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   BGH, 12.08.1975 - 1 StR 42/75   

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https://dejure.org/1975,1444
BGH, 12.08.1975 - 1 StR 42/75 (https://dejure.org/1975,1444)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1975 - 1 StR 42/75 (https://dejure.org/1975,1444)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1975 - 1 StR 42/75 (https://dejure.org/1975,1444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fotografieren eines Demonstrationszuges durch Polizeibeamte - Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff durch Polizeibeamte - Rechtfertigung der Wegnahme eines Koffers - Rechtfertigung eines Diebstahls - Fotografieren von Demonstrationsteilnehmern ohne gesetzliche Grundlage ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Fotografieren eines Demonstra- tionszuges / Demonstration

    §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 3, 24 KUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2075
  • MDR 1975, 1029
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 141/60

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Freispruch

    Auszug aus BGH, 12.08.1975 - 1 StR 42/75
    Dagegen kann sich ein Betroffener im Verwaltungsrechtsweg zur Wehr setzen (BVerfGE 16, 89, 94; BVerwG 11, 181; 26, 169).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 12.08.1975 - 1 StR 42/75
    Zwar kann eine heimliche fotografische Aufnahme das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzen (BGHZ 24, 200, 208; BGH NJV 1966, 2353, 2354).
  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

    Auszug aus BGH, 12.08.1975 - 1 StR 42/75
    Dagegen kann sich ein Betroffener im Verwaltungsrechtsweg zur Wehr setzen (BVerfGE 16, 89, 94; BVerwG 11, 181; 26, 169).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Zu Recht geht das Berufungsgericht jedoch davon aus, daß - da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202, 224; Senatsurteile vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - aaO und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - aaO) - die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht bedeuten kann (vgl. BGHZ 24, 200, 208; Senatsurteil vom 16. September 1966 - VI ZR 268/64 - NJW 1966, 2353, 2354; s. in diesem Zusammenhang auch BGH, Urteil vom 12. August 1975 - 1 StR 42/75 - NJW 1975, 2075, 2076; vgl. auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, 7.15; Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 71 ff.).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 448/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung nicht angeklagter festgestellter Taten:

    Es ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch anerkannt, dass der Tatrichter bei der Feststellung und Bewertung von Strafzumessungstatsachen durch den Anklagegrundsatz (§§ 155, 264 StPO) nicht beschränkt ist und daher auch strafbare Handlungen ermitteln und würdigen kann, die nicht Gegenstand der Anklage sind, soweit diese für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten bedeutsam sein können und Rückschlüsse auf die Tatschuld des Angeklagten gestatten, sofern sie prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/75, MDR 1975, 195 f.; BGH, Urteil vom 6. März 1992 - 2 StR 581/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 68/13; Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306; Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03, NStZ-RR 2004, 359 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 1 S 3184/94

    Beschlagnahme eines Lichtbildfilms; Einschreiten der Polizei zum Schutz des

    Daher kann bereits das Herstellen von Bildnissen ohne Einwilligung des Betroffenen ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen, wobei allerdings die jeweiligen Umstände des Fertigens der Fotografien nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 12.8.1975 - 1 StR 42/75 -, NJW 1975, 2075).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 2 Ws 214/93
    Das eigenmächtige Herstellen von Bildnissen ist allerdings nach herrschender Meinung nur bei überwiegendem Interesse der Allgemeinheit oder eines einzelnen gestattet (vgl. dazu BGH, NJW 1966, 2353 (2354); BGH, JZ 1976, 31 (32); OLG Karlsruhe, StV 1981, 408; OLG Frankfurt, MDR 1981, 316; OLG Hamm, JZ 1988, 308).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77

    Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation -

    Zog er Umstände in Betracht, auf Grund welcher das Handeln des Angegriffenen rechtmäßig war (vgl. dazu BGH NJW 1975, 2075; Evers in Festschrift für Rudolf Reinhardt S. 377, 387; von Gamm, Urheberrechtsgesetz Rdn. 127 der Einführung; W. Schmidt JZ 1976, 32, 33) und handelte er tatbestandsmäßig auch für den Fall, daß solche Umstände tatsächlich gegeben sind, entfällt ein Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. Lackner, StGB 11. Aufl. § 17 Anm. 5 d).
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