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   BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63   

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https://dejure.org/1963,5208
BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63 (https://dejure.org/1963,5208)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1963 - 1 StR 326/63 (https://dejure.org/1963,5208)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1963 - 1 StR 326/63 (https://dejure.org/1963,5208)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen Diebstahls und wegen versuchten Diebstahls - Anforderungen an das Bestehen einer Mittäterschaft

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63
    Damit faßten sie nur eine ganz allgmeinen Plan, aber noch keinen Gesamtvorsatz, der den Verlauf der späteren Akte auch hinsichtlich des Ortes und der Zeit sowie des Trägers des zu verletzenden Rechtsguts wenigstens in groben Umrissen in sich begreifen muß (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63
    Es genügt, daß seine vorausgehende Tätigkeit in diesem Zeitpunkt bei dem anderen Mittäter noch fortwirkt (BGHSt 16, 12).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63
    Als Täter oder Mittäter kann daher auch in Betracht kommen, wer die Tat vollständig durch einen anderen ausführen läßt (BGHSt 18, 87, 90 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Auszug aus BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63
    Gewalt gegen eine Person kann auch dann verübt werden, wenn zur Wegnahme der Tasche - etwa wegen der Überraschungswirkung - keine besondere Kraft erforderlich ist (BGHSt 18, 329).
  • RG, 13.05.1941 - 1 D 96/41

    1. Mit der Erteilung eines Lehrauftrages geben die Eltern dem Lehrer nicht ohne

    Auszug aus BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63
    Durch die Erhebung der Anklage wegen Verletzung der §§ 223, 223 a StGB wollte die Staatsanwaltschaft ersichtlich das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wegen Körperverletzung auch für den Fall bejahen, daß nur eine einfache Körperverletzung in Betracht kommt (vgl. RGSt 76, 3, 8).
  • RG, 03.10.1918 - V 1057/18

    Inwieweit genügt zu Mittäterschaft geistige (intellektuelle) Beteiligung?

    Auszug aus BGH, 15.10.1963 - 1 StR 326/63
    Eine "rein psychische Mitwirkung", etwa Ratserteilung vor Ausführung der Tat, kann dabei genügen (RGSt 53, 138; RG JW 1935, 1945 Nr. 30).
  • BGH, 17.06.2004 - 1 StR 62/04

    Hinterlistiger Überfall bei der gefährlichen Körperverletzung (strafschärfende

    Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht gerichteten Weise vorgeht, um dadurch dem Überfallenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen, beispielsweise durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit oder indem er sich vor dem Opfer verbirgt und ihm auflauert oder sich anschleicht (BGHR StGB § 223a Abs. 1 (a.F.) Hinterlist 1; BGH GA 1969, 61, 62; NStZ 2001, 478; BGH, Urt. vom 15. Oktober 1963 - 1 StR 326/63; Beschluß vom 15. Juli 2003 - 1 StR 249/03; siehe auch RGSt 65, 65, 66).
  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in

    Für die Frage, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, kommt es, wie das Landgericht zutreffend angenommen, hat, nicht entscheidend auf die Art des äußeren Tatbeitrags, sondern auf die innere Einstellung zur Tat an (vgl. BGH Urt. v. 15. Juni 1954 - 5 StR 183/54 - bei Herlan MDR 1954, 529; BGHSt 8, 390, 391 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 399/55]; 18, 87, 89 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62]; BGH Urt. v. 15. Oktober 1963 - 1 StR 326/63 -).

    Wesentliche Anhaltspunkte dafür können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat (vgl. BGH Urt. v. 8. März 1955 - 5 StR 74/55 - BGHSt 16, 12, 15) [BGH 10.03.1961 - 4 StR 30/61], der Umfang der Tatbeteiligung (vgl. BGHSt 2, 150, 151 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; BGH VRS 23, 207; BGH Urt. v. 15. Oktober 1963 - 1 StR 326/63 -) und die Tatherrschaft (vgl. BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 18, 87, 90) [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62].

  • BGH, 21.11.1967 - 5 StR 657/67

    Begriff der Hinterlist

    Denn das plötzliche und unerwartete Angreifen sowie das bewußte Ausnutzen der dadurch verursachten Überraschung des Opfers liegt schon im Begriff des Überfalls (BGH 1 StR 326/63 vom 15. Oktober 1963).
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