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   BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98   

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BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98 (https://dejure.org/1998,347)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1998 - 1 StR 450/98 (https://dejure.org/1998,347)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98 (https://dejure.org/1998,347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG
    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige Belastungszeuge von seiner früheren Tatschilderung abweicht; Aussage gegen Aussage; bewusst falsche Belastung); zu einer möglichen Hinweispflicht des Gerichts, bei wesentlicher Änderung der Tatzeit ...

  • HRR Strafrecht

    Art 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 264 StPO; § 265 StPO
    Verwerfung der Revision; Beweiswürdigung; Zeuge; Aussage; Widersprüche; Abweichungen; Belastungszeuge; Prozessuale Tat; Historischer Lebenssachverhalt; Hinweispflicht bei Änderung der in Betracht gezogenen Tatzeit; Förmlicher Hinweis; Rechtliches Gehör; ...

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen ; Fehlen eines förmlichen Hinweises wegen wesentlicher Änderung der Tatzeit; Fehlende Unterrichtung eines Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 256
  • NJW 1999, 802
  • StV 1999, 304
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    In Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung in einem wesentlichen Punkt von seiner früheren Tatschilderung abweicht, muß der Tatrichter regelmäßig darlegen, daß insoweit keine bewußt falschen Angaben vorgelegen haben (im Anschluß an BGH NJW 1998, 3788 = StV 1998, 580, für BGHSt bestimmt).

    c) Der Senat weist zur Klarstellung darauf hin, daß er auch in seinem Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 - (NJW 1998, 3788 = StV 1998, 580, für BGHSt bestimmt) in dem dort geforderten Hinweis keine Förmlichkeit im Sinne des § 274-StPO gesehen hatte.

    Allein auf Angaben des einzigen Belastungszeugen, dessen Aussage in einem wesentlichen Detail als bewußt falsch anzusehen ist, kann eine Verurteilung nicht gestützt werden (Senatsurteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 - aaO).

    Andernfalls kann das Revisionsgericht nicht prüfen, ob der Tatrichter den Grundsätzen des Senatsurteils vom 29. Juli 1998 (aaO) gefolgt ist.

  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Der 5. Strafsenat hat in BGHSt 19, 88, 89 bei Abweichung von einer in der zugelassenen Anklage genau bezeichneten Tatzeit einen förmlichen, nur durch das Protokoll der Hauptverhandlung beweisbaren Hinweis verlangt, wenn gegenüber der geänderten Tatzeit eine andere Verteidigung in Betracht kommt.
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (BGHSt 19, 141, 144; 28, 196, 197; BGH StV 1996, 584, 585 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Andere Strafsenate haben die Tatzeitänderung - teils tragend - dem Fall sonstiger Änderungen der Sachlage gleichbehandelt (BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27; StV 1991, 502, 503; 1995, 116; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Beschl. vom 6. Mai 199B - 1 StR 196/97).
  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96

    Glaubwürdigkeit - Urteilsgründe - Entscheidung beeinflussen - In Überlegungen mit

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es in Fällen von Aussage gegen Aussage einer lückenlosen Gesamtwürdigung aller Indizien (vgl. nur BGH StV 1995, 5, 6; 1995, 6, 7; 1997, 63; 1997, 245, 246; 1998, 250, 251).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 502/88
    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Ob den Entscheidungen BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6 und 12 eine geänderte Rechtsauffassung zugrunde liegt oder ob dort lediglich das Beruhen des Urteils auf einem Rechtsfehler ausgeschlossen wurde, wird nicht deutlich.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Aber auch im übrigen ist dem Revisionsgericht eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme grundsätzlich versagt (vgl. BGH NStZ 1997, 450 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (BGHSt 19, 141, 144; 28, 196, 197; BGH StV 1996, 584, 585 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Denn durch die Einzelheiten des von der Geschädigten geschilderten Ablaufs der Tat, die bei Gelegenheit einer Radtour des Angeklagten mit seinen Kindern von Ravensburg nach Konstanz aus Anlaß des 11. Geburtstags der Geschädigten begangen worden ist, wird der historische Lebenssachverhalt so eindeutig bestimmt, daß die Umdatierung im Urteil nichts an der Nämlichkeit der Tat im prozessualen Sinn ändert (vgl. BGH, Urt. vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98; BGHSt 40, 44, 46).
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
    Andere Strafsenate haben die Tatzeitänderung - teils tragend - dem Fall sonstiger Änderungen der Sachlage gleichbehandelt (BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27; StV 1991, 502, 503; 1995, 116; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8; BGH, Beschl. vom 6. Mai 199B - 1 StR 196/97).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

  • BGH, 01.03.1966 - 5 StR 21/66

    Gewährung des rechtlichen Gehörs über den für die Verurteilung wesentlichen

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

  • BGH, 15.01.1991 - 1 StR 603/90

    Verfahrensrüge hinsichtlich Aufklärungsmangel wegen Vernehmung der mittelbaren

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