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   BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70   

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BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70 (https://dejure.org/1971,8472)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1971 - 1 StR 362/70 (https://dejure.org/1971,8472)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1971 - 1 StR 362/70 (https://dejure.org/1971,8472)
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Es ist aber zulässig, auch unerhebliche Tatsachen als erwiesen im Sinne von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zu behandeln (BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 Rn. 113; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 152 (insoweit in BGHSt 48, 34 ff. nicht abgedruckt)), mit der Folge, dass es sich im Einzelfall erübrigen kann, für "erwiesen' erklärte Tatsachen in den Urteilsgründen ausdrücklich zu erörtern, soweit hierdurch die Beweiswürdigung nicht lückenhaft wird.
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Die schriftlichen Urteilsgründe sollen unter anderem dem Revisionsgericht die sachlich-rechtliche Nachprüfung der Entscheidung ermöglichen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -, zitiert nach juris Rn. 155; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008 Rn. 47; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 50 Rn. 4; Gollwitzer, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 2001, § 267 Rn. 6).

    Hauptzweck der schriftlichen Urteilsgründe ist aber neben der Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht (s.o. 1.a), dem Angeklagten als dem eigentlichen Adressaten (Gollwitzer, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 2001, § 267 Rn. 1) und den anderen Verfahrensbeteiligten sichtbar zu machen, welche nachvollziehbaren, sachlichen Erwägungen den Spruch des Gerichts bestimmt haben (BGH, GA 1965, 208; Gollwitzer, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 2001, § 267 Rn. 1, 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -, zitiert nach juris Rn. 155), und den Anfechtungsberechtigten eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln zu ermöglichen (Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008 Rn. 47; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009, § 50 Rn. 4; Gollwitzer, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 2001, § 267 Rn. 6; vgl. auch BSG, Beschluss vom 30. April 1975 - 9 RV 276/74 -, zitiert nach juris Rn. 3).

  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Daher ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden als Beweismittel gemäß § 249 StPO verlesen werden können (RGSt 36, 371, 372; 51, 93, 94; BGH, Urteile vom 29. Januar 1952 - 1 StR 545/51; vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 und vom 2. Juli 1974 - 1 StR 130/74).
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

    In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (RGSt 30, 123, 124; 67, 276, 277; BGHSt 3, 68, 69; BGH GA 1962, 338; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -).

    In seinem Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - ist der Senat mit anderen Erwägungen zur Zurückweisung der Besetzungsrüge und der aus ihr gezogenen Folgerungen gekommen.

  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Aus dem Schweigen des Protokolls kann ebensowenig wie aus dem der Urteilsgründe in der Regel gefolgert werden, der Tatrichter habe die Frage der Nichtvereidigung eines Zeugen im Rahmen der Ermessensvorschrift des § 61 StPOübersehen oder nicht ausreichend geprüft (vgl. auch BGH, Urteile vom 2. April 1969 - 4 StR 102/69; 13. November 1970 - 1 StR 412/70; 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Wie bei entsprechenden konsularischen Vernehmungen, denen - wie hier - ein eingehender Fragenkatalog zugrunde liegt, findet § 69 Abs. 1 StPO keine Anwendung (BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70, S. 33).

    Wie der Tatrichter sich von der Zuverlässigkeit der Übersetzung eines in englischer Sprache abgefaßten Vernehmungsprotokolls überzeugt, ist seinem Ermessen überlassen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).

  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Der 1. Strafsenat hat ebenfalls in zwei Entscheidungen darauf hingewiesen, daß weder die Strafprozeßordnung noch das Gerichtsverfassungsgesetz eine bestimmte Dauer der Beratung verlangt (BGH Urteil vom 9. August 1960 - 1 StR 320/60 - Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70-).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

    Aus diesem Verhalten des Vorsitzenden können unter den gegebenen Umständen keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden (vgl. BGH, Urt. vom 1. Juli 1970 - 1 StR 362/70 S. 24 f.; BGHR StPO § 24 11 Vorsitzender 4).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

    Im übrigen war der Hilfsschöffe Z. da mit seiner Befreiung gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen worden war, ohnehin der gesetzliche Richter (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

    Das österreichische Verfahrensrecht gestattet für Zeugenvernehmungen außerhalb einer Hauptverhandlung die Anwesenheit des Verteidigers nicht (vgl. §§ 97 Abs. 2 Satz 2, 162 der österreichischen Strafprozeßordnung; BGH, Urteile vom 29. September 1970 - 5 StR 320/70 - und vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 - S. 36).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
  • BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71

    Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der

  • BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80

    Anwendungsvoraussetzungen des § 157 Abs. 1 StGB

  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und

  • OLG Jena, 29.01.2015 - 1 Ss 124/14

    Revision in Strafsachen: Aufhebung des Berufungsurteils wegen unwirksamer

  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 107/69

    Franz Rademacher

  • BGH, 17.03.1981 - 3 StR 39/81

    Versagung der Genehmigung zur Wahl eines niederländischen Anwalts -

  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und

  • BGH, 28.07.1986 - 3 StR 61/86

    Verpflichtung des deutschen Richters zum Hinwirken auf die Möglichkeit der

  • BGH, 27.03.1987 - RiZ(R) 1/87

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters - Zuständigkeit des

  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

  • BGH, 07.12.1976 - 1 StR 693/76

    Verlesung einer Zeugenvernehmung bei vorheriger Vernehmung des Zeugen unter

  • BGH, 20.01.1976 - 1 StR 766/75

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Obergutachtens zur Glaubwürdigkeit

  • BGH, 11.07.1972 - 1 StR 207/72

    Beachtung der sich aus einer Auslieferungsbewilligung ergebenden Schranken im

  • BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74

    Strafbarkeit wegen Notzucht und Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der

  • BGH, 28.01.1975 - 1 StR 651/74

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

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