Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39849
BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15 (https://dejure.org/2015,39849)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2015 - 1 StR 349/15 (https://dejure.org/2015,39849)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15 (https://dejure.org/2015,39849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 26 StGB; § 227 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 211 StGB; § 261 StPO
    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch vorsätzliche Tötung durch den Angestifteten; Anstiftervorsatz bezüglich der konkreten Art der Körperverletzung); Heimtückemord (Begriff der Arglosigkeit); tatrichterliche Beweiswürdigung ...

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Revision des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Anfechtung nicht nur des Strafausspruchs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 227 StGB
    Heimtückemord: Angriff zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz; Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge

  • IWW

    § 349 Abs. 1 StPO, § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO, § 400 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der durch den Nebenkläger eingelegten Revision; Abgrenzung der Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung von der Beanstandung des Strafausspruchs

  • Wolters Kluwer

    Lückenhafte Beweiswürdigung bei einem angenommenen Wechsel vom Körperverletzungs- hin zum Tötungsvorsatz des Angeklagten; Verneinung eines bewussten Ausnutzens von Arg- und Wehrlosigkeit ohne hinreichende Begründung; Zurechnung von zum Tode führenden Verletzungen zu ...

  • rewis.io

    Heimtückemord: Angriff zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz; Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 400 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung der durch den Nebenkläger eingelegten Revision; Abgrenzung der Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung von der Beanstandung des Strafausspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Nebenklägerrevision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anstiftung zum erfolgsqualifizierten Delikt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - und der zunächst nur bestehende Körperverletzungsvorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung einer Nebenklägerin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimtücke trotz Erkennens der Gefahr

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heimtücke und Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.04.1952 - 1 StR 867/51

    Gezielter Todesschuß - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 27 StGB, Täterexzeß,

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Sofern der zu einer gefährlichen Körperverletzung Angestiftete dem Misshandelten, insoweit über den Vorsatz des Anstifters hinausgehend, mit Tötungsvorsatz eine Verletzung zufügt, die auch zum Tode des Opfers führt, kann der Anstifter wegen Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) schuldig sein (BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226).

    Die von dem Angestifteten dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen dürfen also - wenn eine Verurteilung nach § 227 StGB in Betracht kommen soll - nicht von anderer Art und Beschaffenheit sein, als der Anstifter wollte und es sich vorstellte (BGH, Urteile vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226 und vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86, NJW 1987, 77 f.).

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3 und vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15).

    Heimtückisch tötet auch, wer sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (BGH, Urteile vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, Rn. 20; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; Urteile vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 und vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Das Opfer muss gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384).
  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 14/64

    Knüppel - §§ 250, 26 StGB, Anstiftung zur Qualifikation, omnimodo facturus; § 251

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird nicht jede strafrechtliche Haftung des Anstifters für den von ihm weder gewollten noch gebilligten Erfolg bei erfolgsqualifizierten Delikten dadurch ausgeschlossen, dass der Angestiftete den Erfolg vorsätzlich herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 3. Juni 1964 - 2 StR 14/64, BGHSt 19, 339, 341).
  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein:

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Heimtückisch tötet auch, wer sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (BGH, Urteile vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, Rn. 20; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; Urteile vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 und vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 und vom 26. November 1986 - 3 StR 372/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 mwN).
  • BGH, 20.05.1986 - 1 StR 224/86

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Raub

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Die von dem Angestifteten dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen dürfen also - wenn eine Verurteilung nach § 227 StGB in Betracht kommen soll - nicht von anderer Art und Beschaffenheit sein, als der Anstifter wollte und es sich vorstellte (BGH, Urteile vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226 und vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86, NJW 1987, 77 f.).
  • BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08

    Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Heimtückisch tötet auch, wer sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (BGH, Urteile vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, Rn. 20; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; Urteile vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 und vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3 und vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 und vom 26. November 1986 - 3 StR 372/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 mwN).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11

    Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze verstößt oder gesicherten Erfahrungssätzen widerspricht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, juris Rn. 9, und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (st. Rspr. BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16

    Der Junge, der seinen besten Freund erschlug

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer in Folge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. z.B. BGH, Urt. V. 25.11.2015, 1 StR 349/15, zitiert nach juris m.w.N.).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Ausreichend für eine Verurteilung eines Teilnehmers nach § 227 StGB - hierzu aber auch erforderlich - ist, dass die von dem Täter dem Opfer mit Tötungsvorsatz zugefügten Körperverletzungen nicht gänzlich von anderer Art und Beschaffenheit sind, als der Teilnehmer wollte und es sich vorstellte (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 1 StR 867/51, BGHSt 2, 223, 226; vom 20. Mai 1986 - 1 StR 224/86, NJW 1987, 77 f.; vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 45; vgl. auch BeckOK-StGB/Eschelbach, 53. Edition, § 227 Rn. 20).
  • BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20

    Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Heimtücke hinsichtlich der Arglosigkeit des

    Unabhängig davon tötet derjenige heimtückisch, der sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 454/15

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig (Revisionsbegründung:

    Ist der Angeklagte - wie hier - wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Nebenklagedelikts verfolgt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 445/15; Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15).
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGH, Urteil vom 25.11.2015 - 1 StR 349/15 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 577/15

    Bedrohung (Subsidiarität zur tateinheitlich begangenen Nötigung)

    Ist der Angeklagte - wie hier - wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 445/15; Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15).
  • LG Bielefeld, 30.03.2022 - 1 Ks 17/21

    Doppelmord in Espelkamp: Lebenslange Haft für Angeklagten

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGH, Urteil vom 25.11.2015, 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht