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   BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93   

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https://dejure.org/1993,5637
BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93 (https://dejure.org/1993,5637)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1993 - 1 StR 401/93 (https://dejure.org/1993,5637)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 1 StR 401/93 (https://dejure.org/1993,5637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme - Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten - Ablehnung der Erstellung eines fachpsychiatrischen Methodengutachtens eines weiteren Sachverständigen - Mord durch mehrere aufeinander ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.1966 - 2 StR 36/66

    Ursächlichkeit einer Pflichtwidrigkeit zum Zeitpunkt der Begehung bei

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Der Tatrichter hätte hierzu positiv feststellen müssen, daß entweder diese Schläge selbst erst den Tod herbeiführten (was trotz sachverständiger Hilfe offenbar nicht möglich war), oder aber, daß sie jedenfalls den Eintritt des Todes nach möglicherweise bereits zuvor gesetzter Ursache nach der Überzeugung des Gerichts tatsächlich beschleunigten (vgl. hierzu BGHSt 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218, 219; insbesondere den gleichgelagerten Fall BGH StV 1986, 59).

    Zwar liegt es - auch im Hinblick auf die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 21, 59, 61 - nahe, daß das Landgericht gerade dieses mit der Formulierung "geeignet, den Tod herbeizuführen oder zu beschleunigen", ausdrücken wollte.

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Irrte die Angeklagte S. in der Annahme, W. sei bereits tot, dann handelt es sich bei einer Tötung erst durch den Stoß in den Hals allerdings gegenüber den anderen nach der Verdeckungsabrede begangenen Tathandlungen nur um eine unerhebliche Abweichung des wirklichen vom vorgestellten Ursachenablauf (BGHSt 14, 193, 194; vgl. auch BGHSt 7, 325, 330; BGH NStZ 1992, 278).
  • BGH, 26.04.1960 - 5 StR 77/60

    Jauchegrube - dolus generalis, Abweichung vom Kausalverlauf, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Irrte die Angeklagte S. in der Annahme, W. sei bereits tot, dann handelt es sich bei einer Tötung erst durch den Stoß in den Hals allerdings gegenüber den anderen nach der Verdeckungsabrede begangenen Tathandlungen nur um eine unerhebliche Abweichung des wirklichen vom vorgestellten Ursachenablauf (BGHSt 14, 193, 194; vgl. auch BGHSt 7, 325, 330; BGH NStZ 1992, 278).
  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Der Tatrichter hätte hierzu positiv feststellen müssen, daß entweder diese Schläge selbst erst den Tod herbeiführten (was trotz sachverständiger Hilfe offenbar nicht möglich war), oder aber, daß sie jedenfalls den Eintritt des Todes nach möglicherweise bereits zuvor gesetzter Ursache nach der Überzeugung des Gerichts tatsächlich beschleunigten (vgl. hierzu BGHSt 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218, 219; insbesondere den gleichgelagerten Fall BGH StV 1986, 59).
  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Der Tatrichter hätte hierzu positiv feststellen müssen, daß entweder diese Schläge selbst erst den Tod herbeiführten (was trotz sachverständiger Hilfe offenbar nicht möglich war), oder aber, daß sie jedenfalls den Eintritt des Todes nach möglicherweise bereits zuvor gesetzter Ursache nach der Überzeugung des Gerichts tatsächlich beschleunigten (vgl. hierzu BGHSt 21, 59, 61; BGH NStZ 1981, 218, 219; insbesondere den gleichgelagerten Fall BGH StV 1986, 59).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Auch steht es im Ermessen des Tatrichters, welchen Sachverständigen er beauftragt, wenn sich die Kompetenz von Sachverständigen verschiedener oder ähnlicher Fachrichtungen überschneidet (vgl. BGHSt 34, 355 ff.).
  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Diese Beurteilung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Sachkunde 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Das bloße Vorhandensein von Beweismitteln an der Gerichtsstelle oder ihre Bezeichnung in der Anklageschrift macht diese Beweisgegenstände noch nicht zu präsenten Beweismitteln im Sinne des § 245 StPO (vgl. BGHSt 37, 168; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 245 Rdn. 5).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Für die neu entscheidende Schwurgerichtskammer, die - der Rechtsauffassung des Senats in seiner Revisionsentscheidung vom 15. Oktober 1991 (NStZ 1992, 127) folgend - die Angeklagten je wegen Mordes verurteilte, wurde die Frage bedeutsam, ob die nach der Verdekkungsabrede beigebrachten Verletzungen für den Tod des Opfers ursächlich waren.
  • BGH, 05.01.1993 - 1 StR 785/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Tatbegehung unter

    Auszug aus BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Nach Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ist die Entscheidung, die Schuld des Täters wiege besonders schwer, in den Urteilstenor aufzunehmen (BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 3, 5 = BGHSt 39, 121).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Vielmehr handelt es sich auch bei ihr um eine Untersuchungsmethode, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen steht (BGH, Urt. vom 26. Oktober 1993 - 1 StR 401/93).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Der Schuldspruch gegen diesen Angeklagten wegen Mordes ist daher rechtsfehlerfrei (vgl. BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Angriffe, mehrere 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität - Doppelkausalität 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Da das Landgericht die Verhandlungsfähigkeit sorgfältig geprüft, daran keinen Zweifel hatte, und da hierbei keine Rechtsfehler erkennbar sind, kann auch das Revisionsgericht ohne Bedenken von der Verhandlungsfähigkeit ausgehen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Verhandlungsfähigkeit 1; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 575/92; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1993 - 1 StR 697/93 -, vom 17. Januar 1995 - 1 StR 804/94 und vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -).
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