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   BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17   

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https://dejure.org/2017,57342
BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17 (https://dejure.org/2017,57342)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 StR 408/17 (https://dejure.org/2017,57342)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 (https://dejure.org/2017,57342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 406a Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme des entscheidenden Teils einer Aussage in das Urteil in Aussage gegen Aussage-Fällen

  • rewis.io

    Beweiswürdigung in einem Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an die Darstellung der Aussage des Geschädigten in den Urteilsgründen bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Auswirkungen einer Aufhebung der strafrechtlichen Verurteilung auf eine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme des entscheidenden Teils einer Aussage in das Urteil in Aussage gegen Aussage-Fällen

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Aufnahme des entscheidenden Teils einer Aussage in das Urteil in Aussage gegen Aussage-Fällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 525
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.02.2017 - 2 StR 375/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der Beitragssätze zur

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    Sollte der neue Tatrichter erneut zu einer Verurteilung gelangen, wird hinsichtlich der im hier fraglichen Urteil gewährten Kompensation § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 2 StR 375/16, NStZ-RR 2017, 213 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung)

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils führt nicht zur Aufhebung der zu Gunsten der Nebenklägerin ergangenen Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); dessen Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270 Rn. 13; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, StraFo 2016, 25 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils führt nicht zur Aufhebung der zu Gunsten der Nebenklägerin ergangenen Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); dessen Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270 Rn. 13; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, StraFo 2016, 25 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    Auf dieser Grundlage kann der Senat insgesamt nicht hinreichend überprüfen, ob das Landgericht eine fachgerechte Analyse der Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen vorgenommen und überdies die dabei von ihm aufgezeigten Abweichungen zutreffend gewichtet hat (zur Gewichtung von Aussagekonstanz und Widerspruchsfreiheit vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    In Fällen, in denen - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, muss aber der entscheidende Teil einer Aussage in das Urteil aufgenommen werden, da dem Revisionsgericht ohne Kenntnis des wesentlichen Aussageinhalts ansonsten die sachlichrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung nach den oben aufgezeigten Maßstäben verwehrt ist (Senat, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111 Rn. 14; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52, 53 Rn. 10).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    In Fällen, in denen - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, muss aber der entscheidende Teil einer Aussage in das Urteil aufgenommen werden, da dem Revisionsgericht ohne Kenntnis des wesentlichen Aussageinhalts ansonsten die sachlichrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung nach den oben aufgezeigten Maßstäben verwehrt ist (Senat, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111 Rn. 14; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52, 53 Rn. 10).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15

    Einstellung des Verfahrens wegen Tods des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17
    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils führt nicht zur Aufhebung der zu Gunsten der Nebenklägerin ergangenen Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); dessen Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270 Rn. 13; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, StraFo 2016, 25 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist es regelmäßig erforderlich, die maßgeblichen Teile der Zeugenaussage in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17).

    Die Darstellung hat grundsätzlich auch vorangegangene, frühere Aussagen des Zeugen zu umfassen, weil das Revisionsgericht sonst nicht überprüfen kann, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 15; Beschlüsse vom 21. November 2023 - 4 StR 352/23 Rn. 5; vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11).

  • BGH, 20.02.2024 - 6 StR 37/24

    Beweiswürdigung in "Aussage gegen Aussage" Fällen

    Erst auf Grundlage dessen ist es dem Revisionsgericht möglich zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts den bei dieser Beweislage geltenden besonderen Anforderungen an die Beweiswürdigung entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14; Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17; vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 352/23

    Geltung besonderer Anforderungen an die Begründung und Darstellung der

    Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist der entscheidende Teil der Aussage der einzigen Belastungszeugin in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 14).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau;

    Die Strafkammer hat zunächst - im Hinblick auf die Konstanzanalyse - die Angaben der Nebenklägerin in der Hauptverhandlung und ihre früheren Aussagen in den Urteilsgründen geschlossen dargestellt und damit dem Revisionsgericht die Überprüfung der tatgerichtlichen Beweiswürdigung auf Rechtsfehler ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11 mwN; Beschluss vom 10. August 2022 - 6 StR 244/22 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.12.2021 - 3 StR 302/21

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Tatrichterliche Sachkunde bezüglich der

    Die Urteilsgründe bieten damit eine hinreichende Basis für die revisionsrechtliche Überprüfung der vorgenommenen Aussageanalyse (vgl. zu den Anforderungen an eine geschlossene Darstellung der Angaben des Tatopfers BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17, juris Rn. 10 f.; vom 4. April 2017 - 2 StR 409/16, NStZ 2017, 551, 552; Urteile vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52 f.; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 Rn. 14; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 102 mwN).
  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: schweigender Angeklagte, Einbeziehung

    Unter den hier gegebenen Umständen ist die Beweiswürdigung der Strafkammer bereits deshalb lückenhaft, weil es an einer Darstellung der früheren Angaben der Nebenklägerinnen fehlt und die vorgenommene Inhalts und Konstanzanalyse deshalb nicht überprüft werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 10).
  • BGH, 11.10.2018 - 1 StR 138/18

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten und Veruntreuen von

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17, Rn. 9 und Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928).
  • BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23

    Geltung der besonderen Anforderungen an die Begründung und Darstellung der

    Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist der entscheidende Teil der Aussage der einzigen Belastungszeugin in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 14); grundsätzlich nicht ausreichend sind einzelne, aus dem Zusammenhang der Aussage gerissene Angaben.
  • BGH, 25.04.2023 - 4 StR 400/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe,

    Dabei sind auch vorangegangene Aussagen des Zeugen wieder zu geben, denn anderenfalls kann das Revisionsgericht nicht überprüfen, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21 Rn. 8; Beschluss vom 16. März 2022 - 4 StR 30/22 Rn. 6; Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 10).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 37/23

    Besondere Bedeutung der Entstehnungsgeschichte einer Aussage bei der Bewertung

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 20.11.2019 - 1 StR 375/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen)

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