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   BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70   

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https://dejure.org/1970,28
BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70 (https://dejure.org/1970,28)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1970 - 1 StR 45/70 (https://dejure.org/1970,28)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70 (https://dejure.org/1970,28)
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Eingestecktes Geld

§ 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt auch innerhalb fremder Räume regelmäßig das Einstecken;

§ 73 StPO, zu den Voraussetzungen der Einholung eines zweiten Sachverständigengutachtens

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vollendung der Wegnahme beim Diebstahl - Voraussetzungen für die Annahme eines Gewahrsamswechsels - Anforderungen an die alleinige Sachherrschaft - Gebotenheit der Kennzeichnung eines "schweren" Diebstahls im Urteilsspruch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann ist der Diebstahl vollendet ? / Keine Kennzeichung als schwerer Fall im Urteilsspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 43, § 242, § 243

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 254
  • NJW 1970, 1196
  • NJW 1970, 1197
  • MDR 1970, 601
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
    Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273) [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61].

    Die Verkehrsauffassung weist im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu (BGHSt 16, 271, 273 f. [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]; Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57).

  • BGH, 20.09.1960 - 5 StR 328/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
    Bei unauffälligen, leicht beweglichen Sachen, wie Geldscheinen, Geldstücken und Schmuckstücken, läßt die Verkehrsauffassung für die vollendete Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen (BGH GA 1969, 91; BGH Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60).

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof Vollendung des Diebstahls in einem Fall angenommen, in dem der Täter, der noch im Hause des Eigentümers gestellt wurde, zwei Goldringe auf seine Finger gezogen hatte (BGH Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60).

  • BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
    Die Verkehrsauffassung weist im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu (BGHSt 16, 271, 273 f. [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]; Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57).
  • BGH, 04.02.1969 - 5 StR 711/68

    Ablehnung von Richtern auf Grund einer Besorgnis der Befangenheit - Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
    Der 5. Senat selbst hat später diese Entscheidung als einen besonders gelagerten Fall behandelt, der einer Verallgemeinerung nicht zugänglich ist, und hat bei einem fast gleichen Sachverhalt ebenfalls Vollendung angenommen (Urteil vom 4. Februar 1969 - 5 StR 711/68 - bei Dallinger MDR 1969, 359).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
    Das hat der 2. Strafsenat bereits entschieden (BGH Urteil vom 3. April 1970 - 2 StR 47/70 -, zum Abdruck in der Amtl. Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64

    Recht einer Zeugin auf Beiwohnung der Hauptverhandlung - Auswirkungen einer

    Auszug aus BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
    Die gleichen Erwägungen gelten um so mehr, wenn der Täter innerhalb fremder Räume leicht bewegliche Gegenstände in seine Kleidung steckt (BGH Urteil vom 26. Mai 1964 - 1 StR 108/64).
  • RG, 19.03.1935 - 1 D 108/35

    1. Zum Begriffe "in Aussicht nehmen" im § 49 b StGB. 2. Welches Rechtsgut schützt

    Auszug aus BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
    Eine derartige Kennzeichnung wäre nur dann geboten, wenn die erschwerenden Umstände eine selbständige tatbestandliche Qualifikation begründeten (RGSt 69, 164, 168; vgl. auch BGH LM StPO § 265 Nr. 17).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2016 - 1 Ss 80/16

    Grenze der Geringwertigkeit einer Sache

    Selbst bei der Verwirklichung eines Regelbeispiels ist im Anschluss noch eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters erforderlich, da die Fälle des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 7 StGB nur "in der Regel" einen besonders schweren Fall des Diebstahls begründen (Senat, Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 16]; BGHSt 23, 254, 257).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Zwar handelt es sich bei diesen Sonderstrafrahmen nach herrschender Meinung (vgl. BGHSt 23, 254 ; 26, 104 ; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, Vor §§ 38 ff., Rn. 47; Theune, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, Vor §§ 46 ff. Rn. 18) um gesetzliche Strafzumessungsregeln, die mit Ausnahme von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht in den Urteilstenor aufzunehmen sind.
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18

    Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten;

    Ob sie vorliegt bzw. wer sie innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273 f.; 10 11 12 Urteile vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255; vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5).
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