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   BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99   

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https://dejure.org/1999,7825
BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99 (https://dejure.org/1999,7825)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1999 - 1 StR 430/99 (https://dejure.org/1999,7825)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1999 - 1 StR 430/99 (https://dejure.org/1999,7825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB;
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unzureichende Sprachkenntnisse; Therapiemotivation;

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung - Deutsche Sprachkenntnisse - Therapie - Motivation - Alkoholkonsum - Revision

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Unterbringung in der Entziehungsanstalt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 496/97

    Unterbringung eines behandlungsbedürftigen Straftäters bei nachgewiesener

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder unzureichende deutsche Sprachkenntnisse noch fehlende Einsicht in die Notwendigkeit einer Therapie ohne weiteres geeignet, ein Absehen von einer Unterbringung zu rechtfertigen (vgl. zu fehlenden Sprachkenntnissen BGH StV 1998, 74; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 496/97 m.w.Nachw.; zu mangelnder Therapiemotivation BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 m.w.Nachw.); jedoch ergeben die Urteilsgründe keine Anhaltspunkte dafür, daß bei dem zur Tatzeit 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten die Gefahr bestehen könnte, daß er infolge seines Hangs zu übermäßigem Alkoholkonsum erneut erhebliche Straftaten begehen würde (zum Symptomwert vereinzelt gebliebener Sexualdelikte für die hangbedingte Gefährlichkeit vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 492/98

    Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Reformatio in

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder unzureichende deutsche Sprachkenntnisse noch fehlende Einsicht in die Notwendigkeit einer Therapie ohne weiteres geeignet, ein Absehen von einer Unterbringung zu rechtfertigen (vgl. zu fehlenden Sprachkenntnissen BGH StV 1998, 74; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 496/97 m.w.Nachw.; zu mangelnder Therapiemotivation BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 m.w.Nachw.); jedoch ergeben die Urteilsgründe keine Anhaltspunkte dafür, daß bei dem zur Tatzeit 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten die Gefahr bestehen könnte, daß er infolge seines Hangs zu übermäßigem Alkoholkonsum erneut erhebliche Straftaten begehen würde (zum Symptomwert vereinzelt gebliebener Sexualdelikte für die hangbedingte Gefährlichkeit vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 693/96

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder unzureichende deutsche Sprachkenntnisse noch fehlende Einsicht in die Notwendigkeit einer Therapie ohne weiteres geeignet, ein Absehen von einer Unterbringung zu rechtfertigen (vgl. zu fehlenden Sprachkenntnissen BGH StV 1998, 74; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 496/97 m.w.Nachw.; zu mangelnder Therapiemotivation BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 m.w.Nachw.); jedoch ergeben die Urteilsgründe keine Anhaltspunkte dafür, daß bei dem zur Tatzeit 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten die Gefahr bestehen könnte, daß er infolge seines Hangs zu übermäßigem Alkoholkonsum erneut erhebliche Straftaten begehen würde (zum Symptomwert vereinzelt gebliebener Sexualdelikte für die hangbedingte Gefährlichkeit vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder unzureichende deutsche Sprachkenntnisse noch fehlende Einsicht in die Notwendigkeit einer Therapie ohne weiteres geeignet, ein Absehen von einer Unterbringung zu rechtfertigen (vgl. zu fehlenden Sprachkenntnissen BGH StV 1998, 74; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 496/97 m.w.Nachw.; zu mangelnder Therapiemotivation BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 m.w.Nachw.); jedoch ergeben die Urteilsgründe keine Anhaltspunkte dafür, daß bei dem zur Tatzeit 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten die Gefahr bestehen könnte, daß er infolge seines Hangs zu übermäßigem Alkoholkonsum erneut erhebliche Straftaten begehen würde (zum Symptomwert vereinzelt gebliebener Sexualdelikte für die hangbedingte Gefährlichkeit vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anlaßtat

    Sie kommen aber als Anlaßtaten durchaus in Betracht (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 28. Oktober 1998 - 2 StR 404/98; BGH, Beschl. v. 7. Mai 1996 - 5 StR 158/96; vgl. auch BGH, Beschl, v. 21. September 1999 - 1 StR 430/99).
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