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   BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16   

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BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16 (https://dejure.org/2016,14960)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - 1 StR 43/16 (https://dejure.org/2016,14960)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16 (https://dejure.org/2016,14960)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 46 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung: Bedeutung der Wirkstoffkonzentration und -menge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmittelverfahren: Auswirkungen von fehlenden Feststellungen zum Wirkstoffgehalt auf den Schuld- und Strafausspruch

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Maßgebliche Bestimmung des Unrechts einer Betäubungsmittelstraftat und der Schuld des Täters durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge des ...

  • rewis.io

    Betäubungsmittelverfahren: Auswirkungen von fehlenden Feststellungen zum Wirkstoffgehalt auf den Schuld- und Strafausspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Maßgebliche Bestimmung des Unrechts einer Betäubungsmittelstraftat und der Schuld des Täters durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge des ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Maßgebliche Bestimmung des Unrechts einer Betäubungsmittelstraftat und der Schuld des Täters durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wirkstoffgutachten im BTM-Strafrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung in BTM-Fällen - und die Feststellung des Wirkstoffgehalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 247
  • NStZ-RR 2018, 300
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16
    Ob die Qualität des schließlich gelieferten Rauschgifts von der vereinbarten Qualität nach unten abweicht, ist für den Schuldspruch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252).
  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 212/13

    Einfuhr von/Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16
    Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt deshalb regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703, je mwN).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16
    Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt deshalb regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703, je mwN).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16
    Dieser Rechtsfehler betrifft aber nicht die jeweiligen Schuldsprüche, denn angesichts des An- und anschließenden Verkaufs jeweils ganz erheblicher Mengen von Betäubungsmitteln in den Fällen B I, B III, B VII und B VIII (ein bis vier Kilogramm Amphetamin, ein Kilogramm Heroin) ist auszuschließen, dass im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge unterschritten wurde (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl. 2016, Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 214).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16
    Ob die Qualität des schließlich gelieferten Rauschgifts von der vereinbarten Qualität nach unten abweicht, ist für den Schuldspruch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines

    d) Abschließend weist der Senat darauf hin, dass nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in den Fällen, in denen die zwingend notwendigen Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln nicht getroffen werden können, da diese inzwischen vernichtet, verbraucht oder an Unbekannte weitergegeben wurden und deshalb für eine Untersuchung nicht zur Verfügung stehen, unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände, wie z.B. Herkunft und Preis des Rauschgifts und unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo", von der für den Angeklagten günstigsten Wirkstoffkonzentration auszugehen ist (Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, aaO, vor §§ 29 ff. Rn. 331; Weber, aaO, vor §§ 29 ff. Rn. 922; Zschockelt, MDR 1986, 457, 458; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16 -, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 1 Ss 384/04 -, beck-online; OLG München, Urteil vom 28. Juli 2008 - 4 St RR 90/08 -, beck-online).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Denn hierauf kann für eine sachgerechte und schuldangemessene Bemessung der jeweils verwirkten Strafe regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17 aaO; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247 mwN).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum

    Das Tatgericht darf allerdings nur dann den Wirkstoffgehalt - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes - unter Berücksichtigung der sicher festgestellten Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Beurteilung durch die Tatbeteiligten, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.) durch eine "Schätzung' festlegen, soweit konkrete Feststellungen zur Wirkstoffkonzentration nicht getroffen werden können, wenn die Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht (mehr) zur Verfügung stehen (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 331 ff. mwN).

    In den Fällen 1 - 4 und 6 der Urteilsgründe kann der Senat angesichts des An- und Verkaufs jeweils größerer Mengen von Betäubungsmitteln und der jeweiligen Preise ausschließen, dass im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge unterschritten wurde (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer aaO, Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 214).

    Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt deshalb regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703, je mwN).

  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von

    Das Amtsgericht hat keine Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des vom Angeklagten besessenen Marihuanas als einen wesentlichen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 StR 43/16 = NStZ-RR 2016, 247 m.w.N.) getroffen.
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2019 - Ss 114/18

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Fehlende Feststellungen zum

    Für eine sachgerechte und schuldangemessene Festsetzung von Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann deshalb auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt regelmäßig nicht verzichtet werden (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 247 f. - juris Rn. 4; Senatsbeschluss vom 21. März 2007 - Ss 13/2007 (9/07) -).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    Dass das Landgericht keine Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des gehandelten Amphetamins getroffen hat, ist für den Schuldspruch unbeachtlich, da nach den Umständen und der Menge von zwei Kilogramm auszuschließen ist, dass die Grenze zur nicht geringen Menge unterschritten wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 Rn. 5; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247).
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 600/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegung im Urteil bei

    Soweit konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt nicht getroffen werden können, da die Betäubungsmittel inzwischen vernichtet, verbraucht oder an Unbekannte weitergegeben wurden und deshalb für eine Untersuchung nicht zur Verfügung stehen, muss das Tatgericht unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie Herkunft, Preis, Aussehen, Verpackung, Verplombung des Rauschmittels, Beurteilung durch die Tatbeteiligten, Qualität eines bestimmten Lieferanten) und des Grundsatzes "in dubio pro reo' die für den Angeklagten günstigste Wirkstoffkonzentration und Betäubungsmittelqualität bestimmen; ansonsten lässt er einen für die Bestimmung des Schuldumfangs wesentlichen Umstand außer Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16 Rn. 4 und vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16 Rn. 3; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, Vor §§ 29 ff. Rn. 309).

    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge des Rauschgifts bestimmt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 27.09.2023 - 2 StR 227/23

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Bei Betäubungsmittelstraftaten ist im Hinblick auf die durch das Betäubungsmittelgesetz geschützte Volksgesundheit die Wirkstoffmenge ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 294/19, juris Rn. 18; BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2019 - 4 StR 1/19, juris Rn. 3; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 213/17, NStZ-RR 2017, 377, 378; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247, 248; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2023 - 1 Ss 23/23

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Wirksamkeit, BtM-Belikt

    Für eine sachgerechte und schuldangemessene Festsetzung von Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann deshalb auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt regelmäßig nicht verzichtet werden (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 247 f.; Senatsbeschlüsse vom 21. März 2007 - Ss 13/2007 (9/07) - und vom 29. Januar 2019 - Ss 114/2018 (64/18) -, juris).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Einen weiteren Anhaltspunkt, der Rückschlüsse auf die Qualität und den Wirkstoffgehalt des Marihuanas zugelassen hätte, bietet die festgestellte besonders große Handelsmenge von 20 Kilogramm, die für einen Handel auf Zwischenhändlerebene und damit indiziell einen höheren Wirkstoffgehalt spricht (vgl. zur Handelsstufe als Kriterium für die Schätzung: BGH, Beschlüsse vom 15. September 2020 - 3 StR 205/20; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247 f.).
  • OLG Bamberg, 21.03.2017 - 3 OLG 8 Ss 28/17

    Feststellungen zum BtM-Wirkstoffgehalt - Wiederaufleben des

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • OLG Köln, 12.08.2022 - 1 RVs 101/22

    Unzulässige Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolge bei fehlerhafter

  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 176/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe

  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 1/19

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Bedeutung des

  • BGH, 28.08.2018 - 4 StR 280/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt und zur Wirkstoffmenge von nach Deutschland

  • OLG Köln, 14.09.2018 - 1 RVs 199/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2021 - 20 KLs 352 Js 26343/19

    Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen Einfuhr und Handeltreiben mit

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