Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,7992
BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76 (https://dejure.org/1976,7992)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1976 - 1 StR 404/76 (https://dejure.org/1976,7992)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 (https://dejure.org/1976,7992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,7992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen bewußter Fahrlässigkeit und bedingten Vorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Daher hätte der Tatrichter, wenn er von der Vorstellung des Angeklagten ausging, daß durch die Brandlegung fremde Personen zu Schaden kommen konnten, zunächst die Frage des Vorliegens bewußter Fahrlässigkeit prüfen müssen; ein solches Verschulden liegt vor, wenn der Täter zwar die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung erkennt, mit ihr aber nicht einverstanden ist (BGHSt 7, 363, 369; BGH NJW 1968, 660, 661; Dreher, StGB 36. Aufl. § 15 Rdn. 9, 13).

    Vielmehr wäre zu untersuchen gewesen, ob gerade der Angeklagte in seiner besonderen Situation die Brandlegung als so gefährlich ansehen mußte und angesehen hat, daß er auf die Rettung der durch sie bedrohten Wohnungsinsassen, selbst wenn er sie wünschte, doch nicht vertrauen konnte, und ob er auf Grund solcher Vorstellungen dennoch an seinem Tatvorsatz festgehalten hat (vgl. BGHSt 7, 363; BGH, Urteil vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71).

  • BGH, 04.03.1952 - 1 StR 625/51
    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Beim bedingten Vorsatz bedarf der Billigungsakt besonders sorgfältiger Prüfung (BGH, Urteile vom 4. März 1952 - 1 StR 625/51 - und vom 11. Juli 1972 - 1 StR 186/72).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Bereits darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel (vgl. BGHSt 12, 311, 316; BGH NJW 1974, 2295).
  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Daher hätte der Tatrichter, wenn er von der Vorstellung des Angeklagten ausging, daß durch die Brandlegung fremde Personen zu Schaden kommen konnten, zunächst die Frage des Vorliegens bewußter Fahrlässigkeit prüfen müssen; ein solches Verschulden liegt vor, wenn der Täter zwar die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung erkennt, mit ihr aber nicht einverstanden ist (BGHSt 7, 363, 369; BGH NJW 1968, 660, 661; Dreher, StGB 36. Aufl. § 15 Rdn. 9, 13).
  • BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71

    Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Vielmehr wäre zu untersuchen gewesen, ob gerade der Angeklagte in seiner besonderen Situation die Brandlegung als so gefährlich ansehen mußte und angesehen hat, daß er auf die Rettung der durch sie bedrohten Wohnungsinsassen, selbst wenn er sie wünschte, doch nicht vertrauen konnte, und ob er auf Grund solcher Vorstellungen dennoch an seinem Tatvorsatz festgehalten hat (vgl. BGHSt 7, 363; BGH, Urteil vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71).
  • BGH, 11.07.1972 - 1 StR 186/72

    Bedingter Vorsatz bei lediglicher "Rechnung" des Täters mit dem Erfolgseintritt

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Beim bedingten Vorsatz bedarf der Billigungsakt besonders sorgfältiger Prüfung (BGH, Urteile vom 4. März 1952 - 1 StR 625/51 - und vom 11. Juli 1972 - 1 StR 186/72).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Bereits darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel (vgl. BGHSt 12, 311, 316; BGH NJW 1974, 2295).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 143/76

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Innere Erfordernisse des

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Weder ist dargelegt, daß der Angeklagte sich im Zeitpunkt der Tat des Mißverhältnisses zwischen Tatanlaß und möglichem Taterfolg bewußt war, noch wird erörtert, ob der Angeklagte, soweit er aus Enttäuschung und Verbitterung handelte, in der Lage war, diese gefühlsmäßigen Regungen gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 143/76 - und vom 24. August 1976 - - 1 StR 380/76).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 380/76

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers als Merkmal der

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - 1 StR 404/76
    Weder ist dargelegt, daß der Angeklagte sich im Zeitpunkt der Tat des Mißverhältnisses zwischen Tatanlaß und möglichem Taterfolg bewußt war, noch wird erörtert, ob der Angeklagte, soweit er aus Enttäuschung und Verbitterung handelte, in der Lage war, diese gefühlsmäßigen Regungen gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 143/76 - und vom 24. August 1976 - - 1 StR 380/76).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz MDR 1977, 105 und vom 21. Dezember 1976 - 4 StR 620/76 - bei Holtz MDR 1977, 458; BGH NStZ 1987, 424; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Außerdem ergibt das Urteil nicht mit der erforderlichen Sicherheit, ob der Angeklagte, falls er eine Steuerpflicht für möglich gehalten hat, eine Verkürzung des Steueranspruchs billigend in Kauf genommen hat, was besonders sorgfältiger Prüfung bedurft hätte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76).
  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83

    Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Frage, ob bedingter Tötungsvorsatz vorliegt, sorgfältiger Prüfung bedarf, (BGH, Beschluß vom 21.04.1983 - 4 StR 154/83; DRiZ 1983, 183 und 1981, 103; Urteil vom 21.12.1976 - 4 StR 620/76 - bei Holtz MDR 1977, 458; Urteil vom 26.10.1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz MDR 1977, 105; Urteil vom 11.07.1972 - 1 StR 186/72 - bei Holtz a.a.O.).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 572/80

    "Verpassen eines Denkzettels" durch Messerstiche kann bedingten Tötungswillen

    Bedingt vorsätzliches Handeln des Angeklagten Ist mit der Annahme eines auf "Abreibung", auf Zufügung eines "Denkzettels" gerichteten Willens ohne weiteres zu vereinbaren, wenn das Tatgeschehen konkrete Umstände eines für das Opfer lebensbedrohlichen Vorgehens des Angeklagten enthielt (vgl. BGH, Urt. vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz NDR 1977, 105).
  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 385/85

    Rückschlüsse auf die innere Tatseite bei einem heftigen Messerstoß in die rechte

    Die Feststellung, der Täter habe bedingt vorsätzlich gehandelt, erfordert gerade bei Straftaten gegen das Leben wegen der hohen Hemmschwelle, die vor dem Tötungsvorsatz steht, eine besonders sorgfältige Prüfung und erschöpfende Würdigung des Ergebnisses der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluß vom 21. April 1983 - 4 StR 154/83; Urteil vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht