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   BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17   

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BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17 (https://dejure.org/2017,46608)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2017 - 1 StR 436/17 (https://dejure.org/2017,46608)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17 (https://dejure.org/2017,46608)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 213 1. Alt StGB; § 261 StPO
    Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein: erforderlicher Zusammenhang zur vorherigen Provokation); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Auseinandersetzung mit Angaben des Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 213 Alt 1 StGB
    Minder schwerer Fall des Totschlags: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung einer Einlassung des Angeklagten und zum Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "auf der Stelle zur Tat hingerissen"

  • IWW

    § 21 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 213 1. Alt. StGB, § 213 2. Alt. StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweisrechtliche Anforderungen an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten; Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Beweisergebnisses aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme; ...

  • rewis.io

    Minder schwerer Fall des Totschlags: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung einer Einlassung des Angeklagten und zum Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "auf der Stelle zur Tat hingerissen"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisrechtliche Anforderungen an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten; Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Beweisergebnisses aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme; ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 20
  • StV 2018, 744
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17
    a) An die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6).

    Denn entlastende Angaben des Angeklagten sind nicht schon deshalb als unwiderlegbar hinzunehmen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6).

  • BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15

    Minderschwerer Fall des Totschlags (vorhergehende Ohrfeigen als Misshandlung des

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 - 5 StR 134/07, NStZ-RR 2007, 200 und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10).
  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 134/07

    Unterlassene Erörterung eines minder schweren Falles des Totschlages (Zorn;

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 - 5 StR 134/07, NStZ-RR 2007, 200 und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10).
  • BGH, 13.10.1999 - 2 StR 384/99

    Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17
    Entscheidend ist, ob ein motivationspsychologischer Zusammenhang zwischen der Misshandlung oder Beleidigung durch das Opfer und der Körperverletzungshandlung des Täters besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - 2 StR 384/99, NStZ-RR 2000, 80).
  • BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83

    Schuldunfähigkeit auf Grund zu hohen Alkoholgenusses - Strafmilderungsgrund der

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17
    Das kann auch noch nach mehreren Stunden der Fall sein (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83, NStZ 1984, 216; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 213 Rn. 9a).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 358/10

    Totschlag (minder schwerer Fall; Hingerissenwerden; Spontantat); erheblich

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 - 5 StR 134/07, NStZ-RR 2007, 200 und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" gebietet nicht, zugunsten des Angeklagten seine Angaben als unwiderlegt hinzunehmen, wenn es für ihr Vorliegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, nur, weil sich das Gegenteil nicht beweisen lässt (st.Rspr., zuletzt BGH, NStZ-RR 2015, 288; BGH, NStZ 2017, 351 und BGH, NStZ-RR 2018, 20; BGH, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 2 StR 247/18).
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Insbesondere hat sich das Landgericht trotz der für sich genommen bedenklichen Formulierung, die eine bandenmäßige Begehung bestreitende Einlassung des Angeklagten sei "nicht zu widerlegen' (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; KKStPO/Ott, StPO, 8. Aufl., § 261 Rn. 90), bei der Würdigung der Einlassung von den zutreffenden rechtlichen Maßstäben leiten lassen (vgl. insofern BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 22.01.2019 - 1 StR 585/18

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Reizung zur Tat ohne eigene Schuld:

    Der zeitliche Abstand von wenigen Minuten unterbricht, wie auch das Landgericht zutreffend angenommen hat, den motivationspsychologischen Zusammenhang zwischen der Provokation durch die Tritte und Schläge auf der einen und den Messerstichen auf der anderen Seite nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Entlastende Angaben des Angeklagten sind nicht schon deshalb als unwiderlegbar hinzunehmen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6; vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19 mwN; Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 90).
  • BayObLG, 29.06.2021 - 205 StRR 141/21

    Augenarzt operiert nach Schlaganfall - Strafverfahren

    Auch im Übrigen hat der Tatrichter seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu bilden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17 -, juris, Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Entlastende Angaben des Angeklagten sind nicht schon deshalb als unwiderlegbar hinzunehmen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6; vom 21. August 2012 - 1 StR 257/12 Rn. 26 und vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 165/20 Rn. 7; Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17 Rn. 10).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 434/22

    Revision der Generalstaatsanwaltschaft wegen Nichtberücksichtigung einer neben

    An die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2023 - 2 StR 434/22, NStZ-RR 2023, 219 f.; Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20 f. mwN).

    Wie auch im Übrigen hat sich das Tatgericht aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Beweisergebnisses zu bilden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20 f. mwN).

  • OLG Zweibrücken, 03.02.2022 - 1 OWi 2 SsBs 113/21

    Erforderliche Darlegungen zur Fahrlässigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Denn der Tatrichter ist - wie auch sonst (vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - 1 StR 436/17, juris Rn. 10) - nicht aus Rechtsgründen gehalten, eine nicht eindeutig widerlegbare Einlassung eines Beschuldigten zu übernehmen.
  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 50/21

    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (abstraktes

    Rechtsfehlerhaft ist es auch, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116, 117).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne

    Sie griff nicht lediglich nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten ein, sondern erreichte wegen der erlittenen Schmerzen die erforderliche Erheblichkeit für eine Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167).
  • BGH, 28.04.2021 - 5 StR 500/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei konkret lebensgefährlicher

  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 168/20

    Erfolglose Rüge wegen Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach erfolgtem

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 508/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff des auf der Stelle zur Tat

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 795/19

    Absehen von einem Fahrverbot bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung

  • BGH, 28.10.2020 - 5 StR 403/20

    Keine Anwendbarkeit der Wahlfeststellung bei möglicher Schaffung einer

  • LG Ingolstadt, 28.10.2022 - J Ns 12 Js 11726/18

    Lügen des Angeklagten; Kompensation wegen rechtsstaatswidriger

  • LG Aurich, 27.11.2019 - 19 KLs 2/19
  • LG Aurich, 28.07.2020 - 11 KLs 21/18

    Besonders schwere räuberische Erpressung

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