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   BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14   

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https://dejure.org/2015,5973
BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14 (https://dejure.org/2015,5973)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2015 - 1 StR 393/14 (https://dejure.org/2015,5973)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14 (https://dejure.org/2015,5973)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO
    Strafverfahren: Mitteilung über Verständigungsgespräch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs aufgrund der Abrechnung einer nur zeitweilig anwesenden Pflegekraft als Vollzeitpflege

  • rewis.io

    Strafverfahren: Mitteilung über Verständigungsgespräch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Strafbarkeit wegen Betrugs aufgrund der Abrechnung einer nur zeitweilig anwesenden Pflegekraft als Vollzeitpflege

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Es ist nie zu spät….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abrechnungsbetrug zulasten der Krankenkasse - und die Schadensberechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 353
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14
    Zwar sind gewisse Vereinfachungen bei der Darlegung der Berechnungsgrundlage zulässig, wenn der ausreichend sachkundige Täter in vollem Umfang geständig ist (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14
    Vielmehr muss der konkrete Rechenweg in seinen Grundzügen dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546; Beschluss vom 12. Juni 2013 - 5 StR 581/12, NStZ-RR 2013, 313).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12

    Voraussetzungen des Betruges bei der Erlangung von Rabatten für preisgebundene

    Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14
    Vielmehr muss der konkrete Rechenweg in seinen Grundzügen dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546; Beschluss vom 12. Juni 2013 - 5 StR 581/12, NStZ-RR 2013, 313).
  • BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13

    Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und

    Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14
    Der Senat schließt daher aus, dass sie sich bei einer weitergehenden Mit7teilung anders verhalten hätten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, StV 2014, 651, 653).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Aus dem § 243 Abs. 4 StPO zugrundeliegenden Transparenzgebot ergibt sich auch, dass in aller Regel eine umgehende Information nach dem Verständigungsgespräch geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 ? 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 64 dort auch zu Ausnahmen).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Dabei ist über die stattgefundenen Erörterungen jedenfalls in der Regel unverzüglich zu informieren (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, wistra 2011, 72, 73; vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    Auch wenn § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nach seinem Wortlaut keinen Zeitpunkt für die Mitteilung vorschreibt, ist in der Regel eine umgehende Information nach dem Verständigungsgespräch geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353).
  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17

    Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen

    Zwar ist eine solche Mitteilung gegenüber dem Angeklagten in der Regel unverzüglich zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, Rn. 26 und vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 62/22

    Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem

    In aller Regel ist aber mit Blick auf die vom Gesetz bezweckte Transparenz des Verständigungsverfahrens eine umgehende Information des Angeklagten nach dem Verständigungsgespräch geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353; vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15; vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 56; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 64; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 18f.).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 174/16

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche

    Zwar ist nach dem Zweck des Gesetzes regelmäßig eine umgehende Information im Anschluss an Verständigungsgespräche geboten, doch sind davon auch Ausnahmen möglich (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/15, NStZ 2015, 353).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21

    Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil; verständigungsbezogene

    Denn das Gesetz enthält keine feste zeitliche Vorgabe für die nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO gebotene Mitteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353 Rn. 7; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., 2019, § 243 Rn. 64; enger LR/Becker, StPO, 27. Aufl., 2020, § 243 Rn. 56), so dass diese für das Gespräch vom 4. Februar 2021 unter Umständen auch noch am 12. März 2021 nachgeholt worden sein kann.
  • VGH Bayern, 25.09.2017 - 14 CS 15.1273

    Rückforderung von Beihilfeleistungen - Anforderungan an die Rückforderung

    Ungeachtet dessen, dass die sich aus den Tabellen des Strafurteils ergebenden Beträge nicht deckungsgleich mit den Beträgen sind, in deren Höhe die Beihilfebescheide zurückgenommen wurden, dürfte eine faktische Bindungswirkung vorliegend deshalb nicht gegeben sein, weil der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren des ehemaligen Betreuers der Antragstellerin Darlegungsmängel der maßgeblichen strafgerichtlichen Urteilsgründe bei der jeweiligen Schadensberechnung zu den Betrugstaten gerügt hat (vgl. BGH, B.v. 27.1.2015 - 1 StR 393/14 - NStZ 2015, 353 Rn. 14).
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