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   BGH, 22.08.1995 - 1 StR 458/95   

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https://dejure.org/1995,10707
BGH, 22.08.1995 - 1 StR 458/95 (https://dejure.org/1995,10707)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 1 StR 458/95 (https://dejure.org/1995,10707)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 1 StR 458/95 (https://dejure.org/1995,10707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge - Verbotene Vernehmungsmethoden - Aussageverwertung - Widerspruch in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a, § 344

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 1 StR 458/95
    Die Verfahrensrüge, eine Aussage sei durch verbotene Vernehmungsmethoden zustandegekommen (§ 136 a Abs. 1 StPO), kann zwar auch dann zulässig erhoben werden, wenn der Angeklagte der Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung nicht widersprochen hat (vgl. § 136 a Abs. 3 StPO; BGHSt 38, 214, 225 betrifft einen Verstoß gegen § 163 a Abs. 4, § 136 StPO).
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 561/15

    Verbotene Vernehmungsmethoden (revisionsrechtliche Rügbarkeit: kein Widerspruch

    Die Verfahrensrüge, eine Aussage sei durch verbotene Vernehmungsmethoden zustande gekommen (§ 136a Abs. 1 StPO), kann auch dann zulässig erhoben werden, wenn der Angeklagte der Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung nicht widersprochen hat (§ 136a Abs. 3 StPO; BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 1 StR 458/95; SSW-StPO/Eschelbach, 2. Aufl., § 136a Rn. 58).
  • BGH, 16.09.2013 - 1 StR 264/13

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge (disponible

    Die von der Revision für ihre abweichende Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 22. August 1995 (1 StR 458/95) ist auf Fälle wie den vorliegenden nicht anwendbar.
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