Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.12.2011

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11   

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https://dejure.org/2011,905
BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,905)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,905)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,905)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG; § 8 Abs. 2 GmbHG; § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB; § 263 StGB; § 46 StGB
    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals (Abgrenzung von Vorzeigegeld und Bareinlage); vorsätzlicher Bankrott (Rechtsgut; Strafzumessung bei Vermögensstraftaten; Unmöglichkeit der Bilanzerstellung); gewerbsmäßiger Betrug; strafschärfende ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 283 Abs 1 Nr 5 StGB, § 283 Abs 1 Nr 7 Buchst b StGB, § 283 Abs 6 StGB, § 238 HGB, § 241a HGB
    Bankrottstraftaten: Buchführungs- und Bilanzdelikte eines GmbH-Geschäftsführers

  • Wolters Kluwer

    Unklare und widersprüchliche Urteilsfeststellungen hinsichtlich der falschen Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals bei Verurteilung wegen vorsätzlichen Bankrotts

  • rewis.io

    Bankrottstraftaten: Buchführungs- und Bilanzdelikte eines GmbH-Geschäftsführers

  • ra.de
  • rewis.io

    Bankrottstraftaten: Buchführungs- und Bilanzdelikte eines GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unklare und widersprüchliche Urteilsfeststellungen hinsichtlich der falschen Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals bei Verurteilung wegen vorsätzlichen Bankrotts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 511
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11

    Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob an dieser Rechtsprechung uneingeschränkt festzuhalten ist, oder ob nicht vielmehr - um den gerade für Fälle eingetretener "Zahlungsknappheit" geschaffenen § 283 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 7 StGB nicht leerlaufen zu lassen - ein Geschäftsführer, der ein Unternehmen betreibt, so rechtzeitig Vorsorge zu treffen hat, dass das Führen der Bücher und Erstellen der Bilanzen gerade auch in der Krise, bei der dem Führen ordnungsgemäßer Bücher besondere Bedeutung zukommt, gewährleistet ist (vgl. zu § 266a StGB auch BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11).
  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Eine solche Unmöglichkeit wird etwa dann angenommen, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 5. November 1997 - 2 StR 462/97).
  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95

    Geschäftsführer - Kapitalerhöhung - Registeranmeldung

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Dies ist bei Bareinlagen der Fall, wenn der Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die eingezahlten Mittel als Bar- oder als Buchgeld uneingeschränkt für die Gesellschaft zu verwenden (Schaub in MüKomm-GmbHG, § 8 Rn. 40 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 5 StR 357/04; BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - 1 StR 358/95).
  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Durch § 283 StGB sollen die Interessen der aktuellen Gläubiger an einer vollständigen oder möglichst hohen Befriedigung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche geschützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 704/01; zu weitergehenden - umstrittenen - Zielen vgl. Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., vor § 283 Rn. 11; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., vor § 283 Rn. 2).
  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Die unklaren und widersprüchlichen Feststellungen führen hinsichtlich der Verurteilung wegen falscher Angaben zur Aufhebung des Schuld- und des Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08 mwN).
  • BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10

    Kreditbetrug (rechtsfehlerhafte Anwendung auf eine Kreditaufnahme einer Ärztin;

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Allerdings ist die Strafkammer nicht gehalten, Angaben eines Angeklagten als unwiderlegt hinzunehmen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 502/10).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07

    Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Aussetzung der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Die Ausführungen in den Urteilsgründen, zu Lasten des überwiegend bestreitenden Angeklagten sei dessen fehlende "Einsicht darin, dass er Fehler gemacht hat" zu berücksichtigen (UA S. 178), lassen besorgen, dass prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten zu Unrecht strafschärfend berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07 jew. mwN).
  • BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01

    Bestimmtheit und Auslegung des § 283 StGB

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Durch § 283 StGB sollen die Interessen der aktuellen Gläubiger an einer vollständigen oder möglichst hohen Befriedigung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche geschützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 704/01; zu weitergehenden - umstrittenen - Zielen vgl. Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., vor § 283 Rn. 11; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., vor § 283 Rn. 2).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 192/10

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

  • BGH, 29.09.2004 - 5 StR 357/04

    Gründungsschwindel bei der GmbH (Beweiswürdigung: Leistung des Stammkapitals;

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt; dieses prozessual zulässige Verhalten darf ihm nicht als fehlendes Unrechtsbewusstsein angelastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 354/11, NZWiSt 2012, 110, 112; Beschluss 11. September 2001 - 4 StR 321/01).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und

    Der Senat hat durch Beschluss vom 20. Oktober 2011 ( 1 StR 354/11) gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (1 StR 354/11) ausdrücklich das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. zur Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07).

  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: Vorbefassung mit dem

    Durch Beschluss vom 20. Oktober 2011 ( 1 StR 354/11) hatte der Senat ein erstes Erkenntnis auf Revision des Antragstellers aufgehoben, soweit er wegen falscher Angaben verurteilt worden war, sowie im Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe, seine weitergehende Revision hingegen verworfen.
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Diese Tatbestandsvoraussetzungen des § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 354/11, NStZ 2012, 511) sind aber dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen.
  • KG, 09.02.2016 - 121 Ss 231/15

    Insolvenzstraftaten: Notwendigkeit der Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Der Bundesgerichtshof hat aber - anders als es das angefochtene Urteil und die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft nahelegen wollen - in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (NStZ 2012, 511) ausdrücklich offen gelassen, ob an der bisherigen Rechtsprechung (namentlich: BGH wistra 2003, 232; NStZ 1998, 192, s.o.) "uneingeschränkt festzuhalten ist, oder ob nicht vielmehr - um den gerade für Fälle eingetretener Zahlungsknappheit geschaffenen § 283 Abs. 1 [Nr. 5 und] Nr. 7 StGB nicht leerlaufen zu lassen - ein Geschäftsführer, der ein Unternehmen betreibt, [in vorgenanntem Sinne] so rechtzeitig Vorsorge zu treffen hat, dass das [Führen der Bücher und] Erstellen der Bilanzen gerade auch in der Krise, bei der dem Führen ordnungsgemäßer Bücher besondere Bedeutung zukommt, gewährleistet ist".
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11   

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https://dejure.org/2011,2163
BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,2163)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,2163)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,2163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorheriger Anhörung eines Angeklagten vor der Verwertung von Verfahrensstoffen, Tatsachen oder Beweisergebnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 356a S. 2
    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorheriger Anhörung eines Angeklagten vor der Verwertung von Verfahrensstoffen, Tatsachen oder Beweisergebnissen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (Zurechnung von Verteidigerverschulden: falsch

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Dem Antrag auf Wiedereinsetzung steht - soweit sich dieser darauf richtet, mit ergänzendem Revisionsvorbringen bezüglich des vom Senat bestätigten Schuldspruchs gehört zu werden - schon der insoweit rechtskräftige Verfahrensabschluss entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11; BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 mwN).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BGH, 30.11.2011 - 1 StR 528/11

    Unbegründete Anhörungsrüge (Gelegenheit zur Gegenerklärung binnen zwei Wochen;

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Dem Antrag auf Wiedereinsetzung steht - soweit sich dieser darauf richtet, mit ergänzendem Revisionsvorbringen bezüglich des vom Senat bestätigten Schuldspruchs gehört zu werden - schon der insoweit rechtskräftige Verfahrensabschluss entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11; BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 mwN).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
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