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   BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93   

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https://dejure.org/1993,9871
BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93 (https://dejure.org/1993,9871)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1993 - 1 StR 384/93 (https://dejure.org/1993,9871)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1993 - 1 StR 384/93 (https://dejure.org/1993,9871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Glaubwürdigkeit der Aussage von Kindern - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Unterbrechung der gesamten Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93
    Der Vorsatz, die Tochter sexuell zu mißbrauchen, solange und so oft der Täter mag und solange es geht, kennzeichnet genügend den Gesamtumfang der ins Auge gefaßten Tat und reicht jedenfalls dann als Vorstellung über den "Gesamterfolg" im Sinne einer fortgesetzten Tat aus, wenn der Täter in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen oder familiären Verhältnissen handelt (vgl. hierzu BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 38; BGH, Beschl. vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92; BGH NStZ 1993, 237).
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetztem sexuellen

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93
    Erhebliche zeitliche Unterbrechungen oder ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken können jedoch auch bei derartigen Fallgestaltungen gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes sprechen (BGH, Beschl. vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93
    Daß die Tochter des Angeklagten keinerlei Anlaß zur Tatbegehung gegeben hatte - der Angeklagte hatte ihr vorgeworfen, sie habe es so gewollt - ist hier ein tauglicher Strafzumessungsgrund (vgl. hierzu BGHSt 34, 345, 350 ff.).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93
    Ein Erörterungsmangel liegt nur dann vor, wenn sich der behauptete Widerspruch aus dem Urteil selbst ein Widerspruch ergibt und in den Urteilsgründen nicht ausgeräumt wird (BGH NStZ 1992, 506).
  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 519/92

    Sexueller Mißbrauch - Zeitraum - Langzeitdelikt - Vorsatz - Gesamtumfang der Tat

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93
    Der Vorsatz, die Tochter sexuell zu mißbrauchen, solange und so oft der Täter mag und solange es geht, kennzeichnet genügend den Gesamtumfang der ins Auge gefaßten Tat und reicht jedenfalls dann als Vorstellung über den "Gesamterfolg" im Sinne einer fortgesetzten Tat aus, wenn der Täter in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen oder familiären Verhältnissen handelt (vgl. hierzu BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 38; BGH, Beschl. vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92; BGH NStZ 1993, 237).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich vielmehr am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts und nicht an dessen - möglicherweise missverständlichen oder sonst unzureichenden - Formulierungen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 f.; vgl. auch im Ergebnis: BGH, Urteil vom 21. November 1993 - 1 StR 384/93 Rn. 15 juris).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur, wenn die Eigenart und besondere Gestaltung des Einzelfalles eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, Urt. vom 21. September 1993 - 1 StR 384/93).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Diese ständige Rechtsprechung ist jüngst insbesondere in Entscheidungen des 1. Strafsenats ausdrücklich zur tragenden Grundlage gemacht worden (Beschluß vom 11. März 1993 - 1 StR 73/93 - sowie Urteile vom 16. März 1993 - 1 StR 42/93 - und vom 21. September 1993 - 1 StR 384/93 -).
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