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   BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12   

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https://dejure.org/2013,24637
BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12 (https://dejure.org/2013,24637)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - 1 StR 457/12 (https://dejure.org/2013,24637)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 1 StR 457/12 (https://dejure.org/2013,24637)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 212 Abs 1 StGB, § 213 Alt 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Mord: Wegfall der Arglosigkeit bei Rechnenmüssen mit einem körperlichen Angriff

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der Heimtücke durch Arglosigkeit und dadurch bedingte Wehrlosigkeit eines Opfers bei vorheriger Todesdrohung i.R.d. Verurteilung wegen Totschlags

  • rewis.io

    Mord: Wegfall der Arglosigkeit bei Rechnenmüssen mit einem körperlichen Angriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mordmerkmal der Heimtücke durch Arglosigkeit und dadurch bedingte Wehrlosigkeit eines Opfers bei vorheriger Todesdrohung i.R.d. Verurteilung wegen Totschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    c) Soweit sich das Landgericht zur Stützung seines Ergebnisses auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2012 (3 StR 425/11) berufe, habe es maßgebliche tatsächliche Unterschiede verkannt.

    Ob sich der Täter - wie hier - zuvor mit dem Opfer verabredet hat, oder ob er ihm aufgelauert hat - so im Fall von BGH, Urteil vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11 -, hat hier keine Bedeutung.

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Zur Tat entschlossen ist auch derjenige, der die Tat nur bei einer von seinem Willen unabhängigen Situation begehen will (BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 525/65, BGHSt 21, 14).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87

    Arglosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des erstmaligen Zustechens mit einem Messer

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Die Arglosigkeit entfällt, wenn das Opfer mit einem jedenfalls erheblichen körperlichen Angriff rechnet (BGH, Urteile vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 mwN und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 mwN).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Die Arglosigkeit entfällt, wenn das Opfer mit einem jedenfalls erheblichen körperlichen Angriff rechnet (BGH, Urteile vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 mwN und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 mwN).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Die Aufhebung des Schuldspruchs und die damit verbundene Aufhebung des Strafausspruchs lassen die im Adhäsionsverfahren gemäß dem Anerkenntnis des Angeklagten ergangene Verurteilung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz);

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Jedoch entfällt die Arglosigkeit dann nicht, wenn die Spanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem Angriff zu kurz war, um dem Opfer noch zu ermöglichen, dem Angriff zu begegnen (BGH, Urteil vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11 mwN; zusammenfassend Schneider in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 151 mwN in Fn. 615).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Allein die Denkbarkeit eines Geschehensablaufs, der sich jedenfalls nicht aufdrängt, und für den sich aus den Urteilsgründen keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, genügt für eine entsprechende Feststellung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11 mwN).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Allerdings könnten die Gesichtspunkte, dass - E. angesichts des Nachdrucks, mit dem der Angeklagte kurz zuvor noch auf einem Gespräch mit ihr bestanden hatte, einem sehr erheblichen Irrtum unterlegen wäre, - E. sich nicht ins Haus zurück begab, sondern mit dem Angeklagten in die Gaststätte ging, nachdem er "wieder erschienen" war, in eine andere Richtung deuten, ohne dass dies vom Landgericht erörtert worden wäre (zur Notwendigkeit der Erörterung gegenläufiger Gesichtspunkte vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12
    Nach alledem lag die von der Revision aufgezeigte Möglichkeit nicht nahe und musste daher auch nicht näher erörtert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der begrifflichen Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (BGH, Urteile vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12, juris Rn. 26; vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 jeweils mwN).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19

    Mord (Heimtücke)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (BGH, Urteile vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 Rn. 21 und vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12 Rn. 26, jeweils mwN).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
    Dabei kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).
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