmehr muß der Tatrichter auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 1; w.N. bei Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 112/58
    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige der Hehlerei schuldig, der aus einer Straftat gegen fremdes Vermögen stammendes Bargeld als Darlehen entgegennimmt (BGH NJW 1958, 1244 f.).
  • LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18

    Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als

    Nimmt ein Täter nach der Erbringung seines Tatbeitrages eine Willensänderung vor, so kann dies eine Mittäterschaft grundsätzlich nicht mehr beseitigen (so BGH, Urteil vom 07.09.1993, Az. 1 StR 325/93, für die Mittäterschaft).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Jedenfalls auf der Ebene der Konkurrenzen ist die Anstiftung gegenüber der schwereren Beteiligungsform der Mittäterschaft subsidiär (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30; S/S/Heine/Weißer, StGB, 29. Aufl., Vor §§ 25 ff. Rn. 47; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 137; LK/Schünemann, aaO § 26 Rn. 106).
  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei

    In der völligen Unkenntnis des Angeklagten I. von der Tatbegehung unterscheidet sich der hiesige Fall aber auch von Fällen, in denen ein Mittäter im Vorbereitungsstadium von der Tatausführung Abstand nimmt, er allerdings - etwa wegen fehlgeschlagener Umstimmungsversuche - weiß oder zumindest damit rechnet, dass andere Mittäter (gegebenenfalls) seinen Tatbeitrag ersetzen und die Tat gleichwohl ohne ihn ausführen (vgl. BGHSt 28, 346; BGH NStZ 1994, 29; 1999, 449).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Hat ein Beteiligter, wie hier, die begangene Tat durch Vorbereitungshandlungen gefördert, kommt aber auch dann, wenn er vor Versuchsbeginn von der weiteren Tatausführung Abstand genommen hat, nur eine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Haupttat in Betracht (vgl. BGHSt 28, 346, 347; BGH NStZ 1994, 29, 30), nicht aber wegen der auch gegenüber der Beteiligung an der nur versuchten Haupttat subsidiären Verabredung zu dieser Tat (vgl. Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rn. 80 mit weit. Nachw.).

    Hier kommt nur Mittäterschaft in Frage, da der Angeklagte die Tat als Mittäter durch Vorbereitungshandlungen gefördert hat (vgl. BGH NStZ 1994, 29, 30).

  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Das "Bestimmen' setzt einen kommunikativen Akt voraus, der zu dem Betäubungsmittelhandel durch den Minderjährigen führt (BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30), wobei es unerheblich ist, in welcher Form und durch welches Mittel die Einflussnahme erfolgt (BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 8. Januar 1985 - 1 StR 686/84, NJW 1985, 924).

    Die Willensbeeinflussung muss auch nicht die alleinige Ursache für das Verhalten des anderen sein, vielmehr genügt bloße Mitursächlichkeit (BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

    Der Annahme von Anstiftung und damit auch des "Bestimmens' steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

    Dass sie - wie ihre bisherigen Unterstützungsleistungen zeigten - bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war, ist demgegenüber unschädlich (BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Der Annahme von Anstiftung steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).
  • BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00

    Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts muß die Willensbeeinflussung nicht die alleinige Ursache für das Verhalten des Täters sein, vielmehr genügt bloße Mitursächlichkeit (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 29, 30).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Dies gilt im besonderen Maße bei der Behauptung eines dem Angeklagten günstigen inneren Vorgangs, ohne daß objektivierbare Tatsachen, in denen die angebliche innere Einstellung einen erkennbaren Niederschlag gefunden hätte, deutlich würden (BGH wistra 1998, 225, 226; BGH, Urt. vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Diese "Kettenanstiftung" (Anstiftung zur Anstiftung) ist als Anstiftung zur Haupttat strafbar (BGH, Beschluss vom 2. November 2021 - 3 StR 259/21, juris Rn. 8 mwN; Urteile vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30; vom 7. September 1955 - 3 StR 266/55, BGHSt 8, 137; vom 8. Juli 1954 - 3 StR 796/53, BGHSt 6, 359, 361; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 26 Rn. 19; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 291; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 26 Rn. 15).
  • BGH, 13.12.2023 - AK 90/23

    Dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord; Fortdauer der Untersuchungshaft

    dd) Da gegenwärtig zumindest ein Verdacht auf eine die Haftfortdauer tragende Beihilfehandlung des Angeschuldigten gegeben ist, bedarf derzeit keiner Vertiefung, ob überdies zureichende Anhaltspunkte für die schwerere Beteiligungsform der Anstiftung vorliegen (vgl. zum Rangverhältnis BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).
  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97

    Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB,

  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 707/95

    Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe - Anwendung des Grundsatzes "im

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 108/97

    Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung,

  • BGH, 08.09.1994 - 1 StR 365/94

    Voraussetzungen für die Täterschaft bei Raub - Notwendigkeit einer

  • BGH, 16.04.1997 - 2 StR 136/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mittäterschaft zum Raub - Neubemessung

  • BGH, 12.03.1997 - 2 StR 95/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mittäterschaft zum Raub

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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1993 - 1 StR 325/93   

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BGH, Entscheidung vom 07.12.1993 - 1 StR 325/93 (https://dejure.org/1993,7112)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 1 StR 325/93 (https://dejure.org/1993,7112)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 665/92

    Erfordernis der Prüfung eines entschuldigenden Notstandes bei vor Tatbegehung

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 325/93
    Vielmehr muß der Tatrichter auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 1; w.N. bei Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 325/93
    Zwar kann grundsätzlich dann, wenn ein Mittäter nach der Erbringung seines Tatbeitrages eine Willensänderung vornimmt, dies eine Mittäterschaft nicht mehr beseitigen (BGHSt 28, 346, 348).
  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 112/58
    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 325/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige der Hehlerei schuldig, der aus einer Straftat gegen fremdes Vermögen stammendes Bargeld als Darlehen entgegennimmt (BGH NJW 1958, 1244 f.).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 358/89

    Mittäter beim Raub - Zueignungsabsicht - Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 325/93
    Daß die anderen Tatgenossen eines Angeklagten von dieser Absicht geleitet werden, genügt hierzu nicht (vgl. BGH StV 1990, 160; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 249 Rdn. 11; Cramer a.a.O. § 25 Rdn. 83 jew. m.w.Nachw.).
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