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   BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17   

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BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17 (https://dejure.org/2017,53872)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2017 - 1 StR 456/17 (https://dejure.org/2017,53872)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2017 - 1 StR 456/17 (https://dejure.org/2017,53872)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 StGB; § 55 StGB; § 67f StGB
    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom Vorwegvollzug bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung, wenn dieser zur Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug einer Entziehungsanstalt führen würde: Vorrang der Gesamtstrafenbildung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von einer Entscheidung über den Vorwegvollzug der Strafe

  • IWW

    § 297 StPO, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB, § 67f StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung; Prüfung des Verzichts auf eine Anordnung des Vorwegvollzugs; Orientierung der Anordnung des Vorwegvollzugs am Halbstrafenzeitpunkt; Berücksichtigung der vollstreckungsrechtlichen Folge bei der Entscheidung über die ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von einer Entscheidung über den Vorwegvollzug der Strafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung; Prüfung des Verzichts auf eine Anordnung des Vorwegvollzugs; Orientierung der Anordnung des Vorwegvollzugs am Halbstrafenzeitpunkt; Berücksichtigung der vollstreckungsrechtlichen Folge bei der Entscheidung über die ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung; Prüfung des Verzichts auf eine Anordnung des Vorwegvollzugs; Orientierung der Anordnung des Vorwegvollzugs am Halbstrafenzeitpunkt; Berücksichtigung der vollstreckungsrechtlichen Folge bei der Entscheidung über die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entziehungsanstalt, nachträgliche Gesamtstrafenbildung - und das Absehen vom Vorwegvollzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbeschränkung gegen den Willen des Verteidigers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzicht auf eine Entscheidung über einen Vorwegvollzug möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 714
  • StV 2019, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.09.2016 - 5 StR 417/16

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Denn die jetzt abgeurteilte Tat wurde vor der früheren, die Maßregel anordnenden Verurteilung des Angeklagten begangen, weswegen die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575 mwN und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).

    Unter diesen Voraussetzungen kann aber von der Entscheidung über einen Vorwegvollzug abgesehen werden (hierzu neigend schon BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; vgl. auch Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575: keinen Vorwegvollzug wegen vollstreckungsrechtlicher Besonderheiten).

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Eine Revisionsbeschränkung ist nur möglich, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17; Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 mwN).

    Dies setzt bei der Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587).

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Denn die jetzt abgeurteilte Tat wurde vor der früheren, die Maßregel anordnenden Verurteilung des Angeklagten begangen, weswegen die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575 mwN und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).

    Unter diesen Voraussetzungen kann aber von der Entscheidung über einen Vorwegvollzug abgesehen werden (hierzu neigend schon BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; vgl. auch Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575: keinen Vorwegvollzug wegen vollstreckungsrechtlicher Besonderheiten).

  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 275/17

    Rechtswirksamkeit der Revisionsbeschränkung (Möglichkeit der unabhängigen

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Eine Revisionsbeschränkung ist nur möglich, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erforderlich zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. August 2017 - 3 StR 275/17; Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 mwN).
  • BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14

    Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge aber auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07) muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden, woran es vorliegend fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15

    Unzulässigkeit des entgegen des ausdrücklichen Willens des Mandanten

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Denn nach der gesetzlichen Wertung des § 297 StPO ist der einer umfassenden Nachprüfung entgegenstehende Wille des Angeklagten über den auf die Einlegung des Rechtsmittels abstellenden Wortlaut hinaus auch bei einem später eintretenden Widerspruch zu beachten (vgl. SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 297 Rn. 14), z.B. für die nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2015 - III - 2 Ws 300/15; KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 297 Rn. 3).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Dies setzt bei der Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587).
  • BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Sie hat dabei außer Acht gelassen, dass die Vorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB als Soll-Vorschrift ausgestaltet ist, um dem Gericht im Einzelfall, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden, die Möglichkeit zu eröffnen, es beim Vorwegvollzug der Maßregel zu belassen (vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371).
  • BGH, 21.08.2007 - 3 StR 263/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollstreckungsreihenfolge; Anordnung

    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge aber auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07) muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden, woran es vorliegend fehlt.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
    Denn die jetzt abgeurteilte Tat wurde vor der früheren, die Maßregel anordnenden Verurteilung des Angeklagten begangen, weswegen die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575 mwN und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

    Bei seiner Entscheidung über die Anordnung der Maßregel hat das Landgericht nicht bedacht, dass die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 2 StGB Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 306 ff., und vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, und vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1).

    Denn hier hat sich eine grundsätzlich auch bei bereits angelaufenen therapeutischen Maßnahmen aus einer früheren 10 11 Maßregelanordnung neu zu treffende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 ? 1 StR 456/17, aaO; vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.) Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel ausnahmsweise erübrigt, weil sich ein zulässiger Vorwegvollzug durch die über siebenmonatige Untersuchungshaft, die der Angeklagte in dem dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Juli 2019 zugrundeliegenden Verfahren erlitten hatte, bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 9a mwN).

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19

    Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Es hat bei der Entscheidung über die Anordnung der Maßregel aber nicht bedacht, dass die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17 Rn. 9, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16 und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10 Rn. 3; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97 Rn. 16, BGHR StGB § 64 Anordnung 4) und deswegen die Maßregel aus dem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim aufrechtzuerhalten gewesen wäre.

    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17 Rn. 11, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 Rn. 9 und vom 18. September 2018 - 3 StR 329/18).

  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Vollziehung der Maßregel der

    Sie dient insbesondere auch der Sicherung des Therapieerfolgs, der bei einer Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt gefährdet sein kann (vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 14; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, StV 2012, 723; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714).

    Als gewichtiger Grund kommt namentlich eine aktuelle dringende Therapiebedürftigkeit des Suchtkranken in Betracht (vgl. BT-Drucks. 16/1110, aaO; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371, 372; vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, aaO; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, aaO).

  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die

    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StV 2019, 272, 273; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575, und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305).
  • BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18

    Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe (Erleichterung des Zwecks der Maßregel;

    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714 mwN).
  • BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte

    Zwar ist § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB als Soll-Vorschrift ausgestaltet, so dass in Ausnahmefällen auch von der Anordnung des Vorwegvollzugs abgesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StraFo 2018, 172).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 492/21

    Vorrang der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor den Regeln über die mehrfache

    Da die Vollstreckung in der anderen Sache noch nicht begonnen hat, ist der an der Gesamtstrafe ausgerichtete Vorwegvollzug nicht zu beanstanden (vgl. ansonsten BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1 Rn. 10 f.; vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).
  • OLG Naumburg, 25.09.2023 - 1 Ws 309/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, schwierige Gesamtstrafenbildung

    Die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) haben Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17; vom 09. November 2017 - 1 StR 456/17; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19 -, juris; Fischer, StGB, 70. Auflage, § 67f Rn 2; BeckOK StGB/Ziegler StGB § 67f Rn. 2).
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