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   BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11   

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https://dejure.org/2012,11969
BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,11969)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2012 - 1 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,11969)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 (https://dejure.org/2012,11969)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 240 StGB; § 184g Nr. 1 StGB; § 177 StGB
    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei Berührung des Geschlechtsteils oberhalb der Kleidung; Gesamtwürdigung); Nötigung; sexuelle Nötigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 184g Nr 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 240 Abs 4 S 2 Nr 1 StGB
    Körperverletzung: Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit des Täters bei einer durch einen Dritten begangenen Körperverletzung; Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung bei Berührung des bekleideten männlichen Geschlechtsteils

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und einer sexuellen Nötigung

  • rewis.io

    Körperverletzung: Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit des Täters bei einer durch einen Dritten begangenen Körperverletzung; Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung bei Berührung des bekleideten männlichen Geschlechtsteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184g Nr. 1; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Vorliegen einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und einer sexuellen Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Berührung des Geschlechtsteils über der Kleidung - Erheblichkeitsschwelle erreicht?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Für die Erheblichkeit von sexuellen Handlungen müssen die Gesamtumstände bewertet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 335
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90

    Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
    Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde, bestimmt sich somit nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteil vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4 mwN; BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432; BGH, Beschluss vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99, StV 2000, 197).

    Vielmehr bedarf es einer Gesamtbewertung der Umstände unter Berücksichtigung des Handlungsrahmens und der sonstigen Begleitumstände, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 StGB Erheblichkeit 4 mwN).

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
    Ausgehend von diesen Maßstäben ist zwar bei Berührungen des Täters am Opfer die Erheblichkeitsschwelle des § 184g Nr. 1 StGB nicht ohne weiteres erreicht, wenn es sich um kurze Griffe über der Kleidung an Brust oder Gesäß handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1983 - 3 StR 255/83, NStZ 1983, 553).
  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
    Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde, bestimmt sich somit nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteil vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4 mwN; BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432; BGH, Beschluss vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99, StV 2000, 197).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 357/99

    Zum Merkmal der Erheblichkeit von sexuellen Handlungen

    Auszug aus BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
    Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde, bestimmt sich somit nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteil vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4 mwN; BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432; BGH, Beschluss vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99, StV 2000, 197).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

    Auszug aus BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
    Jedenfalls bei einer derart erzwungenen Vornahme einer sexualbezogenen Handlung an einem anderen entfällt die Erheblichkeit der Handlung im Sinne von § 184g Nr. 1 StGB nicht schon deswegen, weil die Berührung nicht kräftig und nachhaltig war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00, BGH NStZ 2001, 370; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 10 und Fn. 15 mwN).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
    Ausreichend ist bereits das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei der Begehung einer Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 384, 386; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Auszug aus BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
    Auch ist eine sexuell getönte Handlung gegenüber einem Kind eher erheblich als gegenüber einem Erwachsenen (BGH, Urteil vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07, NStZ 2007, 700).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, aaO; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 gemeinschaftlich 5) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 640/85, StV 1986, 190).

    Für die Annahme einer gesteigerten Gefährlichkeit bei gemeinschaftlicher Begehung mit einem anderen aktiv handelnden Beteiligten genügt allerdings die Anwesenheit einer sich lediglich passiv verhaltenden Person ebenso wenig (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12) wie das bloße gleichzeitige Agieren von Beteiligten an einem Ort, wenn jedes Opfer nur einem Angreifer ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15 aaO).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    In Grenzfällen bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller für das gefährdete Rechtsgut wesentlichen Umstände, die insbesondere Art, Dauer und Intensität der Berührungen und den Handlungsrahmen in den Blick nimmt (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 72/22 Rn. 13 mwN; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11).
  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Vor allem ist daran festzuhalten, dass bei der Bewertung der Erheblichkeit im Rahmen von Sexualstraftatbeständen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen wegen deren besonderen Schutzwürdigkeit weniger strenge Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44 und vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f. mwN; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527; siehe auch BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung)

    Andere Umstände (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.) oder einen speziellen "Handlungsrahmen', die zu einer anderen Bewertung führen könnten, wie etwa ein "Nötigungsszenario' (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    In Grenzfällen bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller für das gefährdete Rechtsgut wesentlichen Umstände, die insbesondere Art, Dauer und Intensität der Berührungen, die Bekleidung des Kindes und den Handlungsrahmen in den Blick nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 ? 2 StR 543/19, StV 2021, 307; Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11).
  • BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher

    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15 Rn. 7) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird.
  • BGH, 12.09.2012 - 2 StR 219/12

    Beweiswürdigung (Würdigung der Aussage eines sich auf sein

    Als erheblich im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche Handlungen zu werten, die nach Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 261/15

    Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehung bei der gefährlichen

    Allein die Anwesenheit einer zweiten Person, die sich passiv verhält, erfüllt die Qualifikation jedoch noch nicht (BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11, juris Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 34 mwN).
  • AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12

    Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit eines Tatgenossen

    Die bloße Anwesenheit einer weiteren Person, die sich rein passiv verhält, als psychische Beihilfe genügt dagegen zur Erfüllung dieses Qualifikationstatbestandes noch nicht (BGH, Urt. v. 20.03.2012 - 1 StR 447/11; BGH, Beschl. v. 21.07.2015 - 3 StR 261/15; von Heintschel-Heinegg-Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 38; MK StGB-Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 34; A/W/H/H-Hilgendorf, Strafrecht Besonderer Teil, 3. Aufl., § 6 Rn. 56).
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