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   BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72   

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BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72 (https://dejure.org/1972,315)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1972 - 1 StR 390/72 (https://dejure.org/1972,315)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1972 - 1 StR 390/72 (https://dejure.org/1972,315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 59
  • NJW 1973, 564
  • MDR 1973, 236
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.1971 - 4 StR 366/71

    Anordnung der Unterbringung eines Trinkers - Befreiung vom Hang zum

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Ob die Frage für alle Maßregeln der Sicherung und Besserung im gleichen Sinne zu beantworten ist (vgl. für die Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt - § 42 c StGB - BGH NJW 1972, 347; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1971 - 5 StR 581/71), ist hier nicht zu entscheiden; für die Unterbringung nach § 42 b StGB ist jedenfalls aus der Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB zu folgern, daß die Gefährlichkeit des Täters, also die bestimmte Wahrscheinlichkeit, daß von ihm weitere Angriffe von einiger Erheblichkeit auf die Rechtsordnung zu erwarten sind, zum Zeitpunkt der Urteilsfällung zu beurteilen ist.

    Das bedeutet allerdings nicht, daß dem Tatrichter bei dieser Prüfung jeder Blick in die Zukunft verwehrt wäre; stünde etwa - z.B. im Anschluß an ein Sachverständigengutachten - bereits fest, daß der Täter nach Strafverbüßung nicht mehr gefährlich wäre, so könnte sich das durchaus auf die Gegenwartsprognose auswirken (vgl. BGH NJW 1972, 347 für § 42 c StGB ).

  • BGH, 13.11.1959 - 4 StR 468/59
    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Zwar ist die Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des Ersten Strafrechtsreformgesetzes davon ausgegangen, bei einem vermindert Schuldfähigen sei in Betracht zu ziehen, daß die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt grundsätzlich erst nach der Strafverbüßung einsetze und deshalb bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft abzustellen sei (BGH NJW 1960, 393).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Diese Folgerung hat der Senat für die Frage der Verhängung von Sicherungsverwahrung (§ 42 e StGB ) bereits gezogen (BGH NJW 1971, 1416, 1417).
  • BGH, 28.03.1972 - 5 StR 62/72

    Grundsätze der Strafzumessung - Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt -

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Nach der Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB i.d.F. des 1. StrRG hat der Bundesgerichtshof in zwei die Entscheidung nicht tragenden Hinweisen zunächst noch an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. August 1972 - 1 StR 340/72; Urteil vom 28. März 1972 - 5 StR 62/72); der erkennende Senat hat sodann in seinem Urteil vom 22. August 1972 - 1 StR 378/72 - die Frage ausdrücklich offen gelassen, weil es in jedem Fall auf sie nicht ankam.
  • BGH, 08.08.1972 - 1 StR 340/72

    Fehlende Eintragung einer Verurteilung in das Strafregister - Anordnung des § 42

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Nach der Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB i.d.F. des 1. StrRG hat der Bundesgerichtshof in zwei die Entscheidung nicht tragenden Hinweisen zunächst noch an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. August 1972 - 1 StR 340/72; Urteil vom 28. März 1972 - 5 StR 62/72); der erkennende Senat hat sodann in seinem Urteil vom 22. August 1972 - 1 StR 378/72 - die Frage ausdrücklich offen gelassen, weil es in jedem Fall auf sie nicht ankam.
  • BGH, 02.11.1971 - 5 StR 591/71

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Sie hätte aber auch keinen Wert für die Fälle, in denen von der Möglichkeit des § 456 b Satz 2 StPO Gebrauch gemacht wird, die Unterbringung in der Heil- oder Pflegeanstalt (ganz oder teilweise) vor der Freiheitsstrafe zu vollziehen; ob das geschieht, kann das erkennende Gericht zudem bei Erlaß des Urteils in aller Regel noch nicht absehen und in keinem Fall selbst bestimmen (BGH, Beschluß vom 2. November 1971 - 5 StR 591/71).
  • BGH, 14.12.1971 - 5 StR 581/71

    Voraussetzungen für einen minder schweren Fall des Totschlages - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Ob die Frage für alle Maßregeln der Sicherung und Besserung im gleichen Sinne zu beantworten ist (vgl. für die Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt - § 42 c StGB - BGH NJW 1972, 347; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1971 - 5 StR 581/71), ist hier nicht zu entscheiden; für die Unterbringung nach § 42 b StGB ist jedenfalls aus der Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB zu folgern, daß die Gefährlichkeit des Täters, also die bestimmte Wahrscheinlichkeit, daß von ihm weitere Angriffe von einiger Erheblichkeit auf die Rechtsordnung zu erwarten sind, zum Zeitpunkt der Urteilsfällung zu beurteilen ist.
  • BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72

    Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Nach der Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB i.d.F. des 1. StrRG hat der Bundesgerichtshof in zwei die Entscheidung nicht tragenden Hinweisen zunächst noch an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. August 1972 - 1 StR 340/72; Urteil vom 28. März 1972 - 5 StR 62/72); der erkennende Senat hat sodann in seinem Urteil vom 22. August 1972 - 1 StR 378/72 - die Frage ausdrücklich offen gelassen, weil es in jedem Fall auf sie nicht ankam.
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur ist hinsichtlich der materiellen Voraussetzung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auf welche in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB verwiesen wird, auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NStZ 2002, 535, 536; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 15; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 66 Rdn. 25; Ullenbruch in MünchKomm StGB § 66 Rdn. 135).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Für die Gefährlichkeitsprognose ist nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch bei einer Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB - grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Das bedeutet indessen nicht, daß die zukünftige Entwicklung völlig außer Betracht zu lassen wäre (BGHSt 25, 59, 63).
  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

    Die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nur gegeben, wenn die bestimmte Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 25, 59, 61) besteht, dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 105).
  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prognose ist aber die Urteilsfindung (BGHSt 25, 59, 61 [BGH 21.11.1972 - 1 StR 390/72]; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl., Vorbem. zu §§ 61 ff. Rdn. 10).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist für die Gefährlichkeitsprognose (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB) nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 3; BGH NStZ 2002, 535; siehe zu § 66 Abs. 2 StGB auch BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03 - UA S. 21).
  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

    Zwar ist für die Gefährlichkeitsprognose grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich (vgl. BGHSt 25, 59, 61; BGHR § 66 Abs. 1 Hang 3), so daß die Frage, ob die Gefährlichkeit zum Entlassungszeitpunkt aus der Strafhaft noch vorhanden ist, grundsätzlich einer Überprüfung nach § 67c Abs. 1 StGB vor Ende des Vollzuges vorbehalten bleiben muß.
  • BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94
    Maßgebender Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose ist der der Aburteilung (BVerfGE 42, 6/7 für die Sicherungsverwahrung; BGH NJW 1978, 599; BGHSt 25, 59 ; BGH MDR 1991, 1188 je für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. vor §§ 61 ff. Rn. 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 64 Rn. 7, § 63 Rn. 11).

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe voranging, gebilligt, daß der Tatrichter die Wirkungen des Strafvollzugs bei der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt und mildere Möglichkeiten geprüft hatte; die zukünftige Entwicklung könne sich durchaus auf die Gegenwartsprognose auswirken (BGHSt 25, 59/63; BGH MDR 1991, 1188/1189).

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

    Die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nur dann gegeben, wenn die bestimmte (vgl. BGHSt 25, 59, 61) Wahrscheinlichkeit besteht, daß er auch in Zukunft Straftaten begehen wird und diese eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 m.N.).
  • BGH, 09.03.1978 - 4 StR 7/78

    Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines

    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Täters, für die Frage also, ob von ihm weitere erhebliche Angriffe gegen die Rechtsordnung zu erwarten sind, kommt es allerdings auf den Zeitpunkt der Urteilsfindung an, nicht etwa erst auf den der Entlassung aus der Strafhalt; die künftige Entwicklung der Persönlichkeit des Täters, vor allem die Wirkungen des Strafvollzugs sind also grundsätzlich erst bei der in § 67c Abs. 1 StGB vorgeschriebenen Prüfung vor Ende der Strafverbüßung zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NJW 1976, 300).

    Es kann dahinstehen, ob überhaupt bei der Prüfung der Frage nach der Gefährlichkeit des Täters jeder Blick in die Zukunft schlechthin verwehrt ist (vgl. BGHSt 25, 59, 63; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76 -).

  • BGH, 08.11.2005 - 3 StR 370/05

    Schwere räuberische Erpressung (Vermögensnachteil); Anordnung von

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

  • BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (erhöhte Anforderungen; "strikte

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

  • BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben

  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei -

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 319/85

    Anforderung an eine Revision wegen Verletzung des Verfahrensrechts -

  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 444/77

    Anforderungen an die Darlegung erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

  • BGH, 27.10.1976 - 2 StR 366/76

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73

    Verwirklichung eines Straftatbestandes im Zustand verminderter

  • BGH, 04.04.1973 - 2 StR 103/73

    Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs - Anordnung der Unterbringung eines

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Zutreffende Beurteilung der

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