Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.07.2016

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   BGH, 17.03.2016 - 1 StR 47/16   

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https://dejure.org/2016,10311
BGH, 17.03.2016 - 1 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,10311)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - 1 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,10311)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,10311)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 27 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 30 Abs. 2 BtMG, §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Vorliegens eines minder schweren Falls nach einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkte; Annahme eines minder schweren Falls durch das Vorliegen eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrunds allein oder in Verbindung mit den sonstigen ...

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und der gesetzlich vertype Milderungsgrund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18

    Beihilfe (Definition); Strafzumessung (Strafrahmenwahl in Fällen, in denen das

    Die Strafkammer hat nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 mwN und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16).
  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 530/16

    Adhäsionsverfahren (unbedingte Antragstellung; Beginn der Verzinsung)

    Der Senat kann angesichts der Ausführungen zur Strafrahmenwahl ausschließen, dass - was die Revision beanstandet - das Landgericht die Möglichkeit, das Vorliegen eines minder schweren Falles des Raubes unter Heranziehung eines benannten Strafmilderungsgrundes - hier des § 27 Abs. 2 S. 2 StGB - zu begründen, aus dem Blick verloren haben könnte (vgl. zur Prüfungsreihenfolge: BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16 Rn. 7 und vom 2. September 2015 - 2 StR 292/15 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19

    Vorliegen eines minder schweren Falls der versuchten besonders schweren

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18; Beschlüsse vom 16. November 2018 - 2 StR 404/17, und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2016 - 1 StR 47/16   

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https://dejure.org/2016,22723
BGH, 08.07.2016 - 1 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,22723)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2016 - 1 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,22723)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 1 StR 47/16 (https://dejure.org/2016,22723)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15

    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

    Auszug aus BGH, 08.07.2016 - 1 StR 47/16
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
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