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   BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66   

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https://dejure.org/1966,4599
BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66 (https://dejure.org/1966,4599)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1966 - 1 StR 396/66 (https://dejure.org/1966,4599)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1966 - 1 StR 396/66 (https://dejure.org/1966,4599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs im Rückfall - Bemessung der Höhe von Ersatzfreiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1957 - 2 StE 6/57
    Auszug aus BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66
    Es ist aber unzulässig, die Untersuchungshaft auf die Ersatzfreiheitsstrafe anzurechnen, sie muß vielmehr unmittelbar auf die Geldstrafe angerechnet werden (RG DJ 1940, 1248; BGHSt 10, 235, 237) [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57], wobei durchaus ein anderer Anrechnungsmaßstab in Betracht käme.
  • BGH, 02.12.1959 - 2 StR 497/59
    Auszug aus BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66
    Diese Pflicht besteht nur dann, wenn Zahlung durch den Verurteilten überhaupt zu erwarten ist (BGHSt 13, 356 [BGH 02.12.1959 - 2 StR 497/59]).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 371/61

    Steuervorteil - Ausfuhrvergütungen - Wahrheitsgemäße Angaben

    Auszug aus BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66
    Diese Beschränkung ist zulässig (vgl. BGH NJW 1962, 2311).
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00

    Keine Bestimmung im Urteil darüber, auf welche Gesamtfreiheitsstrafe erlittene

    Über die Fälle des Zusammentreffens von Freiheits- und Geldstrafe (BGHSt 24, 29, 30; BGH bei Dallinger MDR 1970, 196; NJW 1992, 123, 125, insoweit in BGHSt 38, 7 nicht abgedruckt; ebenso schon BGH NJW 1962, 2311 und Urteil vom 6. September 1906 - 1 StR 396/66 zu § 60 StGB a.F.; BayObLG …
  • BGH, 05.09.1967 - 1 StR 340/67

    Revisionsrechtliche Überprüfung der im Urteil erfolgten Anrechnung einer

    Im übrigen kann auf das Urteil des Senats vom 6. September 1966 (1 StR 396/66) verwiesen werden.
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 69/69

    Beweis über die Öffentlichkeit einer Verhandlung - Gutachten über den

    Wird auf Freiheits- und Geldstrafen nebeneinander erkannt, so liegt es im Ermessen des Gerichts, ob es die Untersuchungshaft nur auf die Freiheitsstrafe oder auch auf die Geldstrafe anrechnen will (BGH 1 StR 396/66 vom 6. September 1966).
  • BGH, 13.05.1969 - 1 StR 118/69

    Anforderungen an die Anrechnung der Untersuchungshaft

    Die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe bildet keine Bemessungsgrundlage, da auch ein anderer Anrechnungsmaßstab in Betracht kommt (BGHSt 10, 235, 237 [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57]; BGH Urteil vom 6. September 1966 - 1 StR 396/66 -).
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