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   BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03   

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https://dejure.org/2004,6999
BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03 (https://dejure.org/2004,6999)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2004 - 1 StR 437/03 (https://dejure.org/2004,6999)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03 (https://dejure.org/2004,6999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche rechtswidrige Taten: Nachbarstreitigkeiten und körperliche Attacken; maßgeblicher Zeitpunkt der Hauptverhandlung); krankhafte seelische Störung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit wegen aggressiven Spannungszuständen; Vorliegen einer bedeutsamen Gefahr für die Allgemeinheit bei einem psychisch Kranken; Von der Allgemeinheit hinzunehmende Vorfälle ; Rechtlich gebotene ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03
    Es bedarf auch keiner weiteren Darlegung, daß körperliche Attacken, die wiederholt sogar zu Knochenbrüchen geführt haben, aber auch Ohrfeigen oder Faustschläge ins Gesicht nicht lediglich lästige und unbedeutende und daher von der Allgemeinheit hinzunehmende Vorfälle sind (vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02), selbst wenn im Einzelfall Ohrfeige oder Fausthieb den Betroffenen letztlich aus Zufall oder wegen eigenen geschickten Ausweichens nicht oder nicht mit voller Wucht getroffen hat.
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 428/00

    Voraussetzungen der Unterbringungsanordnung

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03
    Bei der Frage der Notwendigkeit einer hier in Frage kommenden Maßregel kommt es gemäß § 63 StGB entscheidend auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung an (BGH, Beschluß vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 428/00; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 63 Rdn. 13, vor § 61 Rdn. 10 m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.09.1992 - 1 StR 603/92

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus bei Bestehen der

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03
    Die rechtlich gebotene Feststellung einer gesteigerten Wahrscheinlichkeit künftiger Taten (vgl. BGH NStZ 1993, 78) ist unter diesen Umständen den Urteilsgründen nicht hinreichend klar zu entnehmen.
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auf der anderen Seite geht das Landgericht auch rechtsfehlerfrei davon aus, dass bei der Gefährlichkeitsprognose im Rahmen der Gesamtwürdigung von Tat und Täter neben den verfahrensgegenständlichen auch frühere Taten mit zu berücksichtigen sind, selbst wenn die diesbezüglichen Verfahren nach § 153 oder § 154 StPO eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose ist die Situation im Zeitpunkt des Urteils (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2018 - 5 StR 488/17, Rn. 19; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370, 371; vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03).
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines

    Auch handelt es sich bei den - nach den von der Strafkammer für überzeugend erachteten Ausführungen des Sachverständigen - mit "hoher Sicherheit" zu erwartenden "ähnlichen Delikten" jedenfalls insofern um erhebliche Taten im Sinne des § 63 StGB, als sie der im angefochtenen Urteil festgestellten Körperverletzung entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03).
  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    a) Das Landgericht ist zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung des Tatrichters derjenige der Hauptverhandlung ist (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1977 - 1 StR 417/77, NJW 1978, 599; vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03; vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, StraFo 2005, 472).
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für sanktionsrechtliche Prognoseentscheidungen, zu denen diejenige über den hinreichend konkreten Therapieerfolg gemäß § 64 Satz 2 StGB gehört, ist der der tatrichterlichen Hauptverhandlung (BGH, Urteile vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03 und vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426 (bzgl. der Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB) mwN).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 und vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 21.05.2014 - 1 StR 116/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung;

    a) Im Ansatz zutreffend geht die Strafkammer davon aus, dass Gewaltdelikte, wie etwa Faustschläge ins Gesicht, regelmäßig als im Sinne des § 63 StGB erhebliche Taten anzusehen sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03 mwN).
  • LG Arnsberg, 08.04.2019 - 2 KLs 3/19
    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17.02.2004, 1 StR 437/03, - juris; Beschluss vom 03.04.2008, 1 StR 153/08, - juris; Beschluss vom 10.08.2010, 3 StR 268/10, - juris).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 488/17

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Die Gefährlichkeitsprognose ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Urteils zu beziehen; nur mögliche positive Entwicklungen in der Zukunft haben dabei außen vor zu bleiben (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370, 371, und vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2014 - 2 Ws 614/13

    Zulassungsfähigkeit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren; Sofortige

  • LG Arnsberg, 15.03.2019 - 2 KLs 13/19
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