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   BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20   

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https://dejure.org/2020,40343
BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20 (https://dejure.org/2020,40343)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - 1 StR 415/20 (https://dejure.org/2020,40343)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20 (https://dejure.org/2020,40343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Anrechnung des Bargelds und der Schweizer Franken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1
    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Anrechnung des Bargelds und der Schweizer Franken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einziehung: Wertersatz bei ausländischer Währung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 400/19

    Einziehung (Erlöschen des der Einziehung zugrunde liegenden Anspruchs)

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20
    Das Landgericht hätte, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, bei Einziehung des Wertes des im ersten Fall vor Fahrtantritt vereinnahmten und mittlerweile ausgegebenen Kurierlohns in Höhe von 2.000 EUR (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 Alternative 2 StGB) nicht nur das sichergestellte ?legale? und vom Angeklagten zur Erfüllung freigegebene Bargeld in Höhe von 155 EUR, sondern auch die in gleicher Weise übereigneten, ebenfalls nicht ?inkriminierten? 30 Schweizer Franken anrechnen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 15 ff., 33, BGHSt 63, 305; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 18 und vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 400/19 Rn. 8).
  • BGH, 16.04.2019 - 5 StR 169/19

    Einziehung von Taterträgen (Umrechnung einer Fremdwährung zum im Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20
    Abweichend von der Meinung des Generalbundesanwalts ist indes für den Umrechnungskurs der Tag im November 2019, an dem der Angeklagte die Verfügungsgewalt über das Bargeld erlangte, und nicht der Tag der tatgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19 und vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18 Rn. 13; BT-Drucks. 18/9525 S. 67); im Ergebnis ist damit mehr als vom Generalbundesanwalt beantragt abzuziehen.
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20
    Das Landgericht hätte, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, bei Einziehung des Wertes des im ersten Fall vor Fahrtantritt vereinnahmten und mittlerweile ausgegebenen Kurierlohns in Höhe von 2.000 EUR (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 Alternative 2 StGB) nicht nur das sichergestellte ?legale? und vom Angeklagten zur Erfüllung freigegebene Bargeld in Höhe von 155 EUR, sondern auch die in gleicher Weise übereigneten, ebenfalls nicht ?inkriminierten? 30 Schweizer Franken anrechnen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 15 ff., 33, BGHSt 63, 305; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 18 und vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 400/19 Rn. 8).
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20
    Das Landgericht hätte, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, bei Einziehung des Wertes des im ersten Fall vor Fahrtantritt vereinnahmten und mittlerweile ausgegebenen Kurierlohns in Höhe von 2.000 EUR (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 Alternative 2 StGB) nicht nur das sichergestellte ?legale? und vom Angeklagten zur Erfüllung freigegebene Bargeld in Höhe von 155 EUR, sondern auch die in gleicher Weise übereigneten, ebenfalls nicht ?inkriminierten? 30 Schweizer Franken anrechnen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 15 ff., 33, BGHSt 63, 305; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 18 und vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 400/19 Rn. 8).
  • BGH, 06.08.2019 - 2 StR 473/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (gerichtliches Ermessen)

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20
    Abweichend von der Meinung des Generalbundesanwalts ist indes für den Umrechnungskurs der Tag im November 2019, an dem der Angeklagte die Verfügungsgewalt über das Bargeld erlangte, und nicht der Tag der tatgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19 und vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18 Rn. 13; BT-Drucks. 18/9525 S. 67); im Ergebnis ist damit mehr als vom Generalbundesanwalt beantragt abzuziehen.
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    Eine als Tatertrag erlangte Fremdwährungssumme ist daher vom Tatgericht in Euro umzurechnen (s. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2021 - 1 StR 338/20, juris Rn. 5; vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2; vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19, NStZ 2019, 468; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 73c Rn. 5; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 43).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob bei der Bestimmung des Wertes erlangter Fremdwährungsgelder in Euro stets auf den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Erlangung des Bargelds, also des Vermögenszuflusses, abzustellen ist (so BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2021 - 1 StR 338/20, juris Rn. 5; vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2; vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19, NStZ 2019, 468) oder es dann, wenn der Wert der fremden Währung gegenüber dem Euro zeitlich nachfolgend gestiegen ist, auf den Wechselkurs zu dem Zeitpunkt ankommt, zu dem eine unmittelbare gegenständliche Einziehung der erlangten Gelder wegen Vermischung mit anderem Bargeld oder Weggabe unmöglich geworden und damit der staatliche Anspruch auf Wertersatzeinziehung entstanden ist.

    Der Senat kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die rechtlich gebotene Umrechnung der vom Angeklagten erlangten Fremdwährungsgelder in Euro nachholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2021 - 1 StR 338/20, juris Rn. 5; vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2; vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19, NStZ 2019, 468).

  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 31/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abzug sichergestellten Bargelds

    Die Einziehung des Wertes von Taterträgen ist insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 18; vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2; vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.02.2021 - 1 StR 338/20

    Einziehung von Wertersatz (Berechnung des Wertes bei erlangtem ausländischen

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ist allerdings für die gebotene Umrechnung des in Schweizer Franken erbeuteten Bargelds in Euro seit der Geltung des neuen Einziehungsrechts nicht der Tag der tatgerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern vielmehr der Tag des Vermögenszuflusses (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20 Rn. 2 mwN und vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19 mwN; BT-Drucks. 18/9525, S. 67; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73c Rn. 5), vorliegend also der 5. Juli 2018.
  • BGH, 11.04.2022 - 2 StR 64/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Berechnung: Umrechnungskurs,

    Hierfür ist der jeweilige Umrechnungskurs im Zeitpunkt des Zuflusses an den Angeklagten maßgebend (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2 mwN).
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