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   BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78   

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https://dejure.org/1978,4198
BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78 (https://dejure.org/1978,4198)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1978 - 1 StR 389/78 (https://dejure.org/1978,4198)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1978 - 1 StR 389/78 (https://dejure.org/1978,4198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe vom Tatgeschehen an den Täter - Strafmilderung auf Grund detallierter Tatbeschreibung - Vorliegen einzelner Erinnerungslücken - Strafmilderung trotz verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77

    Notwendigkeit einer besonderen Verwerflichkeit der Tat - Umfang des Mordmerkmals

    Auszug aus BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78
    Es liegen aber auch im Tatgeschehen selbst keine Umstände vor, die eine Einschränkung der Anwendbarkeit von § 211 StGB rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGHSt 27, 281; 27, 346; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78 -).
  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Auszug aus BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78
    Es liegen aber auch im Tatgeschehen selbst keine Umstände vor, die eine Einschränkung der Anwendbarkeit von § 211 StGB rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGHSt 27, 281; 27, 346; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78 -).
  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78

    Verurteilung wegen Mordes und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Rüge der

    Auszug aus BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78
    Es liegen aber auch im Tatgeschehen selbst keine Umstände vor, die eine Einschränkung der Anwendbarkeit von § 211 StGB rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGHSt 27, 281; 27, 346; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78 -).
  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Auszug aus BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78
    Eine einschränkende Anwendung des Mordtatbestands in der Begehungsform des Verdeckens einer anderen Straftat - hier des voraufgegangenen sexuellen Mißbrauchs des Opfers - kam schon deshalb nicht in Betracht, weil der Angeklagte sich hier bereits in rechtsfeindlicher Einstellung in die Situation begeben hatte, aus der sich die Vortat entwickelte (BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 248/78 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).

    Liegt der Grund für die Restriktion des Mordtatbestands der Verdeckungstötung darin, daß sich der Täter in einer besonderen psychischen Lage befindet, urplötzlich auf den Gedanken der Tötung verfällt und nun der ihn jäh überkommenden Eingebung folgt, so braucht seine psychische Befindlichkeit keine andere zu sein, wenn die zu verdeckende Vortat nicht eine Körperverletzung (oder ein versuchter Totschlag), sondern etwa ein Diebstahl (BGH GA 1979, 426; BGH bei Holtz MDR 1980, 106; BGH NStZ 1985, 454), ein Raub (BGH NStZ 1984, 453), ein sexueller Mißbrauch (BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78) oder eine (versuchte oder vollendete) Vergewaltigung (BGHSt 27, 281) ist.

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Soweit in manchen Entscheidungen auf die "rechtsfeindliche Einstellung", "rechtsfeindliche Absicht", "feindliche Willensrichtung" abgestellt wurde, in der sich der Täter in die zur Vortat führende Situation begeben hatte (BGH, Urt. vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; BGH, Urt. vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; BGHSt 28, 77), ging es um die möglicherweise einschränkende Wirkung sehr engen Zusammenhangs von Vortat und Verdeckungstat (vgl. BGHSt 27, 346; aufgegeben von BGHSt 35, 116).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den § 211 StGB einschränkend interpretiert, liegt in Fällen des Übergangs vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz Verdeckungsmord jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Einstellung in die Situation begeben hat, aus der heraus die Tat erwächst (BGHSt 28, 77, 80 f; BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; vgl. BGHSt 27, 346, 348); wenn die Körperverletzung nicht "nahtlos" in die Tötungshandlung übergeht, sondern der Zusammenhang zwischen beiden durch eine Zäsur im Gesamtgeschehen unterbrochen ist (BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Urteil vom 6. Februar 1979 - 5 StR 800/78; Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79), wie dies bei einem Wechsel des Angriffsmittels der Fall sein kann (BGHSt 28, 77, 82; a.A. BGHSt 27, 346, 349); oder wenn die Tötung nicht nur zur Verdeckung der unmittelbar vorausgegangenen Körperverletzung, sondern (auch) einer anderen Straftat - etwa einer Nötigung, eines Diebstahls oder Raubes - dient, so daß insoweit Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung aufweisen (BGHSt 28, 77, 81 f; BGH, Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 800/78

    Strafbarkeit wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor, an den das Gesetz die verschärfte Rechtsfolge der lebenslangen Freiheitsstrafe knüpft (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord -

    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof solche Taten als Mord gewertet, insbesondere wenn Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung hatten (BGH a.a.O.), wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Absicht in die zur Tötung führende Situation begeben hatte (BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 und vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78) oder wenn eine deutliche Zäsur zwischen beiden Taten bestand (BGH NJW 1978, 2105 Nr. 19; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78).
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