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   BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98   

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BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98 (https://dejure.org/1998,2206)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1998 - 1 StR 338/98 (https://dejure.org/1998,2206)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98 (https://dejure.org/1998,2206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 297
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.10.1993 - 4 StR 597/93

    Nichterörterung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten - Mögliches Vorliegen

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).

    Doch lagen in diesen Fällen vielfach über die generelle Art des Delikts und das Alter der (jeweils mindestens 60 Jahre alten, teilweise auch noch erheblich älteren) Angeklagten hinausgehende Besonderheiten vor (vgl. z.B. NStZ 1993, 332 "gesundheitlich geschwächt"; StV 1994, 14 "gesundheitliche Probleme und Einsamkeit"; 4 StR 597/93 krankheitsbedingter Frührentner; BGHR aaO Sachverständiger 5 "Zufallstat" bei sonst "absolut bestehende(n) Moralvorstellungen"; BGHR aaO Sachmangel 2 psychologische Behandlung zur Änderung der "Einstellung zu kleinen Mädchen").

    Wenn keine hier nicht erkennbaren Besonderheiten vorliegen (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93) besteht kein Grund zu der Annahme, Straftaten seien (möglicherweise) vom Altersabbau beeinflußt, wenn der Täter schon früher gleichartige Taten begangen hat.

  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).

    Doch lagen in diesen Fällen vielfach über die generelle Art des Delikts und das Alter der (jeweils mindestens 60 Jahre alten, teilweise auch noch erheblich älteren) Angeklagten hinausgehende Besonderheiten vor (vgl. z.B. NStZ 1993, 332 "gesundheitlich geschwächt"; StV 1994, 14 "gesundheitliche Probleme und Einsamkeit"; 4 StR 597/93 krankheitsbedingter Frührentner; BGHR aaO Sachverständiger 5 "Zufallstat" bei sonst "absolut bestehende(n) Moralvorstellungen"; BGHR aaO Sachmangel 2 psychologische Behandlung zur Änderung der "Einstellung zu kleinen Mädchen").

  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 480/92

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falles für jeden

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).

    Doch lagen in diesen Fällen vielfach über die generelle Art des Delikts und das Alter der (jeweils mindestens 60 Jahre alten, teilweise auch noch erheblich älteren) Angeklagten hinausgehende Besonderheiten vor (vgl. z.B. NStZ 1993, 332 "gesundheitlich geschwächt"; StV 1994, 14 "gesundheitliche Probleme und Einsamkeit"; 4 StR 597/93 krankheitsbedingter Frührentner; BGHR aaO Sachverständiger 5 "Zufallstat" bei sonst "absolut bestehende(n) Moralvorstellungen"; BGHR aaO Sachmangel 2 psychologische Behandlung zur Änderung der "Einstellung zu kleinen Mädchen").

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    Das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, darf sich die Beurteilung von Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen in aller Regel auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in früher Kindheit Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 74).
  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94

    Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    Ebensowenig war die Jugendschutzkammer mangels irgendwelcher Anhaltspunkte gehalten, den nunmehr geltend gemachten Sinn des Hilfsbeweisantrags durch ergänzende Befragung zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1994, 583, 584).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 471/93

    Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Handeln entsprechend der Verbotseinsicht durch

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    Das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, darf sich die Beurteilung von Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen in aller Regel auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in früher Kindheit Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 74).
  • BGH, 17.02.1994 - 1 StR 723/93

    Verhandlung - Erneute Vernehmung - Zeuge - Neue Umstände

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    Die dargelegte, für die Beurteilung derartiger Aussagen äußerst bedeutsame Entstehungsgeschichte (BGH StV 1994, 227 m.w.Nachw.) hat die Jugendschutzkammer rechtsfehlerfrei als "stimmig" bewertet.
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95

    Ersttäter - Taten - Sexualstrafrecht - Sexualstraftaten - Sexualdelikt -

    Auszug aus BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98
    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).
  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 190/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit

    a) Zwar besteht nach der Rechtsprechung nicht bei jedem Täter, der jenseits einer bestimmten Altersgrenze erstmals Sexualstraftaten begeht, Anlass, der Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit oder gar einer Schuldunfähigkeit nachzugehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98, NStZ 1999, 297 f.; Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04, NStZ-RR 2005, 167 f.).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Dies gilt umso mehr bei einem Angeklagten, der gleichartige Taten auch schon früher begangen hat (BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98 mwN).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Die mit Jugendschutzsachen befassten Spruchkörper verfügen regelmäßig über besondere Sachkunde auch zur Beurteilung der Aussagen kindlicher Zeugen (vgl. BGH, Urt. vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98, insoweit in NStZ 1999, 297 nicht abgedruckt; BGH, Urt. vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04, NStZ 2005, 394 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10

    Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe

    b) Im Falle eines Schuldspruchs wird angesichts des Alters des Angeklagten zur Tatzeit, seines Gesundheitszustands und seiner weiteren Lebensumstände zu prüfen sein, ob hirnorganisch bedingte Wesensveränderungen die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten in einem für die Anwendung des § 21 StGB bedeutsamen Umfang beeinträchtigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98, NStZ 1999, 297 mwN; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06, NStZ 2007, 328; Kröber, NStZ 1999, 298).
  • BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen

    Dabei darf sich das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, die Aussagebeurteilung in aller Regel auch bei Angaben zu Taten in der frühen Kindheit des Zeugen zutrauen (BGH, Urt. vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98 - m. w. N., insoweit in NStZ 1999, 297 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05

    Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts die Frage der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) infolge altersbedingter psychischer Veränderungen zu erörtern ist (vgl. u. a. BGH NJW 1964, 2213; BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2, 3; Sachverständiger 5; Senat, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - Beschluss vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95 - Beschluss vom 6. September 1995 - 3 StR 339/95 - Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04; s. a. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06

    Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch teilweise Aufrechterhaltung der

    Besonderheiten, die die Annahme von Gesundheit ohne weitere Darlegung schon aus sachlich-rechtlichen Gründen als lückenhaft erscheinen lassen könnten (vgl. die in BGH NStZ 1999, 297 im Einzelnen aufgeführten und belegten Beispiele für derartige Besonderheiten; vgl. auch BGH NStZ-RR 2006, 38, wo der Angeklagte seit vielen Jahren wegen einer Nervenkrankheit medikamentös behandelt werden musste), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 11.01.2005 - 3 StR 450/04

    Zweifelssatz; verminderte Schuldfähigkeit (erstmaligen Sexualdelinquenz in hohem

    Zwar besteht nach der Rechtsprechung nicht bei jedem Täter, der jenseits einer bestimmten Altersgrenze erstmals Sexualstraftaten begeht, Anlaß, der Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nachzugehen (vgl. BGH NStZ 1999, 297 m. w. N.).
  • BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98

    Beweiswürdigung; Eigene Sachkunde; Glaubwürdigkeit; Widersprüchlichkeit

    a) In aller Regel darf sich allerdings das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, die Bewertung der Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in frühem Alter Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; Senatsurteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 13. Aufl. § 244 Rdn. 74).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98

    Eingehende Begründung einer Beweiswürdigung

    c) Die neu zu Entscheidung berufene Strafkammer wird Gelegenheit haben, sich mit der bei Fallgestaltungen wie der vorliegenden äußerst bedeutsamen Entstehungsgeschichte der belastenden Aussagen (vgl. BGH StV 1994, 227; Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98) auseinanderzusetzen, was bisher nicht geschehen ist.
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