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   BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04   

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BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04 (https://dejure.org/2004,3745)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 StR 339/04 (https://dejure.org/2004,3745)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04 (https://dejure.org/2004,3745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB; § 176 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der Rechtsordnung; günstige Sozialprognose; Nachreifung und Stabilisierung des Angeklagten in der Untersuchungshaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Erwartung im Sinne von § 56 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB); Erneute Strafaussetzung zur Bewährung bei Tatbegehung während des Laufs einer Bewährungszeit; Bewährungschance bei aufgrund der Gesamtbetrachtung erfolgter positiver Sozialprognose; ...

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 38
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04
    Die Tatbegehung während des Laufs einer Bewährungszeit schließt aber die erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht grundsätzlich aus (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15).
  • BGH, 15.09.1988 - 1 StR 506/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Versagung wegen Verteidigung der Rechtsordnung

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04
    Zutreffend geht die Strafkammer davon aus, daß die Möglichkeit der Strafaussetzung keinesfalls für bestimmte Deliktsgruppen - sexueller Mißbrauch von Kindern - generell ausgeschlossen werden kann (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 2).
  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 323/89

    Strafvollzugsaussetzung aufgrund günstiger Sozialprognose und bereits erlittenem

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04
    Diese Erwägungen zur Nachreifung und Stabilisierung des Angeklagten in der Untersuchungshaft tragen die positive Prognoseentscheidung (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 11).
  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04
    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angestellten Erwägungen ist auszuschließen, daß durch die Strafaussetzung zur Bewährung im vorliegenden Fall die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und sie von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 9).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04
    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angestellten Erwägungen ist auszuschließen, daß durch die Strafaussetzung zur Bewährung im vorliegenden Fall die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und sie von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 9).
  • BGH, 13.08.1997 - 2 StR 363/97

    Zustellung eines Urteils im Wege der Ersatzzustellung - Verhältnis der

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04
    Ausreichend ist, daß die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (BGH NStZ 1997, 594).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19

    Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als

    Die auf eine Gesamtabwägung gestützte Wertung, dass die Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten nach § 14 BTÄO oder § 20 Abs. 3 TierSchG größer ist, als die Wahrscheinlichkeit straffreien Verhaltens, ist möglich; zwingend muss sie nicht sein (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2004 - 1 StR 339/04, juris Rn. 8).
  • LG Kaiserslautern, 22.08.2008 - 1 KLs 6039 Js 17547/07

    Sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen: Abgrenzung zwischen

    Die Sozialprognose ist günstig, wenn es wahrscheinlicher ist, dass sich der Verurteilte künftig straffrei führt, als dass er weitere Straftaten begeht (BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04).
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ss 164/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Beschränkung auf Bewährungsfrage; innerer

    Ausreichend ist, daß die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04).

    Die Entscheidung des Tatrichters ist dabei im Zweifel bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren, soweit der Tatrichter nur die für die Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände erkannt und in rechtlich zulässiger Weise in seine Abwägung einbezogen hat (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 56 StGB Rdnr. 25 m.w.N.; zuletzt: BGH NStZ-RR 2005, 38).

    Sie hat insbesondere zutreffend zugrunde gelegt, dass die Erwartung i.S.v. § 56 Abs. 1 S. 1 StGB nicht eine sichere Gewähr für künftig straffreies Leben voraussetzt, insoweit vielmehr ausreichend ist, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (BGH, Urteil vom 10.11.2004 - 1 StR 339/04 -, S. 5 UA, BGH NStZ 1997, 594).

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, hier seine eigene Wertung an die Stelle der Wertung des Tatrichters zu setzen (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 38).

  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Das pflichtgemäße Ermessen des Tatgerichts ist vorliegend auch nicht deshalb überschritten, weil die Strafkammer dem Angeklagten trotz seines Bewährungsversagens nochmals Bewährung gewährte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201 und vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 20. Juli 2015 - 1 Ss 85/15 -, juris).

    Es ist dabei nicht erforderlich, dass eine jeden Zweifel ausschließende Gewissheit, eine sichere Gewähr oder auch nur ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 20. Juli 2015 - 1 Ss 85/15 -, juris; Groß, in: MüKo/StGB, 4. Aufl. 2020, § 56 Rn 24).

  • OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der

    Die Erwartung zukünftiger Straffreiheit bedingt dann jedoch qualifizierte Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (u.a. Anschluss an BGH NStZ-RR 2005, 38 und BGH, Urteil vom 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306 f.).

    Zwar ist auch in diesen Fällen - wovon das Landgericht zutreffend ausgegangen ist - eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorneherein ausgeschlossen (BGH NStZ-RR 2005, 38; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und zuletzt BGH, Urteil vom 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306 f.).

    Nach alledem findet die ' Erwartung' , wonach bei dem Angeklagten die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen und nicht nur für die Dauer einer bestimmten Bewährungszeit straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (stRspr., vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2005, 38), in dem angegriffenen Urteil keine hinreichende Grundlage.

  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 232/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Die Tatbegehung während des Laufs einer Bewährungszeit schließt die erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht grundsätzlich aus (BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

    c) Der Umstand, dass der Angeklagte während einer laufenden Bewährungszeit zwei gravierende Betäubungsmittelstraftaten beging, hätte auch in die nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung als prognostisch relevantes Kriterium miteinbezogen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2012 ? 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201; Urteil vom 10. November 2004 ? 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38; Beschluss vom 4. Januar 1991 ? 5 StR 573/90, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15).
  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

    Für eine dem Täter günstige Prognose ist ausreichend, wenn die Wahrscheinlichkeit künftig straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 38; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 56 Rn. 4a).

    Freilich schließt ein Bewährungsbruch eine erneute Aussetzung nicht ohne weiteres und nicht schon allein aus diesem Grund aus (BGH NStZ-RR 2005, 38 m.w.N.; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 56 Rn. 6).

  • LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung verlangt stets die begründete Erwartung, also nicht die bloße Hoffnung (BayObLG JZ 2000, 330), aber auch keine sichere oder unbedingte Gewähr (BGH NStZ-RR 2005, 38; OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 186; Fischer Rn. 4 mwN), dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird, sei es auch erst mithilfe von Auflagen, § 56b, oder Weisungen, §§ 56c, 56d, und künftig, also nicht nur während der Dauer der Bewährungszeit, auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird; auch solche aus dem Bagtellbereich (OLG Celle BeckRS 2016, 113282).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 241/07

    Strafzumessung; tatrichterliches Ermessen, Überprüfung; Strafaussetzung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - 18 A 1127/16

    Ausweisung; Wiederholungsgefahr; Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

  • BGH, 13.04.2011 - 2 StR 665/10

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz positiver

  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss 241/06

    Bewährung; Vorstrafen; länger zurückliegen; Berücksichtigung;

  • OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07

    Prognoseentscheidung zu den Wirkungen erstmaliger Strafverbüßung

  • AG Villingen-Schwenningen, 14.08.2019 - 6 Ds 33 Js 2222/19

    Strafbarkeit des Uploads von kinderpornographischem Material auf

  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21

    Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • OLG Oldenburg, 20.07.2015 - 1 Ss 85/15

    Berücksichtigung aller Umstände bei Strafzumessung; Weiter Beurteilungsspielraum

  • OLG Hamm, 30.07.2013 - 5 RVs 59/13

    Nur ausnahmsweise Berücksichtigung des Prozess- und Verteidigungsverhalten des

  • BayObLG, 01.04.2022 - 202 StRR 35/22

    Voraussetzungen positiver Legalprognose trotz Bewährungsbruchs

  • OLG Bamberg, 23.08.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16

    Neuerliche Strafaussetzung aufgrund behandlungsbedingt eingetretener

  • BayObLG, 15.09.2023 - 202 StRR 47/23

    Günstige Legalprognose bei vielfach vorbestraftem Angeklagten

  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

  • OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender

  • BayObLG, 02.12.2022 - 202 StRR 108/22

    Keine Vollstreckungsaussetzung bei bloßer Bekundung von Therapiebereitschaft nach

  • VG Hamburg, 09.03.2021 - 15 E 589/21

    Rücknahme der Feststellung der Zuverlässigkeit eines Piloten nach Feststellung

  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

  • AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12

    Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit eines Tatgenossen

  • AG Geldern, 06.08.2018 - 6 Ds 614/17

    Strafaussetzung zur Bewährung nach einem besonders schweren Fall des Betrugs

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