Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.07.1984

Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84   

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BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,1512)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,1512)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,1512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung - Zumessungserwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 20, § 21, § 46, § 49, § 213

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 548
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Zwar können und müssen die nach Art und Maß unterschiedlichen konkreten Umstände, die zu einer Milderung des Strafrahmens geführt haben, mit ihrem verbleibenden Gewicht bei der Strafhöhenbemessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; Beschlüsse vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; vom 8. April 1987 - 2 StR 91/87; vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 5).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Wendet das Tatgericht etwa wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf es nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001, Bd. 1, S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Wendet der Tatrichter wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf er nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001 S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Die Strafkammer war daher nicht gehindert, die die verminderte Schuldfähigkeit konkretisierenden Umstände bei der eigentlicher Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548 Dies hat sie möglicherweise verkannt.
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Unter diesen Umständen kommt einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit oder einem anderen vertypten Milderungsgrund bei der konkreten Straffindung im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls zu würdigenden Strafzumessungsgründen nach der ständigen Rechtsprechung aber nur noch eine geringere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 c).

    konkrete Strafzumessung als zulässig - weil bedeutsam für ihr Gewicht - erachtet worden zu erwägen, ob sie mehr oder weniger verschuldet ist (BGHSt 26, 311, 312) oder welchen Grad sie erreicht hat (BGH NStZ 1984, 548; 992, 538; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 49 m.w.Nachw. ).

  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Denn diese Besonderheit trifft für jeden denkbaren Punkt der Skala des gemilderten Strafrahmens zu und ist deshalb nicht geeignet, als Differenzierungsmerkmal für die Bestimmung der angemessenen Strafe innerhalb dieses Rahmens zu dienen (vgl. auch BGHSt 16, 351, 354; 26, 311; BGH NStZ 1987, 504; für die entsprechende Rechtslage bei § 21 StGB: BGH StV 1982, 522; BGH NStZ 1984, 548; für die Beihilfe: BGH bei Holtz MDR 1980, 453 f; ebenso das Schrifttum: Lackner, StGB 18. Aufl. § 49 Anm. 5; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 50 Rdn. 2 c; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 49; Horn in SK StGB 5. Aufl. § 46 Rdn. 157; Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; Zipf JR 1977, 158 f; Hettinger, Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen, 1982 S. 172).
  • BGH, 29.10.2008 - 5 StR 456/08

    Schwere Körperverletzung (minder schwerer Fall); Strafzumessung (Strafschärfung

    Dadurch, dass der Tatrichter die "deutliche" (UA S. 26) Alkoholisierung des Angeklagten anführt, hat er hier dem besonderen Umstand des Grades der Alkoholisierung - nach dem Kontext auch der besonderen Ursache - Rechnung getragen (vgl. BGH NStZ 1984, 548; 1992, 538) und damit bereits mehr als die nochmalige Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit als solcher angeführt.
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Selbst wenn insoweit ein Rechtsfehler unterlaufen ist, blieb er ohne Einfluß auf den Strafausspruch: Wenn auch der eine Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher nicht nochmals strafmildernd berücksichtigt werden darf, so ist der Tatrichter doch nicht gehindert, die diesen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung zugunsten des Täters zu verwerten (BGHSt 26, 311/312; BGH NStZ 1984, 548).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94

    Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit

    § 50 StGB verbietet nicht, bei der Strafzumessung die nach Art und Maß unterschiedlichen, den vertypten Strafmilderungsgrund konkretisierenden Umstände erneut zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3, 4, 5).
  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte

    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91

    Strafzumessung - Minder schwerer Fall - Krankheitsbedingte

  • OLG München, 19.06.2006 - 4St RR 90/06

    Gleich hohe Strafbemessung trotz Feststellung weiterer Milderungsumstände;

  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 185/85

    Berücksichtigung der bei der Findung des Strafrahmens verwerteten Gesichtspunkte

  • BGH, 10.11.1993 - 2 StR 574/93

    Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" durch den Tatrichter bei der Prüfung

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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84   

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BGH, Entscheidung vom 31.07.1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,7972)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,7972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund geistigseelischer Störungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 335 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Andererseits hindert die Zubilligung des § 21 StGB und die sich daraus ergebende Einordnung der Tat in einen - milderen - Strafrahmen den Tatrichter nicht, die den jeweiligen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen; nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet als Zumessungserwägung aus (BGHSt 17, 266, 267; 26, 311, 312 mit zustimmender Anmerkung Zipf JR 1977, 158, 159; BGH, Beschluß vom 16.1.1980 - 3 StR 500/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH StrVert 1982, 522; Hettinger, Doppelverwertungsverbot S. 172; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 525 und Festschrift für Mayer S. 371, 373; Horstkotte, Festschrift für Dreher S. 265, 280; Lackner, StGB 15. Aufl. § 49 Anm. 4; G. Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; a.A. Dreher JZ 1957, 155).

    Ebenso wie der Grad der Rechtsgutgefährdung beim Versuch oder die Art und Schwere der Beihilfehandlung im Einzelfall konkretisierende Strafzumessungsumstände sind, stellen auch die Umstände der verminderten Schuldfähigkeit konkrete Strafzumessungstatsachen dar (Zipf a.a.O.; zweifelnd: Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 21 Rdn. 23); so ist es z.B. von Bedeutung, ob die Minderung der Schuldfähigkeit mehr oder weniger verschuldet war (BGHSt 26, 311, 312; BGH StrVert 1982, 522) oder welchen Grad sie erreichte.

    Wenn die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf verschiedene Gründe zurückzuführen ist, können alle damit jeweils zusammenhängenden Umstände ins Gewicht fallen; der Tatrichter hat sie in seine Erwägungen einzubeziehen (BGHSt 26, 311, 312; BGH StrVert 1982, 522; G. Hirsch a.a.O.).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Insoweit geht die Revision zwar zutreffend davon aus, daß einem nicht voll schuldfähigen Angeklagten erschwerende Umstände (z.B. Gefühllosigkeit) nicht angelastet werden dürfen, die ihre Ursache gerade in seinem abnormen geistigseelischen Zustand haben (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH StrVert 1982, 417 und 1982, 522; Urteil vom 16.12.1980 - 1 StR 680/80).
  • BGH, 16.01.1980 - 3 StR 500/79

    Rüge der Herbeiführung eines Geständnisses aufgrund unzulässiger polizeilicher

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Andererseits hindert die Zubilligung des § 21 StGB und die sich daraus ergebende Einordnung der Tat in einen - milderen - Strafrahmen den Tatrichter nicht, die den jeweiligen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen; nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet als Zumessungserwägung aus (BGHSt 17, 266, 267; 26, 311, 312 mit zustimmender Anmerkung Zipf JR 1977, 158, 159; BGH, Beschluß vom 16.1.1980 - 3 StR 500/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH StrVert 1982, 522; Hettinger, Doppelverwertungsverbot S. 172; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 525 und Festschrift für Mayer S. 371, 373; Horstkotte, Festschrift für Dreher S. 265, 280; Lackner, StGB 15. Aufl. § 49 Anm. 4; G. Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; a.A. Dreher JZ 1957, 155).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Insoweit geht die Revision zwar zutreffend davon aus, daß einem nicht voll schuldfähigen Angeklagten erschwerende Umstände (z.B. Gefühllosigkeit) nicht angelastet werden dürfen, die ihre Ursache gerade in seinem abnormen geistigseelischen Zustand haben (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH StrVert 1982, 417 und 1982, 522; Urteil vom 16.12.1980 - 1 StR 680/80).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Ein Hinweis auf diese Vorsatzform im Rahmen der Einstufung der Tat als Regelfall ist unbedenklich (BGH, Beschluß vom 15.11.1983 - 3 StR 447/83 - bei Holtz MDR 1984, 276 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen -

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Ein Hinweis auf diese Vorsatzform im Rahmen der Einstufung der Tat als Regelfall ist unbedenklich (BGH, Beschluß vom 15.11.1983 - 3 StR 447/83 - bei Holtz MDR 1984, 276 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62

    Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Andererseits hindert die Zubilligung des § 21 StGB und die sich daraus ergebende Einordnung der Tat in einen - milderen - Strafrahmen den Tatrichter nicht, die den jeweiligen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen; nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet als Zumessungserwägung aus (BGHSt 17, 266, 267; 26, 311, 312 mit zustimmender Anmerkung Zipf JR 1977, 158, 159; BGH, Beschluß vom 16.1.1980 - 3 StR 500/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH StrVert 1982, 522; Hettinger, Doppelverwertungsverbot S. 172; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 525 und Festschrift für Mayer S. 371, 373; Horstkotte, Festschrift für Dreher S. 265, 280; Lackner, StGB 15. Aufl. § 49 Anm. 4; G. Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; a.A. Dreher JZ 1957, 155).
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