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BGH, 03.12.1974 - 1 StR 366/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgabe eines Warnschusses in einer Notwehrlage - Vorliegen einer Notwehrlage - Besitz einer Waffe als Ursache für einen Angriff - Abhängigkeit der Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung von der Kampflage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - 1 StR 366/74
Der rechtswidrig Angegriffene ist grundsätzlich zur Wahl des Abwehrmittels befugt, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24). - BGH, 06.07.1971 - 1 StR 76/71
"Erforderlichkeit" eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs bei …
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - 1 StR 366/74
Die Art der Abwehr bestimmt sich nach Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, nach den zur Verfügung stehenden Abwehrmitteln und nach dem Maß der wirksamen Verteidigung, das der Angegriffene aufwenden muß, um den Angriff schnell und endgültig von sich abzuwehren (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71). - BGH, 07.07.1970 - 1 StR 178/70
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - 1 StR 366/74
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung richtet sich nach der "Kampflage" (BGH bei Dallinger MDR 1955, 649; BGH, Urteil vom 7. Juli 1970 - 1 StR 178/70).
- BGH, 14.09.1982 - 4 StR 490/82
Beurteilungskriterien für die Annahme von Rechtfertigungsgründen und …
Es kam im vorliegenden Fall für die Beurteilung der Frage, ob sich der Angeklagte auf Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe berufen kann, entscheidend darauf an, wie sich die "Kampflage" im Zeitpunkt der Messerstiche objektiv und vor allem in der Vorstellung des Angeklagten darstellte (…vgl. BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24; Strafverteidiger 1982, 219; Urteile vom 3. Dezember 1974 - 1 StR 366/74 -, vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 551/75 -, vom 18. Juli 1978 - 1 StR 231/78 -, vom 22. November 1979 - 4 StR 524/79 -, vom 15. April 1981 - 2 StR 658/80 - und vom 23. September 1981 - 3 StR 266/81 sowie Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 287/80). - BGH, 14.10.1975 - 1 StR 551/75
Notwendigkeit eines Verteidigungsmittels richtet sich nach der "Kampflage" - …
Der rechtswidrig Angegriffene ist grundsätzlich zur Wahl des Abwehrmittels befugt, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (BGH GA 1956 49, 50; 1969, 23, 24); die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung richtet sich nach der "Kampflage" (BGH bei Dallinger, MDR 1955, 649; BGH, Urteile vom 7. Juli 1970 - 1 StR 178/70 - und vom 3. Dezember 1974 - 1 StR 366/74).