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   BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07   

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BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07 (https://dejure.org/2007,9189)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - 1 StR 432/07 (https://dejure.org/2007,9189)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07 (https://dejure.org/2007,9189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. b und c EMRK; § 147 StPO
    Keine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Akteneinsicht; Einschränkung bei festgestellter unlauterer Zeugenbeeinflussung durch einen Verteidiger des Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung weiterer Verfahrensrügen; Fehlen einer besonderen Verfahrenslage bei einem von zwei Verteidigern vertretenen Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 345 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 48
    Kontaktaufnahme zwischen Verteidiger und Zeugen vor der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 18
  • NStZ-RR 2010, 68
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07
    Auch soll vermieden werden, dass Revisionen rechtsunkundiger Angeklagter schon von vornherein an Formfehlern oder sonstigen Mängeln scheitern (BVerfGE 64, 135, 152).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07
    Eine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen kommt nicht in Betracht, da die Revision des Angeklagten frist- und formgerecht mit Verfahrensrügen und der - auch vom Angeklagten selbst erhobenen - Sachrüge begründet worden ist (BGHSt 1, 44).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 44 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 24.10.2018 - 2 StR 578/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Wiedereinsetzung zur

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01, juris Rn. 2; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 17.12.2015 - 4 StR 483/15

    Begründung der Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle (erforderliche

    Vor allem aber belegen diese Rügen, dass die Revisionsbegründung des Angeklagten den Zweck des § 345 Abs. 2 Alt. 2 StPO verfehlt, das Revisionsgericht vor einer Überlastung durch unsachgemäßes Vorbringen zu bewahren (vgl. zu diesem Zweck der Formvorschrift: BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01 Rn. 2; vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08 Rn. 6 und vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16

    Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07; Meyer-Goßner, StPO 58. Auflage § 44 Rn. 7 f.; anders für die unvollständige Übermittlung eines Faxes BGH, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 301/12

    Recht auf wirksame Verteidigung und Wiedereinsetzungsantrag (Zulässigkeitsmängel

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07; BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 44 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 07.05.2008 - 1 StR 203/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der Revision

    Dies berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Wiedereinsetzung zu verlangen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7; StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 5; Senatsbeschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn dies - anders als hier - zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07, NStZ-RR 2008, 18; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 239/08, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 14).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12

    Verwerfung der Revision als unbegründet; keine Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 245/18

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung

  • BGH, 12.06.2018 - 2 StR 115/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (nur ausnahmsweise

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